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Ab welchem Betrag muss man ein Gewerbe anmelden ?

Frage von Pablo007 Pablo007

Ich möchte bald mit meiner Homepage Geld verdienen, jetzt hab ich gehört man muss eine Gewerbe ab einen bestimmten Betrag im Jahr anmelden ? stimmt das und wenn ja wie hoch ist dieser Betrag ?

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Wago1956 Wago1956

    Gewerbe musst Du immer, an Deinem Wohnsitz, anmelden.

    Zur Umsatzsteuer sind die Aussagen mit 17.500 / 50.000 korrekt.
    Die Arte Deines beabsichtigten Gewerbes läßt auf Kleinunternehmen schließen. Du schreibst auch nichts, was eine Option zu MWST Ausweis rechtfertigen würde, wie hohe Investitionskosten usw.

    Einkommensteuerlich / Ertragssteuerrechtlich sehe ich Dich entweder in der Ecke Liebhaberei, also wohl nicht dauerhaft mit Gewinn zu rechnen. Solltest Du Verluste erleiden, kannst Du sie ZWAR in den ersten drei Jahren steuermindernd gelted machen, das Finanzamt checked aber ab, ob Du wirklich über die gesamte, voraussichtlicher Lebendsdauer Deiner Einkunftsquelle INSGESAMT mindestens einen Euro Gewinn erzielen kannst. Wenn nicht, dann bekommst Du für die ersten drei Verlustjahre berichtigte Steuerbescheide und musst alles zurückzahlen.

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    Antwort von Knuddel72 Knuddel72

    du kannst dann ein gewerbeschein für "mindergewerbe" beantragen. sobald du was machst womit du geld verdienst musst du ein gewerbe anmelden. bei dem mindergewerbe brauchst du erst mal nichts an steuern zu bezahlen oder sehr wenig und dieser gewerbeschein kostet ca 20 euro

    Kommentar von NewMind NewMindNewMind

    das nennt sich dann "kleinstgewerbe". der gewerbeschein kostet je nach gemeinde 15-70 euro.

    Kommentar von Wago1956 Wago1956Wago1956

    Von welchem europäischen Land schreibst Du?

    Ein Mindergewerbe gibt es in der BRD nicht.

    Gewerbe = städtische Angelegenheit. Gewerbeerlaubnis erforderlich, sonst Ordnungswidrigkeit.

    Alles andere (Kleinunternehmer) ist Steuerrecht.

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    Antwort von NewMind NewMind

    das gewerbe musst du IMMER anmelden, wenn du regelmäßig sachen, die du nicht jetzt schon besitzt (bsp ebay) verkaufen willst.

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    Antwort von Ernsterwin Ernsterwin

    Ein Gewerbe ist immer anzumelden, wenn Du selbstständig, nachhaltig Gewinn erzielen willst und am allgmeinen Wirtschaftsverkehr (z.B. über ebay) teilnimmst, wie auch Bunnyhunter schreibt. (Kannst Dir sonst sogar Bußgeld einhandeln, wenn Du das unterlässt.) Das hat zunächst gar nichts mit einer Einkommenshöhe zu tun, wie brundhilde45 behauptet.

    Etwas anderes ist, ob Du auf die Einkünfte aus Gewerbe Steuern zahlen musst und welche. Wenn Du die "Kleinunternehmerregelung" nach UStG § 19 beantragst, sind die Umsätze bis 17.500 EUR ... im Jahr umsatzsteuerfrei (siehe taal2009).

    Als Gewerbetreibender hast Du auch für die Gewerbesteuer einen Freibetrag von 24.500 EUR.

    Für die Einkommensteuer werden Deine Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit den anderen Einkünften verrechnet und alle Einkünfte insgesamt versteuert.

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    Antwort von taal2009 taal2009

    Es gibt eine Grenze für das Kleingewerbe. Im Ersten Jahr darf dein Gewinn nicht über 17500€ liegen. Im Zweiten Jahr nicht über 50000 €. Dann bist du nach §19 ein Kleingewerbetreibender, darfst keine Rechnungen mit ausgewiesender MWSt ausstellen. Zahlst auch die STeuern nicht.

    Kommentar von Holly07 Holly07

    Ungesundes Viertelwissen!!!! Jedes Gewerbe muss beim Gewerbeamt angemeldet werden. Außerdem muss die Aufnahme der Tätigkeit beim Finanzamt angezeigt werden. Dabei kann man bei der Umsatzsteuer die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG beantragen, sofern der Umsatz im laufenden Jahr (ggfs. hochzurechnen auf Jahresumsatz) 17.500,- € nicht übersteigt. Du darfst dann in den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen (unter Hinweis auf die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung), kannst aber auch die gezahlte Umsatzsteuer aus Deinen Kosten nicht als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Bei der Einkommensteuer ist der erzielte Überschuss aber in jedem Fall, unabhängig von der Höhe des Betrages, unter den Einkünften aus Gewerbebetrieb anzugeben.

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    Antwort von Bunnyhunter Bunnyhunter

    Nach meinem Dafürhalten hängt dies nicht von einem bestimmten Betrag ab. Entscheidend ist die Gewinnerzielungsabsicht. Verkaufe ich zum Beispiel die ererbte Briefmarkensammlung, so ist dies nicht relevant, denn diese befand sich ohnehin in meinem Besitz. Erwerbe ich allerdings Güter um diese weiter zu veräußern, so ist eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar (auch wenn ich im Einzelfall vielleicht sogar mit Verlust verkauft habe) und somit ist der Verkauf als gewerblich einzustufen. Ansonsten sollte man mal beim Finanzamt nachfragen.

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    Antwort von brunhilde45 brunhilde45

    da gibt es einen bestimmten Freibetrag,so in etwa.Den genauen Betrag weiss ich leider nicht (mehr) aktuell.

    So lange man als Selbständiger unter einer bestimmten Einkommenssteuergrenze bleibt,muss man nochgar nichts anmelden.

    Erkundige Dich bei der Gewerbeaufsicht oder beim Finanzamt.

    Kommentar von NewMind NewMindNewMind

    falsch.

    Kommentar von brunhilde45 brunhilde45brunhilde45

    sobald ein Einkommen nachweisbar ist.@NewMind

    Was willst Du mit Vorsteuer und dem ganzen Quark und der schönen deutschen Bürokratie...wenn Du (noch) nix verdienst mit dem neuen Gewerbe?

    Das ist auch nicht illegal,denn wAS BITTE soll man denn oder muss man denn versteuern,wenn man zunächst nur Ausgaben hat und mal nix verdient?

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