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Abmahnung wegen Führerscheinentzug?

Frage von Darknami Darknami

Hallo! Ich suche Informationen ob ein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst einen Arbeitnehmer abmahnen darf, wenn er wegen alkoholisierten Fahrens im privaten Bereich den Führerschein entzogen bekommen hat. Es handelt sich hierbei nicht um einen Beamten, sondern um einen Angestellten. Danke. :)

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Antworten (6)

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    Antwort von hauseltr hauseltr

    Das darf er generell, weil er als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst (egal ob Arbeiter, Angestellter oder Beamter) einen sauberen Leumund im oder außerhalb des Dienstes von dir abverlangt.

    http://uni.marcoraddatz.com/paed/AlkoholmissbrauchimOeffentlichem_Dienst.pdf

    Abschnitt e trifft besonders auf deine Frage zu.

    Kommentar von Darknami DarknamiDarknami

    Vielen dank. Allerdings kann ich irgendwie nicht das Dokument öffnen... könntest du mir das kopieren und hier reinschreiben? Dankeschön.

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    Antwort von Wolpertinger Wolpertinger

    Wenn Du den Führerschein für die Arbeit brauchst, dann darf er dich Kündigen aber nicht abmahnen.

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    Antwort von joyce123 joyce123

    Wenn der Angestellte auch beruflich Fahren muss, dann schon. Ansonsten ist das seine Privatsache.

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    Antwort von biege biege

    Was Du in deiner Freizeit machst, geht Deinen Chef nichts an.

    Wenn Du den Führerschein für den Job brauchst und jetzt nicht voll Einsetzbar bist, mußt Du dir entweder einen Kopf machen wie Du deinen Job trotzdem erledigen kannst. Oder er Kündigt Dich, weil er Dich anders nicht einsetzen kann.

    Aber eine Abmahnung wäre in dem Fall Blödsinn.

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    Antwort von hoermirzu hoermirzu

    Personen im öffentlichen Dienst sollten Vorbildcharakter haben! Leider ist dem nicht so, es gibt so viele Versager, dennen wir unsere unsere Angelegenheiten übertragen, ....

    Kommentar von Darknami DarknamiDarknami

    Deshalb stelle ich diese Frage, denn wenn im Normalfall jemand des Führerschein entzogen bekommt und aber dennoch zur Arbeit erscheinen kann, und nicht gegen die Regeln am Arbeitsplatz verstoßen hat bin ich mir nicht sicher ob der Arbeitnehmer ihn abmahnen darf. Im öffentlichen Dienst sieht es vieleicht ein bisschen anders aus, deshalb frage ich ob es möglich ist einen solchen Angestellten abzumahnen.

    Kommentar von pluggy pluggypluggy

    Ein Arbeitgeber kann nur fuer etwas abmahnen, das im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag steht. Der Entzug des Fuehrerscheins kann daher nur abgemahnt werden, wenn der betreffende nunmehr keine Dienstfahrten mehr ausfuehren kann, wenn er sie vorher gemacht hat.

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    Antwort von alphonso alphonso

    es kommt darauf an, welche Tätigkeit der AN ausübt.

    Kommentar von Darknami DarknamiDarknami

    ist rein informativ, was wenn der Angestellte in einem Büro arbeitet?

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