Ab wann darf man zurück schlagen?

6 Antworten

Hallo,

wenn dir nur gedroht wird, darfst du noch nicht zurückschlagen.
Wenn er allerdings seine Drohung wahr macht und dich schlägt, darfst du dich zur Notwehr setzen.

Viele Grüße
GoldenerDrache

Auf Notwehr kann man sich dann berufen, wenn ein rechtswidriger Angriff (auf ein geschütztes Rechtsgut) gegenwärtig stattfindet oder offensichtlich unmittelbar bevorsteht.

Man darf die Notwehrsituation allerdings nicht provoziert haben.

Wichtig: Der Vorwurf lautet zunächst immer z.B. Körperverletzung. Staatsanwaltschaft oder Gericht entscheiden dann, ob eine Notwehrsituation vorlag und die Tat daher gerechtfertigt war.

Solange er nur droht, nicht. Wenn er zuschlägt, darfst du dich im Sinne der Notwehr verteidigen.

LG Willibergi

Sobald er zuschlägt. Dann aber sofort und nicht unverhältnismäßig.

Wenn er dich schlägt im Rahmen der Selbstverteidigung. Sollte doch klar sein...