Ab wieviel Jahren muss Arbeitgeber Abfindung zahlen?

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bei einer normalen kündigung steht dir gar nichts zu... warum auch?

hier steht alles drin was du wissen musst: http://www.info-arbeitsrecht.de/ArbeitsrechtAbfindung/arbeitsrechtabfindung.html

Bei Arbeitnehmern herrscht vielfach die Vorstellung, dass bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber - insbesondere bei einer betriebsbedingten Kündigung - regelmäßig eine Abfindung zu zahlen wäre. Das ist jedoch nicht der Fall: Wenn ein Arbeitgeber eine rechtmäßige Kündigung ausspricht, braucht er grundsätzlich keine Abfindung zu zahlen!

Es ist jedoch möglich, dass der Arbeitgeber im Falle einer betriebsbedingten Kündigung dem gekündigten Arbeitnehmer gemäß § 1a KSchG eine Abfindung anbietet. Zum Entstehen des Abfindungsanspruchs muss der Arbeitgeber in der Kündigung darauf hinweisen, dass er die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse stützt und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist von drei Wochen eine Abfindung beanspruchen kann. Die Höhe der Abfindung beträgt gemäß § 1a Absatz 2 KSchG ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

In der Regel wird man Dir einen Auflösungsvertrag anbieten. Die Abfindung richtet sich nach den Jahren der Betriebszugehörigkeit.

Auf jeden Fall solltest Du mit einem Anwalt darüber sprechen.

Gar nicht, das ist reine Verhandlungssache und ein mögliches Arbeitsrechtsverfahren kann 2-3 Jahre dauern. Eine Verpflichtung zur Abfindung gibt es gesetzlich nicht, das vergessen viele Leute!

ist Freiwillig