Abmahnung unter Druck unterschrieben, Anfechtung möglich?
Hallo zusammen,
meine Freundin hat vor kurzem eine Abmahnung erhalten. Hierbei waren 2 Vorgesetzte zugegen, die ihr das angebliche Fehlverhalten vorgeworfen haben. Am Ende dieses mehr oder minder einseitigen Dialogs forderten diese sie auf, die Abmahnung zu unterschreiben, Wobei während des Gespräches das Blatt die ganze verdeckt war und ihr man das schnell zum Schluss hinlegte und sie aufforderte dieses zu unterschreiben, u. a. auch mit den Worten "Es ist besser, dies zu unterschreiben, als Ihre Kündigung". Die Vorwürfe sind nachweislich haltlos, nur war sie halt so eingeschüchtert in diesem Moment und wollte sich aus dieser Situation befreien, so dass sie das Ding halt unterschrieben hat. Ungünstigerweise hat sie damit nicht nur die Kenntnis, sondern auch Bestätigung der Richtigkeit der Vorwürfe gegeben. Gegen Abmahnungen kann man ja grundsätzlich vorgehen, aber ist das auch noch möglich, nachdem man solches Anerkenntnis unterschrieben hat. Ich denke, anfechten sollte man das ja irgendwie können... Kennt jemand zufällig einen ähnlich gelagerten Fall?
3 Antworten
Es kommt immer auf den Sachverhalt an, das Fehlverhalten, das der Abmahnung zugrunde liegt. Wenn es sich um ein kündigungsrelevantes Fehlverhalten handelt, für das die Abmahnung erst einmal eine Art "Warnschuss" darstellt, kann die Sache schon etwas ernster sein. Oft aber sind Abmahnungen oft "das Papier nicht wert", auf dem sie geschrieben stehen.
Von dieser Beurteilung hängt es auch ab, ob sich ein Gang vor das Arbeitsgericht lohnt, ein teuerer Gang zum Rechtsanwalt, wie von kevin1905 * und *degasaar empfohlen, sicherlich nicht. Ansonsten ist die Feststellung richtig, dass eine Abmahnung vom Abgemahnten natürlich nicht "quittiert" werden muss.
Sinnvoll ist es aber auf jeden Fall, wenn Deine Freundin eine eigene Darstellung des Sachverhaltes verfasst, auch darstellt, warum sie die Abmahnung unterzeichnet hat (Druckausübung der Vorgesetzten), und dieses Schreiben dann ebenfalls zu ihrer Personalakte gibt - darauf hat sie nämlich ein Recht! -, so dass es also einer Darstellung beider Seiten gibt.
Ob eine Abmahnung überhaupt relevant ist, hängt auch von einigen formalen Kritierien ab, wie u.a. z.B. genaue und konkrete Benennung des Fehlverhaltens mit Datum und Uhrzeit (also nicht bloß Vermutungen und pauschale Behauptungen) und Benennung der Konsequenzen für den Fall der Wiederholung. Ohne solche präzisen Angaben hat eine Abmahnung keine rechtliche Bedeutung.
Hallo Gebetskette,
vorab: ich bin kein Jurist und kann euch nur empfehlen in dieser Situation eine Beratung durch einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen.
Du beschreibst einen Arbeitgeber, der in meinen Augen unseriös vorgeht; einen Betriebsrat wird es wohl auch nicht geben.
Alleine die Aussage gegenüber deiner Freundin, dass man eine Abmahnung oder eine Kündigung unterschreiben müsse ist schlichtweg falsch.
Dies sind beides einseitige Willenserklärungen, die man schlichtweg zur Kenntnis nimmt. Wäre ja auch komisch, wenn man seinen Chef vorher fragen müsste, ob man kündigen darf.
Ob dann eine Abmahnung "korrekt" ist, darüber würde dann im Zweifelsfall ein Richter entscheiden, zum Beispiel wenn man auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte klagt.
Ob das strategisch der beste Weg ist oder ob man bis zu einer Kündigung abwartet und dann im Rahmen einer Kündigungsschutzklage dagegen vorgeht, das hängt vom der individuellen Situation ab und sollte -wie gesagt- besser von einem Anwalt beurteilt werden.
Wenn die Situation so angespannt ist, dann wird die Suche nach einer alternativen, sprich: besseren Arbeitsstelle vielleicht auch eine Lösung darstellen?
Der Gang zum Arbeitsrechtler wäre hier wohl am sinnvollsten.
Ja, den hat sie am Dienstag vor sich. Aber ich wollte mich schon mal so umhören :-)