Jeden Montag kommt bei uns ein städtischer Straßenreiniger mit einem motorisierten Laubbläser daher, und zwar um 6.30h ! Ist das erlaubt?
Ab wieviel Uhr darf draußen laut gearbeitet werden?
Antworten (11)
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Mizi59Mizi59
Ab 7,00 Uhr-steht in meinem gesetzlichen Mietvertrag-ob das für Strassenbau u.s.w. auch gilt,weiss ich nicht
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Meinereiner67Meinereiner67
Kannst dich ja mal bei der Stadt über n städtischen Laübbläser beschweren.-Wahrscheinlich meinst du diese Fegewagen.-der ist doch nach n paar Minuten wieder weg.
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patatemanpatateman
als privatmann darf man lärm erst ab 8 erzeugen (heckenschere usw.), muss die mittagsruhe einhalten von 13- 15h, kann aber je nach stadt/ gemeinde unterschiedlich sein! warum sollten dann solche regeln nicht auch für die stadtverwaltung gelten? (von der schneeräumung mal abgesehen)
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klausbertklausbert
normalerweise ab 6 uhr, dann beginnt das leben. sozusagen wenn der erste hahn schreit. meiner fängt erst an zu krähen wenn ich ihn rauslasse......
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teeetz ab 6.00 uhr ist die Nachtruhe vorbei. Musste also den straßenreiniger arbeiten lassen :)
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Lynx77Lynx77
Ich glaube, dass ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Bei uns darf man um 6 Uhr loslegen (außer Sonntags natürlich).
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firstguardianfirstguardian
Die Arbeti muß während der Saison laufend durchgeführt werden. Da gibt es keine festen Zeiten! Beim Schneeräumen gilt das gleiche!
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honoriahonoria
So weit ich weiß sind solche Arbeiten ab 06.00 Uhr erlaubt, auch wenn es für den Anwohner unerfreulich ist.
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naturfreund100naturfreund100
ist in jedem Ort anders geregelt !!! (Ortssatzung)In der gemeinde oder Stadtverwaltung nachfragen.
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