1

Abschleppen vom Auto - Führerschein notwendig?

Frage von MRMaster1 MRMaster1

Hallo, Situtation: das Auto ist stehengeblieben und muss abgeschleppt werden. Man ist in der Nähe von zu Hause, holt dort das Zweitauto und seinen minderjährigen Sohn, fährt zurück zur Stelle des stehengebliebenen Autos und sitzt seinen Sohn in das abzuschleppende. Muss dann der Führer (minderjähriger Sohn) des abzuschleppenden Fahrzeugs selbst einen Führerschein besitzen oder genügt es, wenn der Fahrer des Abschleppfahrzeugs einen besitzt? Keine Sorge, meine Frage ist rein aus Interesse. Danke für die Antworten ;-)

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (10)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von maikel196 maikel196

    hallo

    abschleppen erlaubt , schleppen nicht erlaubt

    nein , der geschleppte braucht keinen führerschein , sollte aber geeignet sein .

    auszug!

    Der Lenker des gezogenen Fahrzeugs ist nicht Führer eines Kraftfahrzeugs (Bundesgerichtshof NZV 90 157), jedoch ist er für das Lenken und Bremsen verantwortlich. Wesentliche Elemente zur Steuerung des Fahrzeugs muß der Lenker des abgeschleppten Fahrzeugs bedienen können, er muß also als Verkehrsteilnehmer geeignet zum Lenken des betriebsunfähigen Fahrzeugs sein. Der Gesetzgeber hat für diesen Fall kein Mindestalter vorgesehen.

    Ungeeignetheit kann z.B. vorliegen, wenn der Lenker des gezogenen Fahrzeugs körperliche Defizite aufweist (zu klein, verminderte Sehkraft...) oder wenn er Alkohol oder berauschende Mittel eingenommen hat. Einem heranwachsenden Jugendlichen kann im Einzelfall durchaus zugetraut werden, ein abzuschleppendes Fahrzeug sicher zu lenken.

    NOTHILFEGEDANKE

    schleppen hingegen ist verboten

    gruss mike

  • 1
    Antwort von Mismid Mismid

    nein braucht man nicht. Er muß aber mindestens 16 sein und köperlich und geistig in der Lage sein

    Kommentar von maikel196 maikel196maikel196

    falsch

  • 0
    Antwort von larry2010 larry2010

    fahrer des abzuschleppenden fahrzeug braucht keinen führerschein, muss aber lage sein, entsprechend zu lenken oder auch zu bremsen.

  • 0
    Antwort von HerrWagner HerrWagner

    Die Frage ist aber auch was sagt die Versicherung wenn was passiert.

  • 0
    Antwort von kaesefuss kaesefuss
  • 0
    Antwort von Einzelfahrer Einzelfahrer

    Beim normalen Abschleppen mit Seil oder Stange muss der Fahrer des geschleppten Fahrzeuges eine gültige Fahrerlaubnis für den entsprechenden Fahrzeugtyp besitzen.

    Kommentar von OdinsErben OdinsErbenOdinsErben

    Nicht beim ABschleppen, nur beim Schleppen... ;) Das ist juristisch ein Riesenunterschied...

    Kommentar von maikel196 maikel196maikel196

    einzelfahrer , das ist falsch

  • 0
    Antwort von Haracurry Haracurry

    Wenn das bis jetzt noch nicht geändert wurde muss die Person im Abgeschleppten Auto mindestens 13 Jahre alt sein und muss eine Einweisung bekommen haben. Kann aber auch sein, dass ich mich irre.

    Kommentar von maikel196 maikel196maikel196

    falsch

    Kommentar von Haracurry Haracurry

    ok :)

  • 0
    Antwort von OdinsErben OdinsErben

    Nein, muß er nicht! Er muß lt. Gesetz "mit der Bedienung des Fzgs vertraut sein", was immer das heißen mag... Nen Führerschein braucht er dafür keinen... :)

  • 0
    Antwort von Suniva123 Suniva123

    Wenn das Auto noch Fahrtüchtig ist (was es wohl nicht ist, wenn es liegengeblieb ist), muss man einen führerschein haben, wenn es nciht fahrtüchtig ist nicht.

    Endlich kann ich mal anwenden, was ich in der Theorie gelernt habe

  • 0
    Antwort von Noxpolaris Noxpolaris

    Der in dem geschleppten Auto muss nur an die Pedale kommen

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.