Abgezockt worden was tun?
Hallo,
erstmal zu Anfang dumme Sprüche/Kommentare oder sonst etwas könnt ihr euch an den Tannenbaum hängen ! :) Drauf kann ich verziechte suche hier nur einen gute Rat.
So dann mal zur Sache:
Es geht darum - eine Arbeitkollegin schuldet mir noch geld im dreistelligen bereich. Zudem kommt noch das sie noch ein "Buch" von mir besitzt was aus der Lehre ist und nicht ohne Geld kostet. Ich hab ihr x mal geschrieben sie soll doch bitte ihre schulden endlich bei mir begleichen. Sie hat bis heute nicht reagiert. Welchen Schritt könnte ich nun einschlagen - damit ich endlich an das Geld kommen ? Anwalt ? Polizei ? Oder sonst irgendein Weg ? Ich danke euch schonmal für die Hilfe :)
12 Antworten
Leider schreibst du nicht, ob du deine Ansprüche auch beweisen kannst. Im Streitfall wirst du das müssen.
Hierzu wären schriftliche Vereinbarungen oder Zeugen sehr hilfreich.
Ohne entsprechende Nachweise wirst du deine Forderung kaum durchsetzen können.
Wenn du entsprechende Nachweise hast, wäre erst mal eine schriftliche Anmahnung mit Fristsetzung anzuraten. Wird auch diese ignoriert, kannst du einen gerichtlichen Mahnbescheid erlassen.
Die Polizei will davon nichts wissen, da es sich ausschliesslich um eine zivilrechtliche Forderung handelt.
Die Polizei hat damit mal gar nichts zu tun! Die lösen keine zivilrechtlichen Streitigkeiten! Man sollte die Kollegin erstmal nachweislich unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern und sie damit auch wirksam in Verzug setzen! Danach kann man entweder selber einen Mahnbescheid erwirken oder einen Anwalt einschalten
Hast du sie mal konkret darauf angesprochen (du schreibst nur, sie hätte nicht reagiert)?
Hast du etwas schriftliches (z.B. eine Quittung, einen Schuldschein o.ä.), was deinen Geldanspruch beweist, oder wenigstens Zeugen?
Wenn nicht, wirst du nur wenig Möglichkeiten haben...
WENN du solche Beweise / Belege hast (natürlich auch ohne, aber halt mit weniger Aussichten), kannst du zunächst mal schriftlich anmahnen mit Fristsetzung (2 Wochen dürften angemessen sein), dann ggf. gerichtlichen Mahnbescheid (kostet nicht viel).
... deine Nachfrage läßt erkennen, dass du dich offenbar mit dem Mahnbescheid noch nicht wirklich beschäftigt hast ;)
Macht nichts, aber vll. magst du da mal reinschmökern:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
Es geht dabei GERADE darum, zunächst und in vielen Fällen ohne Anwalt auskommen zu können. Wenn deine Kollegin dem Mahnbescheid nicht widerspricht, kannst du einen sog. Vollstreckungstitel erhalten, den dann der Gerichtsvollzieher umsetzt (sprich: der GV geht dann dort hin und zieht das Geld ein oder pfändet ggf.).
Allerdings solltest du - spätestens wenn dem Mahnbescheid widersprochen wird - deine Ansprüche belegen können.
Der Knackpunkt wird sein, ob Du beweisen kannst, dass sie Dir Geld schuldet - wenn ja, dann mach ein gerichtliches Mahnverfahren.
Gibt halt nunmal zeugen dafür. Wie kann ich diese Mahnverfahren machen ? ich hab leider nicht soviele Ahnung davon
Wenn Du nichts schriftliches vorweisen kannst, dass Du ihr Geld oder sonstiges geliehen hast und beidseitig unterschrieben habt. Dann brauchst Du auch nicht zu einem Anwalt zu gehen.
Und sie darauf dann nicht reagiert zum Anwalt denke ich oder ?