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Ab wann bekomme ich als Aktionär eine Einladung zur Hauptversammlung?

gefragt von RosabrilleRosabrille am 08.11.2009 um 14:40 Uhr

Ich kenne sehr viele Leute die Aktien haben, aber noch keiner von denen wurde jemals zur Hauptversammlung eingeladen. Deshalb wollte ich mal wissen, ab welchem Anteil man zur Hauptversammlung eingeladen wird? Ich dachte jeder Aktionär hätte ein Stimmrecht, welches er bei der Hauptversammlung wahrnehmen kann. Aber was bringt das mir, wenn ich dort nicht teilnehmen darf?


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von GPMPete am 9. November 2009 15:18
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Hilfreichste Antwort

Die übliche Regelung bei deutschen Banken sieht vor bei inländischen Aktien eine Einladung (ab 1 Aktie) an den Depotinhaber zu versenden, sofern der Bank keine generelle Vollmacht zur Vertretung in der HV gegeben wurde. Bei Namensaktien wird die Einladung von der Aktiengesellschaft verschickt, sofern man richtig im Aktienregister eingetragen ist. Bei ausländischen Aktien muss man meist selber aktiv werden und seiner Bank rechtzeitig den Wunsch zur Teilnahme mitteilen. Dies kostet meist auch etwas.


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Smash
beantwortet von Smash am 8. November 2009 14:43
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Das stimmt so nicht ganz. Jeder Aktionär bekommt eine Einladung und kann an der Hauptversammlung teilnehmen, wenn er eine Aktie mit Stimmrecht hat. Manche Aktionäre treten das an die Bank ab, aber wenn man will kann man hingehen. Gibt auch oft was zu Essen. Also lohnt es sich oft.


ungererbad
beantwortet von ungererbad am 8. November 2009 14:45
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Ab der 1. Aktie.


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