Ab wann gilt man in der Schweiz als "vorbestraft"?
In Deutschland ist es ja so, dass sämtliche Strafen durch einen Strafprozess (oder Strafbefehl) als Vorstrafe gelten und diese mit einem Führungszeugnis von Dritten erfragt werden können (Quelle Wikipedia -> Vorstrafe).
Weiss jemand, wie die ganze Sache in der Schweiz aussieht? Ab wann gilt man da als "vorbestraft"? Wo und wer kann in dieses Register einsehen?
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2 Antworten
Ab einer Busse von Fr. 500.- ist man im zentralen Strafregister eingetragen. Zugriff auf dieses Register haben Polizei und Gerichte. Andere Personen haben nur Zugriff, wenn du denen eine schriftliche Einwilligung gibst.
Ich bin Schweizer ;) und habe das mal gelernt.
Hier kannst du alles nachlesen: http://www.bj.admin.ch/content/dam/data/staat_buerger/strafregister/faq-strafregister-d.pdf
Ausser Polizei und Gerichte dürfen auch noch Ausländerbehörden und Strassenverkehrsämter in das Register Einsicht nehmen.
So, soo???!!!! Grüessli Igitta
Wenn man zum Beispiel in Italien eine Strafe von 6 Monaten Zuchthaus oder mehr (auch bedingt) kassiert, kommt man nach der Bewährungszeit (zBsp 7 Jahre) aus dem Strafregister raus, bleibt aber lebenslänglich im Europäischen Polizeiregister als Registrierter Krimineller --- Criminale Registrato sitzen. Jeder Polizist in Europa vom Korporal aufwärts sieht den Record auf seinem Computer. Man kann damit leben, auch wenn es nicht angenehm ist und man auch nach 40 Jahren halt drauf angesprochen wird
zBsp wenn man eine Anzeige plaziert und der Herr am Computer einfach folgert dass es sich um einen Racheakt unter Kriminellen handelt --- also gut, das habe ich mir ja selbst eingehandelt
Danke, super Antwort. Woher hast du diese Infos?