Meine Mutter hat mir gerade erzählt, an einer Kasse hat eine Verkäuferin einen Jung gefragt ob er schon 12 sei.. und hat gesagt sie braucht den ausweis.. der Junge sah aber eindeutig viel älter aus also hat meine mama ihm das feuerzeug einfach gekauft^^ aber ich war mal beim einkaufen, bin 14 & da meinte die Verkäuferin "Feuerzeuge erst ab 18" was ist denn jetzt richtig? Finde 12 ist okay.. aber 18 zu übertrieben!
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onkelbenzi Meine Güte, so ein Blödsinn, ein Feuerzeug ein Utensil zum Rauchen und deshalb unter das Jugendschutzgesetz. Das ist Unsinn unter das Jugendschutzgesetz fallen nur Tabakwaren und Tabakwaren sind Waren die Tabak enthalten, das ist z.B. Feinschnitt, Zigaretten, etc. , aber beispielsweise nicht das Zigarettenpapier oder die Filter. Wäre auch Quatsch Zündwaren werden ja auch in anderen Bereichen angewendet, heute freilich nicht mehr so stark wie früher, aber ich darf Ölöfen oder Gasherde als Beispiel nennen, bei diesen Geräten würde man ohne Feuer in der kalten Stube sitzen und um nochmal auf die Sache mit dem Verkauf zurück zu kommen, das ist wirklich nicht einheitlich geregelt. In Bayern ist Mindestalter durch die Verordnung über die Verhütung von Bränden §5 auf zwölf Jahre festgelegt. Aber diese Antworten ab 18 weil man die zum Rauchen braucht sind allesamt Unsinn.
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4Antwort von
fensterladen Der Verkauf von Feuerzeugen an Minderjährige ist gesetzlich NICHT geregelt. Der Link oben verweist lediglich auf die entsprechende Kathegorie beim Patentamt, hat also mit dem Jugendschutz NICHTS zu tun. Weiterhin ist im Jugendschutzgesetz NICHT der Verkauf von Rauchutensilien und/oder -zubehör geregelt, sondern lediglich die Abgabe von TABAKWAREN. (§10 JuSchG) Somit ergeben sich KEINE gesetzlichen Hürden für den Verkauf von Feuerzeugen an Jugendliche.
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4Antwort von
MikeFFMMikeFFM
Wäre mir ganz neu, dass das überhaupt irgendwie gesetzlich geregelt wäre. Vielleicht gibt es aber eine interne Anweisung der Ladeninhaber...
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1Antwort von
Guppy194Guppy194
es gibt landesrechtliche Brandverhütungsbestimmungen; z.B. gilt für Bayern:
§ 5 VVB
Zündhölzer, Kleingeräte, offenes Licht, Beleuchtungsgeräte(1) Zündhölzer und Feuerzeuge dürfen an Kinder unter zwölf Jahren nicht abgegeben werden. Zündhölzer und Feuerzeuge sind so zu verwahren, dass sie solchen Kindern nicht leicht zugänglich sind.
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Savage1975Savage1975 Schon mal gehört..d as Bundesgesetz das Landesgesetz schneidet ? 5. Klasse Politik. In Hessen gab es bis 1989 im Landesgesetz auch noch die Todestrafe .... Landesrechtliche Verordnung...ist was anderes als das Juschugesetz.
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MikeFFMMikeFFM So ist es! Entspricht genau den Infos, die ich von unserer Berufsfeuerwehr habe und meinem obigen Kommentar.
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MikeFFMMikeFFM Sorry Savage, aber Du schreibst gequirlten Blödsinn! Mehr ist dazu nicht zu sagen! Ende!
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Savage1975Savage1975 Wenn du meinst. Nur weil du nichts findest wo es explizit drinne erwähnt wird denkst du, das du Recht hast. Aber als Industriekaufmann hast du halt gar nichts damit zu tun. Im Gegensatz zu Einzelhändlern und Wirten, Türstehern etc pp. Ich sag nicht das dies sinvoll ist mit den Feuerzeugen aber es gehört eben dazu. Also schreib den Herren in Berlin das es Blödsinn ist und nicht mir. Danke.
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Savage1975Savage1975 Kopiert aus einem Beitrag von vor 2 Jahren das mit dem § 5
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Guppy194Guppy194 @Savage: VVB - Brandverhütungsverordnung Verordnung über die Verhütung von Bränden - Bayern -; neuester Stand: November 2008
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1Antwort von
heinmueckheinmueck
Mir ist kein Gesetz bekannt, dass den Verkauf von Feuerzeugen an beschränkt Geschäftsfähige (7. - 18. Geburtstag) verbietet.
Allerdings kann jeder Verkäufer selber entscheiden, ob er mit jemandem einen Kaufvertrag abschließen möchte. Es zeigt Verantwortungsbewußtsein, wenn Feuerzeuge nicht einfach so herausgegeben werden.
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Savage1975Savage1975 Kann er eben nicht selbst entscheiden mit wem er Kaufverträge über gewisse Dinge abschliesst. Dafür gibt es Gestze,Vorschriften etc .pp. Und Feuerzeuge fallen unter Raucherutensilien. Is Fakt !
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MikeFFMMikeFFM So, es gibt bisher keine bundeseinheitliche Regelung dazu. Lediglich die EU-Verordnung von 2006, dass Einwegfeuerzeuge eine Kindersicherung haben müssen, wird nach und nach in Deutschland umgesetzt. Und es gibt in manchen Bundesländern individuelle Regelungen zur Altersgrenze (z.B. in Bayern ab 12)!
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Savage1975Savage1975 Sorry ich wohn und arbeite in Bayern....Ruf beim Ordnungsamt an und frag nach. Fertig. In Frankfurt darfst auch kei Kippe uff die Konsti werfe...auch Blödsinn. Aber ist so....
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xxlkrieger Bei uns im kaufland sind feuerzeuge ab 12 und an Tanken ab 16
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Jumbo05820641 Mir verkaufen sie sogar Zippo Feuerzeuge und ich bin 12
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Jumbo05820641 So eine Scheiße mir verkaufen sie Feuerzeuge und ich bin 12 man verkauft mir sogar Zippo Feuerzeuge
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Andy560Andy560
Es ist echt unterschiedlich! Manche verkaufen es ab 12 Jahren manche ab 16 Jahren und in Manchen Läden erst ab 18 Jahren! Aber ein Gesetz dafür giebt es nicht! Es besteht ja nicht aus Tabak oder so!
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0Antwort von
skalady http://www.tabakwelt.de/cms/branchenthemen/jugendschutz.php
da steht, dass das Erwerben von Feuerzeug usw nicht unter das Jugendschutzgesetz fällt, aber dem Einzelhandel empfohlen wird, trotzdem zu kontrollieren...Einfach mal durchlesen.
Und ja, die im Einzelhandel kontrollieren teilweise wirklich beim Kauf von Feuerzeugen an Leute unter 18 Jahre, ist mir selbst schon passiert....
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Savage1975Savage1975
http://depatisnet.dpma.de/ipc/ipc.do;jsessionid=c23b66f330da25ecccae93e9451e8d23964169daf477.e34Pa3iQa38LaO0Ma3iSbh0QahaKe0?s=A24F0000000000&v=20080401&l=DE&dh=dh05&sn=n00&sci=i00
Untensilien für Raucher anklicken .
Und ich glaube es nicht . Ich weiss es . Da bin ich mir 100 % sicher.
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MikeFFMMikeFFM Kann ich auf der Dienststelle nicht öffnen. Sieht nicht gerade nach einem Gesetzestext aus, und den möchte ich lesen!
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Savage1975Savage1975 Oh mann auf der Dienstelle surfen :D Den Link komplett kopieren . Patenamt. Das legt fest was wozu gehört
Hier ein Artikel aus der Bild. Ansonsten ruf bei dem Ordnungsamt an .. http://www.bild.de/BTO/news/2007/09/01/rauchverbot/gesetz-fragen-bahn,geo=2420996.html
Was ist neu beim Jugendschutz?
Tabakprodukte dürfen nicht mehr an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden (Mindestalter bisher: 16 Jahre). Sonst droht ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro. Und: Minderjährige dürfen nicht mehr öffentlich rauchen.
Und Feuerzeuge fallen da auch drunter so bekloppt es erscheinen mag .
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MikeFFMMikeFFM Klar, das handelsübliche Feuerzeug ist ja aus Tabak hergestellt und damit ein Tabakprodukt...
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onkelbenzi Tabakwaren sind Waren aus oder mit Tabak
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onkelbenzi Tabakwaren sind Waren aus oder mit Tabak. Außerdem hat das nichts zu sagen, dass das Patent- und Markenamt das so einteilt, laut dieser Einteilung wären auch Pfeifenreiniger zum Basteln ab 18.
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Tieger2411Tieger2411
kann aber richtig sein, denn unte 18-jährigen ist das rauchen in der öffentlichkeit auch verboten, seit dem neuen gesetz
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Savage1975Savage1975
Sind Utensilien zum Rauchen. Demnach fallen sie auch unter den Jugendschutz. Erlebt meine Freundin jeden Tag, bei sich auf der Arbeit. Sie verkauft u.a Zigaretten.
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onkelbenzi Das ist Unsinn es ist nur die Abgabe von Tabakwaren an Minderjährige verboten. Und ein Feuerzeug ist nicht aus Tabak.
es gibt spezifische Regelungen für den vorbeugenden Brandschutz; siehe meine gesonderte Antwort; insoweit gibt es Altersbeschränkungen für den Verkauf von Feuerzeugen; hat aber nichts mit Jugendschutz und Rauchen zu tun;
Eben, und der VB ist Ländersache. Habe ich auch inzwischen bei unserer Feuerwehr recherchiert.