Abschreibungssatz (AfA) für Gewerbeimmobilie
Hallo zusammen,
mit wie viel Prozent kann ich bei der Einkommenssteuererklärung eine gewerblich genutzte Immobilie (Baujahr 1975) absetzen?
Sind 2% (AfA) korrekt?
Danke für eure Hilfe!
LG Julia
2 Antworten
Kommt drauf an. Wenn die Bude dir bloß gehört und du sie im Privatvermögen hältst, sie aber von einem anderen gewerblich genutzt wird, dann 2 % (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG).
Wenn sie zu deinem eigenen Betriebsvermögen gehört, dann 3 % (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG), und wenn absehbar ist, dass sie nur noch weniger als 33 Jahre genutzt wird, dann entsprechend dieser kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).
Hast Recht, hatte ich übersehen. Insofern wäre der AfA-Satz 2 %.
Zur Gebäude-Afa gibt es viele Wenn´s und Aber´s.
Hier kannst Du die entsprechenden Seiten im EStG online lesen. Schau Dir die Paragraphen 7 ff an.
Wenn Du damit Probleme hast, bist Du bei einem Steuerberater besser aufgehoben.
Da der Bauantrag für die Immobilie bereits vor 1985 gestellt wurde, trifft Abs. 4 EstG doch leider gar nicht zu, oder?
Danke für eure Hilfe!
Schönen Sonntag wünsche ich!