Abschreibungssatz (AfA) für Gewerbeimmobilie

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Kommt drauf an. Wenn die Bude dir bloß gehört und du sie im Privatvermögen hältst, sie aber von einem anderen gewerblich genutzt wird, dann 2 % (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG).

Wenn sie zu deinem eigenen Betriebsvermögen gehört, dann 3 % (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG), und wenn absehbar ist, dass sie nur noch weniger als 33 Jahre genutzt wird, dann entsprechend dieser kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).

chulia81 
Fragesteller
 22.05.2011, 14:17

Da der Bauantrag für die Immobilie bereits vor 1985 gestellt wurde, trifft Abs. 4 EstG doch leider gar nicht zu, oder?

Danke für eure Hilfe!

Schönen Sonntag wünsche ich!

blackleather  22.05.2011, 14:55
@chulia81

Hast Recht, hatte ich übersehen. Insofern wäre der AfA-Satz 2 %.

Zur Gebäude-Afa gibt es viele Wenn´s und Aber´s.
Hier kannst Du die entsprechenden Seiten im EStG online lesen. Schau Dir die Paragraphen 7 ff an.

Wenn Du damit Probleme hast, bist Du bei einem Steuerberater besser aufgehoben.


http://bundesrecht.juris.de/estg/