Hallo,
das Wochenende steht vor der Tür und ich würde gerne wissen:
Wann darf die Polizei einen wegen Alkoholkonsums in Gewahrsam nehmen? Ich habe schon öfter die Polizisten provoziert (ohne sie zu beleidigen) und sie drohten mit immer damit, mich mitzunehmen weil ich Alk gesoffen habe und dadurch "aggressiv" waere. Bin über 18.
Gruß
Ergänzung:
Die Ermächtigungsgrundlagen für eine solche Ingewahrsamnahme findet sich insbesondere in den Polizeigesetzen der Bundesländer, in Hessen wäre dies §32 HSOG.