Abschluss Notenausgleich Bayern?

3 Antworten

Mit zweimal Note 6 war's das - da wird kein Notenausgleich gewährt werden (auf den es übrigens auch keinen Anspruch gibt).

Wiederholen darfst Du die Prüfungen ein Mal, sofern Du damit nicht die Höchstausbildungsdauer der Realschule überschreitest.

Lesestoff: RSO Bayern, BayEUG


Notenausgleich ist ausgeschlossen bei Gesamtnote 6 im Fach Deutsch sowie bei Schülerinnen und Schülern, die neben der Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach oder Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern in einem weiteren Vorrückungsfach Gesamtnote 5 oder 6 erhalten haben.
(§ 73 (2) RSO)


Luli1998 
Fragesteller
 12.05.2016, 15:02

Danke, sicher, dass ich die Prüfungen wiederholen darf?

selbst wenn man zwei 6 ausgleicht sind es immernoch zwei 5 und damit ist das ziel nicht erreicht... wenn man nicht besteht kann man die klasse wiederholen was ich in einem solchen fall auch empfehlen würde... 

Luli1998 
Fragesteller
 12.05.2016, 14:02

Ehm - nö.
Der Notenausgleich verändert die Noten doch nicht haha

Wenn man eine 6 und eine 1 hat, ist man ganz einfach nicht durchgefallen.

Und wegen 2 Problem-Fächern wiederholt man doch nicht das ganze Schuljahr noch Mal. Blödsinn.

vikodin  12.05.2016, 14:35
@Luli1998

naja kann sein dass ich mich da täusche aber ich hatte nie das problem mir über sowas gedanken machen zu müssen... ich musste mich am ende der realschule lediglich über zwei 3 ärgern... viel glück mit deiner weiteren schulischen laufbahn du wirst das eher brauchen als gewünschten erfolg... 

Wenn du die 6 in Deutsch hast, geht kein Notenausgleich.

Wenn du eine 6 und in einem anderen Vorrückungsfach eine 6 oder 5 hast, geht auch kein Notenausgleich.

Wiederholen geht einmal.

Auf den Notenausgleich besteht übrigens - anders als RobertLiebling geschrieben hat - schon Rechtsanspruch.

Der Abschnitt aus der Realschulordnung:

§ 73

Notenausgleich

1 Schülerinnen und Schülern mit Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach oder Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern wird bei

    Gesamtnote 1 in einem Vorrückungsfach,
    Gesamtnote 2 in zwei Vorrückungsfächern oder
    mindestens Gesamtnote 3 in vier Vorrückungsfächern

Notenausgleich gewährt. 2 Notenausgleich ist
ausgeschlossen bei Gesamtnote 6 im Fach Deutsch sowie bei Schülerinnen
und Schülern, die neben der Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach oder
Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern in einem weiteren
Vorrückungsfach Gesamtnote 5 oder 6 erhalten haben.

Luli1998 
Fragesteller
 12.05.2016, 15:00

Danke, der Text verwirrt mich ein wenig.

Wenn ich eine 6 in Chemie (mündlich) und eine 6 in Sozialkunde (mündlich) habe, dann kann ich nur eine Note ausgleichen, bin also durchgefallen?

Oder kann man doch beide ausgleichen?

stonedog  12.05.2016, 15:54
@Luli1998

Der Notenausgleich bezieht sich nur auf die Noten im Jahreszeugnis, deswegen verwirrt mich dein "mündlich" in Klammern ein bisschen. Geht es denn um einzelne Noten, wie zum Beispiel eine Abfrage?

Wenn es um die Jahresnoten geht: eine 6 in Chemie und eine 6 in Sozialkunde heißt durchgefallen.

Luli1998 
Fragesteller
 22.05.2016, 14:33
@stonedog

Es geht um den Realschulabschluss.
In Fächern wie Geschichte, Sozialkunde und Chemie ist die Abschlussprüfung mündlich.
In Chemie und Sozialkunde hab ich jeweils eine 6.
Und jetzt darf ich in beiden Fächern die schriftliche Prüfung machen, die die Noten ausbessern, dementsprechend (noch) nicht durchgefallen.

stonedog  03.06.2016, 20:21
@Luli1998

Wenn ich es richtig verstehe: Du hast in Chemie und Sozialkunde mündliche Abschlussprüfung gemacht, wo du in beiden Fächern eine 6 hast. Jetzt sollst du zur Notenaufbesserung in diesen Fächern noch mal eine schriftliche Prüfung schreiben.

Dieser Fall wäre in der RSO überhaupt nicht vorgesehen, deswegen kann ich dir nicht sagen, was deine Schulleitung da zusammenmauschelt.