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Ab wieviel Uhr darf draußen laut gearbeitet werden?

Frage von Pianofred Pianofred

Jeden Montag kommt bei uns ein städtischer Straßenreiniger mit einem motorisierten Laubbläser daher, und zwar um 6.30h ! Ist das erlaubt?

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Antworten (11)

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    Antwort von Mizi59 Mizi59

    Ab 7,00 Uhr-steht in meinem gesetzlichen Mietvertrag-ob das für Strassenbau u.s.w. auch gilt,weiss ich nicht

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    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Kannst dich ja mal bei der Stadt über n städtischen Laübbläser beschweren.-Wahrscheinlich meinst du diese Fegewagen.-der ist doch nach n paar Minuten wieder weg.

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    Antwort von patateman patateman

    als privatmann darf man lärm erst ab 8 erzeugen (heckenschere usw.), muss die mittagsruhe einhalten von 13- 15h, kann aber je nach stadt/ gemeinde unterschiedlich sein! warum sollten dann solche regeln nicht auch für die stadtverwaltung gelten? (von der schneeräumung mal abgesehen)

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    Antwort von klausbert klausbert

    normalerweise ab 6 uhr, dann beginnt das leben. sozusagen wenn der erste hahn schreit. meiner fängt erst an zu krähen wenn ich ihn rauslasse......

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    Antwort von teeetz teeetz

    ab 6.00 uhr ist die Nachtruhe vorbei. Musste also den straßenreiniger arbeiten lassen :)

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    Antwort von Lynx77 Lynx77

    Ich glaube, dass ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Bei uns darf man um 6 Uhr loslegen (außer Sonntags natürlich).

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    Antwort von knusperfrau knusperfrau

    Ja,ab 6 Uhr ist es erlaubt.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Die Arbeti muß während der Saison laufend durchgeführt werden. Da gibt es keine festen Zeiten! Beim Schneeräumen gilt das gleiche!

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    Antwort von robers946 robers946

    ja nachtruhe ist von 22 uhr bis 6 uhr

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    Antwort von honoria honoria

    So weit ich weiß sind solche Arbeiten ab 06.00 Uhr erlaubt, auch wenn es für den Anwohner unerfreulich ist.

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    Antwort von naturfreund100 naturfreund100

    ist in jedem Ort anders geregelt !!! (Ortssatzung)In der gemeinde oder Stadtverwaltung nachfragen.

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