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Ab wann darf die Polizei jmd. mitnehmen? (Alkohol)

Frage von Saxxaro Saxxaro

Hallo,

das Wochenende steht vor der Tür und ich würde gerne wissen:

Wann darf die Polizei einen wegen Alkoholkonsums in Gewahrsam nehmen? Ich habe schon öfter die Polizisten provoziert (ohne sie zu beleidigen) und sie drohten mit immer damit, mich mitzunehmen weil ich Alk gesoffen habe und dadurch "aggressiv" waere. Bin über 18.

Gruß

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Antworten (10)

  • 6
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von nattyman nattyman

    die polizei hat das recht dich mitzunehmen, wenn du eine gefahr für dich, jemand anderen oder die öffentliche sicherheit oder ordnung darstellst. das liegt im ermessen der beamten.. wenn die sagen das du mitkommst, dann kommst du mit und bist, wenn du glück hast, 12 stunden später, oder wenn du nüchtern bist, draußen... aber 24 stunden dürfen sie dich festhalten. ich würde das nicht provizieren...

  • 5
    RatgeberHelden Antwort von PepsiMaster PepsiMaster

    Wenn Du Dich oder andere Personen durch Dein Verhalten gefährden könntest, wirst Du mitgenommen... Je nach dem wie Deine Provokationen aussehen, kann das ziemlich schnell sein.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Ergänzung:

    Die Ermächtigungsgrundlagen für eine solche Ingewahrsamnahme findet sich insbesondere in den Polizeigesetzen der Bundesländer, in Hessen wäre dies §32 HSOG.

  • 5
    Antwort von ziuwari ziuwari

    geistig eher noch nicht 18

  • 3
    Antwort von traumzwergin traumzwergin

    klar hat sie das recht dazu...dann kommst du in die ausnüchterungszelle und wenn es ganz hart auf hart kommt noch ne anzeige wegen beleidigung

    Kommentar von nattyman nattymannattyman

    das kommt auf das verhalten an... sagt er zu den cops "a'loch", dann muss sich der beamte beleidigt fühlen, eine strafanzeige stellen und natürlich den strafantrag. die meisten machen keine anzeige, weil sie wissen das derjenige besoffen ist. wenn man aber sowas losläßt wie "sind sie ein a'loch?", dann ist das keine beleidigung. aber die möglichkeit auf ein strafverfahren wg. widerstands gegen vollstreckungsbeamte ist allemal drinnen (sofern's "physical" wird)

  • 2
    Antwort von Nemisis2010 Nemisis2010

    Polizeigewahrsam könnte ein teueres 5 Sterne Hotel sein ....

  • 1
    Antwort von diemeinung diemeinung

    die Polizei ist befugt dich unmittelbar in Gewahrsam zur Ausnüchterung zu nehmen. Sollte es ausarten ist ein Strafverfahren durchaus möglich.

  • 0
    Antwort von walterdealeman walterdealeman

    Wenn es den Anschein hat dass du betrunken bist.

  • 0
    Antwort von Dopefish Dopefish

    Wenn du sie beleidigst können sie dich sofort mitnehmen. Beamtenbeleidigung. Kann ne kleine Geldstrafe sein. Aber so als Regel gilt 0,8. Ab da "überlegen sie es dich mitzunehmen" das war bei mir mal so. ich hatte 0,78.

    Kommentar von nattyman nattymannattyman

    es gibt keine beamtenbeleidigung, nur eine beleidigung..

    Kommentar von danger432 danger432danger432

    So sieht's aus!

  • 0
    Antwort von babyos babyos

    ich hoffe am kommenden wochenende

  • 0
    Antwort von elmatador elmatador

    wenn du andere personen gefährdest

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