Abrechnen einer Leistung, die vor dem Anmelden des Kleingewerbes erbracht wurde?

3 Antworten

Wenn vereinbart ist, dass der Kunde das zahlt, muss dafür eine Rechnung erfolgen und die gehört dann steuerrechtlich definitiv mit zum Gewerbe.

Die Rechnung hat dann verschiedene "Datümmer"!:

Das Rechnungsdatum (= wann die Rechnung geschrieben wurde): Damit beginnt die Zahlungsfrist für den Kunden. Dieses Datum steht meist oben auf der Rechnung.

und das Datum der Leistungserbringung (= wann wurde es gemacht bzw. geliefert). Dieses Datum kann am sinnvollsgten bei oder unter der/den Rechnungsposition/en stehen.

Drunter muss natürlich noch die bei KU übliche Begründung stehen, warum keine MwSt auf der Rechnungsteht.


Auch die für den Auftrag gekauften Waren oder die Fahrten und ggf. Verpflegungspauschalen zählen (als Ausgabe) mit zum Gewerbe.


... und auch die Gebühr und die Fahrt zur Anmeldung des Gewerbes. Beides wird oft vergessen.

Du kannst eine Rechnung mit aktuellem Datum schreiben. Auf die Rechnung gehört jedoch auch das Datum der Leistung. Also musst Du auf die Rechnung schreiben " Leistung erbracht am...." oder "Leistung erbracht in der Zeit vom... bis..". Diesen Zusatz schreibt man üblicherweise nach dem Rechnungsbetrag, aber vor einer vorgesehenen Unterschrift. Dieser Hinweis auf das Datum der Leistungserbringung ist im Umsatzsteuergesetz vorgeschrieben.

MrFrager 
Fragesteller
 13.06.2012, 10:31

Kann ich das auch bei einer Leistung machen die vor meiner Kleingewerbeanmeldung erbracht wurde?(ca. 4 Wochen) Oder ist das rückwirkend nicht möglich?

Helmuthk  13.06.2012, 10:45
@MrFrager

Natürlich ist das möglich und sogar notwendig. Die Gewerbeanmeldung hat nur den Zweck, nach außen und auch beim Finanzamt anzuzeigen, dass Du ein Gewerbe angemeldet hast. Wenn Du die Rechnung nicht schreiben und in Deiner Buchhalung erfassen würdest, wäre das eine Art Steuerverkürzung, wenn nicht gar Hinterziehung. Also schreibe eine Rechnung mit dem Datum von heute und unten den Zusatz:"Die Leistung wurde erbracht am 5. Mai 2012" oder wann immer.

Du darfst und musst die Sache abrechnen und zwar mit dem richtigen Datum. Zumindest der Steuer ist es scheißegal, ob Du zu der Zeit ein Gewerbe angemeldet hattest oder nicht.