Ich habe eben eine Reportage gesehen, in der die Feuerwehr in Berlin durch eine Anwohnerstr. fahren wollte. Es war zum Glück nur eine Übung, denn aufgrund der engen Straße sind sie nicht durchgekommen. Trotz vorsichtigen vorsetzen hat das Feuerwehrauto einen parkenden leicht geschrammt. Daraufhin erklärte ein Polizist, dass die Besitzerin den Schaden selbst tragen muss weil Sie ca. 25 cm weit vom Bordstein wegparkte. Das wäre "schon fast Parken in zweiter Reihe". Die Straße war einspurig und wirklich eng. Ist es irgendwo geregelt, wieviel Abstand ein PKW beim Parken max. vom Bordstein haben darf? Wenn ja, wieviel? PS: Ich hätte die natürlich auf Schadenersatz verknackt. Wie seht ihr daß?

Es ist nicht maßgeblich, was ein Polizist dazu sagt. Wichtig ist wie der Verkehrsrichter das sieht! Als Maßstab gilt immer noch, daß der Abstand zur Bordsteinkante weniger als 30 cm betragen sollte.

Wer so blöd Parkt, dem wünsche ich das er sich mal schön den Ar... verbrennt bei einem Wohnungsbrand. Vielleicht wird dann endlich verstanden was die Opfer durch machen müssen.