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Ab wieviel Jahren muss Arbeitgeber Abfindung zahlen?

Frage von pipipopo pipipopo

Bin bei meiner Firma 14 Jahre beschäftigt.Jetzt wird alles versucht um mich daraus zu ärgern.Wie zum Beispiel Mobbing unter Kollegen.Oder ich soll in eine andere Filliale wo der Arbeitsweg unzumutbar ist.Ab wann steht mir im Fall einer Kündigung Eine Abfindung zu.?

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Antworten (12)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Novalion Novalion

    bei einer normalen kündigung steht dir gar nichts zu... warum auch?

    hier steht alles drin was du wissen musst: http://www.info-arbeitsrecht.de/ArbeitsrechtAbfindung/arbeitsrechtabfindung.html

    Bei Arbeitnehmern herrscht vielfach die Vorstellung, dass bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber - insbesondere bei einer betriebsbedingten Kündigung - regelmäßig eine Abfindung zu zahlen wäre. Das ist jedoch nicht der Fall: Wenn ein Arbeitgeber eine rechtmäßige Kündigung ausspricht, braucht er grundsätzlich keine Abfindung zu zahlen!

    Es ist jedoch möglich, dass der Arbeitgeber im Falle einer betriebsbedingten Kündigung dem gekündigten Arbeitnehmer gemäß § 1a KSchG eine Abfindung anbietet. Zum Entstehen des Abfindungsanspruchs muss der Arbeitgeber in der Kündigung darauf hinweisen, dass er die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse stützt und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist von drei Wochen eine Abfindung beanspruchen kann. Die Höhe der Abfindung beträgt gemäß § 1a Absatz 2 KSchG ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

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    Antwort von VenturaHighway VenturaHighway

    Gar nicht, das ist reine Verhandlungssache und ein mögliches Arbeitsrechtsverfahren kann 2-3 Jahre dauern. Eine Verpflichtung zur Abfindung gibt es gesetzlich nicht, das vergessen viele Leute!

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    Antwort von newcomer newcomer

    ist Freiwillig

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    Antwort von Kittymogul Kittymogul

    gesetzlich gar nicht leider...meistens wenn die kündigung nicht rechtens ist zahlen die arbeitgeber das quasi als geld dass man nicht klagt.

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    Antwort von tiny52 tiny52

    Die Frage ist, ob bei dir das Kündigungsschutzgesetz greift (>10 Mitarbeiter im Betrieb) Dann denke ich, könnte eine ordentliche Abfindung für dich drin sein. Es gibt zwar keinen Rechtsanspruch darauf, macht aber nichts. Bei einem Aufhebungsvertrag muß du die Sperrzeit für Arbeitslosengeld beachten. Besser kündigen lassen plus Abfindung. Gründe einen Betriebsrat(wenn >5 Mitarbeiter), wenn noch keiner besteht, trete in die Gewerkschaft ein, schliesse eine Rechtschutzversicherung ab. Werde unbequem! Meist ist eine Situation wie deine nicht mehr zu retten und es geht nur noch um die Höhe der Abfindung. Wenn dein Arbeitgeber einen Kündigungsgrund (z.B. wirtschaftliche Lage o.ä) vorschieben will, macht er meist Fehler in der Begründung, an die hohe Ansprüche gestellt werden. Lass dich nicht zu billig und zu früh abspeisen. Da ist meist mehr Musik drin. Ein gutes Ebook dazu gibts bei www.abfindung-maximieren.de

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    Antwort von romeo27 romeo27

    ein rechtlicher anspruch auf eine abfindung besteht leider nicht !!! egal wie lange man dort war !

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    Antwort von ingridshaus ingridshaus

    Vom Gesetzgeber her, muß ein Arbeitgeber überhaupt keine Abfindung zahlen, außer es wäre im Arbeitsvertrag festgelegt.

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    Antwort von Fragen1001 Fragen1001

    Eine Abfindung steht niemanden zu. Es gibt kein Recht darauf!

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    Antwort von Scaper65 Scaper65

    MELDEN

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    Antwort von BuddyOverstreet BuddyOverstreet

    In der Regel wird man Dir einen Auflösungsvertrag anbieten. Die Abfindung richtet sich nach den Jahren der Betriebszugehörigkeit.

    Auf jeden Fall solltest Du mit einem Anwalt darüber sprechen.

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    Antwort von Franticek Franticek

    Eine Abfindung muss nur dann bezahlt werden, wenn Personal abgebaut wird und ein Sozialplan zum Tragen kommt, in dem solche Abfindungen vereinbart sind. Zuweilen wird auch bei anderen Kündigungen vom Gericht dem Arbeitgeber das Recht auf eine Abfindung zugesprochen.
    Die Höhe ist völlig frei. Im Normalfall kann man von einem halben Monatsgehalt pro Jahr Firmenzugehörigkeit ausgehen.

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    Antwort von Muenzenfreund Muenzenfreund

    Gesetzlich überhaupt nicht. Nur wenn es entsprechende betriebliche oder tarifvertragliche Vereinbarungen gibt.

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