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Ab wieviel qm brauch man eine Baugenehmigung ?

Frage von LBZBOO LBZBOO

Guten Tag,

Ich möchte mir in meinen Garten ein kleines Gartenhaus bauen.

Nun möchte ich gerne wissen ab wieviel qm man für das (Holz)haus eine Baugenehmigung braucht ?

Ich wohne mitten im Wald.

Es soll ungefär 70m vom Haupthaus entferntstehen.

Vielen Dank schonmal . . .

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Antworten (7)

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    Antwort von Luise Luise

    So einfach ist das nicht zu beantworten. Ist das Gartenhaus im Innenbereich oder Außenbereich? Gibt es örtliche Bauvorschriften? In welchem Bundesland bist Du? Am besten: In der Bauabteilung deiner Gemeinde nachfragen. Die geben Auskunft.

    Kommentar von LBZBOO LBZBOO

    Ich komme aus Schleswig-Holstein. Was meinst du direkt mit Innen und Außenbereich ?

    Kommentar von Luise LuiseLuise

    Ich hab das wegen dem "Mitten im Wald" geschrieben. Weil oft Gartenhäuser im Innenbereich (=innerhalb von Bebauung, mindestens 3seitig umkreist, oder innerhalb der Umgriffes eines Bebauungplanes) genehmigungsfrei sind, aber nicht im Außenbereich (wahrscheinlich bei Dir zutreffend). Dafür könnten wieder Schuppen genehmigungsfrei sein, die der Land- und Forstwirtschaft dienen und eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Deshalb: nicht so einfach zu sagen. Frag die Experten, evtl. sogar besser im zuständigen Landratsamt. Die geben dir den kompetenten Rat, der zu Deiner Situation passt. Im Außenbereich ist ein Gartenhaus u.U. nicht einmal genehmigungsfähig, d.h. dass dir die Baugenehmigung gar nicht erteilt werden darf, wenn Du keine Priviligierung (Land- oder Forstwirtschaft) nachweisen kannst.

    Wenn es innerhalb Deines Gartenzauns liegt, dann kann wieder anders beurteilt werden. Kann, muss aber nicht.

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    Antwort von topeschke topeschke

    Hallo LBZBOO,

    Landesbauordnung Schleswig-Holstein,

    § 69 Genehmigungs- und anzeigefreie Vorhaben

    bitte hier mal reinschauen und evtl. zusätzlich bei der Gemeinde fragen.

    Gruß topeschke

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    Antwort von puck73 puck73

    Es gibt fast überall eine Vorschrift über die maximale bebaute Fläche des Grundstücks. Es wird also u.a. mit ausschlaggebend sein, wie groß Dein Haus bereits ist! Hinzu kommt, dass mancherorts einfach mit einer Bauanzeige gebaut werden darf (ersetzt die aufwändigere Baugenehmigung). Bei uns durfte z.B. ein (!) Gartenhäuschen bis max. 12qm ohne Baugenehmigung gebaut werden. Aber die konkrete qm Zahl kann Dir nur Dein zuständiges Bauamt sagen! Ein Anruf und mit Glück eine Antwort :-)

    Kommentar von LBZBOO LBZBOO

    Ok vielen Dank dann werde ich wohl mal dort anrufen und mich erkundigen. Vielen Dank für die schnellen Antworten

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    Antwort von daedalus5 daedalus5

    ich glaube dass das kein grosses problem sein dürfte wenn du es als gartenhaus deklarierst. weiss aber nicht wie gross es grundflächenmässig sein darf...

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    Antwort von Mystika1245 Mystika1245

    Mir schwirt da was um die 12qm durch den Kopf...

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    Antwort von nsx280 nsx280

    lies mal das hier durch

    http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=76477&ccheck=1

    Kommentar von LBZBOO LBZBOO

    Ja vielen Dank aber hier geht es ja eher um Anbau und da glaube ich gelten ganz andere Gesetze. Da man ja sein Haupthaus vergrößert wo sowieso eine Baugenehmigung pflicht ist,oder ? Wenn ich das Falsch sehe berichtigt mich.

    Kommentar von nsx280 nsx280nsx280

    :-( vielleicht das hier

    http://kurzer-url.ch/0s8p40

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    Antwort von rebertho rebertho

    da musst du im Amt vor Ort nachfragen, das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich

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