Abmahnung, aber noch Minderjährig?

4 Antworten

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eine abmahnung an einen jugendlichen azubi ist rechtswirksam, weil sie vorläufig nur den charakter wie eine "gelbe karte" auf dem fußballplatz hat, also eine warnung, den regelverstoß (auch wenn er offenbar unsinnig sein sollte) nicht zu wiederholen. dazu muss man nicht volljährig sein, sondern als jugendlicher sollte man soweit gereift sein, so einen warnschuss zu verstehen.

erst wenn der ausbilder im wiederholungsfall eine kündigung aussprechen will, kommen die eltern des juigendlichen mit ihns boot. und da man einen ausbildungsvertrag arbeitgeberseitig nur aus einem sog. "wichtigen" grund fristlos/außerordentlich kündigen kann, müssen schon erhebliche gründe vorliegen. das ist meistens nicht der fall, aber man muss trotzdem seine rechte in anspruch nehmen und ggf. dagegen klagen.

Nein, sie werden an dich adressiert. Deine Eltern müssen nur zustimmen, wenn du einen Vertrag (z.B. Ausbildungsvertrag) schließt. Du kannst sie deinen Eltern aber natürlich zeigen.

asdundab  15.03.2016, 17:51

Und du solltest sie ihnen auch zeigen.

Mit 16 bist du immer noch minderjährig .. Nichts mit war

zeytiin  15.03.2016, 17:48

Nö wieso sollten die unwirksam sein du wohnst bestimmt noch bei deinen Eltern - so ist auch sichergestellt das du es bekommst ..

coldleaf 
Fragesteller
 15.03.2016, 17:49

Ich hab ja auch geschrieben "war- und bin"

das glaub ich nicht, aber du musst den abmahnungn widersprechen, mach dich mal schlau darüber.

asdundab  15.03.2016, 17:49

Er will die Ausbildung doch garnicht mehr.