Hallo, Situtation: das Auto ist stehengeblieben und muss abgeschleppt werden. Man ist in der Nähe von zu Hause, holt dort das Zweitauto und seinen minderjährigen Sohn, fährt zurück zur Stelle des stehengebliebenen Autos und sitzt seinen Sohn in das abzuschleppende. Muss dann der Führer (minderjähriger Sohn) des abzuschleppenden Fahrzeugs selbst einen Führerschein besitzen oder genügt es, wenn der Fahrer des Abschleppfahrzeugs einen besitzt? Keine Sorge, meine Frage ist rein aus Interesse. Danke für die Antworten ;-)
Abschleppen vom Auto - Führerschein notwendig?
Antworten (10)
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maikel196maikel196
hallo
abschleppen erlaubt , schleppen nicht erlaubt
nein , der geschleppte braucht keinen führerschein , sollte aber geeignet sein .
auszug!
Der Lenker des gezogenen Fahrzeugs ist nicht Führer eines Kraftfahrzeugs (Bundesgerichtshof NZV 90 157), jedoch ist er für das Lenken und Bremsen verantwortlich. Wesentliche Elemente zur Steuerung des Fahrzeugs muß der Lenker des abgeschleppten Fahrzeugs bedienen können, er muß also als Verkehrsteilnehmer geeignet zum Lenken des betriebsunfähigen Fahrzeugs sein. Der Gesetzgeber hat für diesen Fall kein Mindestalter vorgesehen.
Ungeeignetheit kann z.B. vorliegen, wenn der Lenker des gezogenen Fahrzeugs körperliche Defizite aufweist (zu klein, verminderte Sehkraft...) oder wenn er Alkohol oder berauschende Mittel eingenommen hat. Einem heranwachsenden Jugendlichen kann im Einzelfall durchaus zugetraut werden, ein abzuschleppendes Fahrzeug sicher zu lenken.
NOTHILFEGEDANKE
schleppen hingegen ist verboten
gruss mike
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MismidMismid
nein braucht man nicht. Er muß aber mindestens 16 sein und köperlich und geistig in der Lage sein
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larry2010larry2010
fahrer des abzuschleppenden fahrzeug braucht keinen führerschein, muss aber lage sein, entsprechend zu lenken oder auch zu bremsen.
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HerrWagnerHerrWagner
Die Frage ist aber auch was sagt die Versicherung wenn was passiert.
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EinzelfahrerEinzelfahrer
Beim normalen Abschleppen mit Seil oder Stange muss der Fahrer des geschleppten Fahrzeuges eine gültige Fahrerlaubnis für den entsprechenden Fahrzeugtyp besitzen.
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OdinsErbenOdinsErben Nicht beim ABschleppen, nur beim Schleppen... ;) Das ist juristisch ein Riesenunterschied...
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maikel196maikel196 einzelfahrer , das ist falsch
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Haracurry Wenn das bis jetzt noch nicht geändert wurde muss die Person im Abgeschleppten Auto mindestens 13 Jahre alt sein und muss eine Einweisung bekommen haben. Kann aber auch sein, dass ich mich irre.
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maikel196maikel196 falsch
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Haracurry ok :)
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OdinsErbenOdinsErben
Nein, muß er nicht! Er muß lt. Gesetz "mit der Bedienung des Fzgs vertraut sein", was immer das heißen mag... Nen Führerschein braucht er dafür keinen... :)
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Suniva123Suniva123
Wenn das Auto noch Fahrtüchtig ist (was es wohl nicht ist, wenn es liegengeblieb ist), muss man einen führerschein haben, wenn es nciht fahrtüchtig ist nicht.
Endlich kann ich mal anwenden, was ich in der Theorie gelernt habe
falsch