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Abmahnung wegen Ruhestörung, ich bin sprachlos?!?!

Frage von test45 test45

Ich habe mir ein zweit Wohnsitz zugelegt, kleines Appartment, und bin Mieter seit Januar 2011, gewohnt habe ich da drin gerade mal 3 Monate bis jetzt, und merkte auch schon nichtmal Zimmerlautstärke ist erlaubt, meine Nachbarin hat mich freundlich gebten das ich den Fernsehr leiser stellen solle, was ich auch gemacht hatte, darauf hin bekam ich auch gleich ein Schreiben, ich sollte mich an die Hausordnung halten (lächerlich). Dann ware ich wieder mehrere Monate unterwegs (Verwandte, und heute komme ich wieder zurück nach knapp 2 Monaten und was sehe ich, wegen wiederholten Ruhestörung mahnen wir Sie ab,sollten sie erneut gegen die Hausordnung verstoßen werden wir Ihnen die Wohnung kündigen. Laut schreiben hätte mich meine Nachbarin erneut gemeldet wegen Ruhestörung, (laute Musik Nachts!??!) Ich bin mega Sauer!!! Wie verhalten, sowas ist absolute Schikane !!!!

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Antworten (14)

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    Antwort von Gabel1953 Gabel1953

    Du kannst doch nachweisen, dass Du gar nicht da warst. Rufe beim Vermieter an und erhebe Einspruch gegen die Abmahnung.Wenn das nichts nützt: Rechtsanwalt.

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    Antwort von Klinghaus Klinghaus

    Solche Vermieter hätte ich mir früher gewünscht ...

    Wenn Du verreist warst und Deine Wohnung nicht in dieser Zeit untervermietet hast, und wenn die angebliche Ruhestörung aus dieser Zeit stammt, hast Du erst einmal nichts zu befürchten. Manchmal ist es nicht leicht, die Quelle einer Ruhestörung festzustellen, besonders bei tiefen Frequenzen. Sage der Nachbarin und der Hausverwaltung bzw. dem Vermieter, dass Du nicht zuhause warst und das auch beweisen kannst.

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    Antwort von swatkatten swatkatten

    Diese Wohnung würde ich sofort wieder aufgeben. Beschwerde Dich doch mal über Deine Nachbarin wegen extremer Ruhestörung! Die atmet einfach zu laut... :-D

    Kommentar von test45 test45

    Wenn ich das könnte würde ich das sofort machen, aber da ich mein Geld Selbständig verdiene, ist das in der heutigen Zeit nicht mehr so einfach!!!

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    Antwort von aleida aleida

    In einem sachlichen Brief klarstellen und mit Anwalt drohen !

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    Antwort von jonas50 jonas50

    es muss dir nachgewiesen werden, dass du der Ruhestörer bist. Das gilt für die Nachbarin einerseits und insbesondere auch für deinen Vermieter andererseits, wenn er damit erfolgreich eine Kündigung begründen wollte.

    Wenn du dann der Kündigung widersprichst und einfach nicht ausziehst, dann muss er eine Räumungsklage erheben und steht in der Beweislast. Sollte die Wohnung tatsächlich ungewöhnlich hellhörig sein, z. B. wenn Baumängel vorliegen, dannn geht für ihn der Schuss erst recht nach hinten los.

    Solche Lärmgutachten durch Sachverständige können teuer werden. Es bietet dir Sicherheit, wenn du für diese Wohnung dann eine Rechtsschutzversicherung hast.

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    Antwort von petebe petebe

    Entweder Du warst wirklich zu laut, dann solltest Du dein Verhalten ändern. Oder Du warst es nicht, dann solltest Du dem Vorwurf schriftlich widersprechen. Auf der jetzigen Basis kann Dir auf jeden Fall nicht gekündigt werden. Eine Kündigung wegen Ruhestörung muß genau mit Zeitangabe, Zeitangabe und Intensität der Belästigung bewiesen werden.

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    Antwort von XtraDry XtraDry

    Worüber regst Du Dich auf, wenn die Abmahnung berechtigt ist? Zimmerlautstärke (= kein Laut verlässt die Wohnung) ist dauerhaft vorgeschrieben, und mindestens zwischen 22 und 6 und sonntags ganztägig streng einzuhalten. Wenn Du das nicht getan hast, hast Du gegen den Mietvertrag verstoßen und bekommst dafür eine Abmahnung, das ist völlig normal. Halte Dich daran, dann ist alles gut...

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    Ich würde den Vermieter freundlich anschreiben, die Abmahnung zurückweisen und darum bitten, doch genaue Tage und Uhrzeiten und die Art der Ruhestörung mitzuteilen. Erst mal gar nicht, dass du nicht da warst....

    Ruhestörung muss eigentlich belegt werden, am besten mit einem Lärmprotokoll und so lange da keines vorliegt (was ja andere Mieter vielleicht auch nicht wissen) kann man dir gar nichts, schon überhaupt nicht kündigen.

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    Antwort von pokerfrieda pokerfrieda

    Sachverständigen beauftragen,der schaut wie dünn bzw dick die Wände sind,scheinen sehr hellhörig zu sein ? Dann muss die gute nachbarin halt damit leben,deinen Tv zu hören.Vllt wirste aber auch verdonnern,nur noch mit Kopfhörer Musik oder Tv zu hören/schauen

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    Antwort von Nervy Nervy

    Geh zum Anwalt. Wenn du nachweislich nicht da warst, lass ihn ein Schreiben aufsetzen, dass das nicht stimmen kann und frage, ob du sie wegen falscher Anschuldigung anzeigen kannst. Wieviel Leute wohnen denn in dem Haus? Vielleicht ist es ja auch jemand von den anderen.

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    Antwort von Kosmokatze Kosmokatze

    Rede mal mit denen. Wenn es absolut nichts bringt würde ich mit dem Mieterschutzbund reden, was man da machen kann. Zur Not auch zum Anwalt für Mietrecht, wenn sie dir wirklich kündigen wollen.

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    Antwort von mangobaeume mangobaeume

    Schreib zurueck und wese nach, dass du gar nicht dawarst, also diese ruhestoerung nicht verursacht haben kannst. Deine Verwadnten koennen doch bezeugen, dass Du 2 Monate bei ihnen warst. Und dann krieg die Nachbarin ran wegen uebler Nachrede

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    Antwort von colli1282 colli1282

    Willkommen im Club, solche Vermieterprobleme haben viele, ich auch! Dagegen ankämpfen ist meine Meinung, geht ja auch um deinen Ruf.

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    Antwort von Toninger Toninger

    Und die Frage ist?

    Kommentar von pokerfrieda pokerfriedapokerfrieda

    wie er sich nun Verhalten soll

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