Abgemeldetes ungarisches Auto welche Fahrzeugdokumente verbleiben beim Besitzer?
Ich möchte ein Auto kaufen was in Ungarn noch angemeldet ist.
Mir wurden vom Besitzer zwei Dokumente vorgelegt.
Das eine Dokument wäre "Forgalmi Engedély" und das andere Dokument war eine Scheckkarte "Jármü Törzskönyv".
Jetzt wurde mir vom Besitzer gesagt, dass wenn er das Auto abmeldet diese Dokumente zusammen mit dem Kennzeichen zurückgeben werden müssen und es würde eine Abmeldebestätigung erstellt.
Kann mir jemand weiterhelfen ist diese Aussage so richtig???
1 Antwort
Folgende Unterlagen müssen Sie bei der Übergabe des Fahrzeuges innerhalb der EU erhalten:
Original Kaufrechnung
Serviceheft mit Fahrgestellnummer, Datum, Händlerstempel mit Unterschrift (wichtig bei Garantiefällen)
CoC Papiere Certification of Confirmity (EU-Übereinstimmungserklärung).
Mit diesen Papieren müssen Sie in Deutschland die Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief) beantragen.
Bei Gebrauchtwagen wird zusätzlich noch eine sogenannte
Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt. (Diese ist beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg erhältlich.)
Ich bedanke mich für die Antwort, jedoch ganz wurde meine Frage nicht beantwortet.
Ich wollte nämlich wissen ob die Aussage des Verkäufers stimmt, dass wenn er das Auto abmeldet die beide der oben genannten Dokumente zusammen mit den Kennzeichen eingezogen werden.
P.s. Es handelt sich um einen Privatkauf eines gebrauchten Fahrzeugs.