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Ab wann beginnt Hausfriedensbruch?

Frage von frettlein frettlein

Ist es bereits Hausfriedensbruch, wenn man Haustürschilder liest? Oder ist es bereits strafbarer Hausfriedensbruch, wenn man durch fremde Hochhausflure geht und dort einen Aufzug benutzt, obwohl man dort niemanden besucht? Oder ist es erst dann Hausfriedensbruch, wenn der Hausmeister jemanden des Hauses verweist und der "Eindringling" trotzdem im Haus verbleibt? Oder darf jeder einfache Hochhausmieter rechtsverbindlich Fremde des Hauses verweisen?

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Antworten (11)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von jaundnu jaundnu

    hausfriedensbruch ist erst hausfriedensbruch,wenn sich eine person gegen den willen des hausherrn in dessen haus befindet/aufhält. türschilder lesen und mit dem aufzug fahren,ohne jemanden zu besuchen ist kein hausfriedensbruch. also,wenn mehrere parteien in einem haus leben,dann kommt es schonmal vor,dass sich fremde dort aufhalten. sobald jemand,der das hausrecht hat,einen gast des hauses verweist,dieser sich aber weigert zu gehen,begeht er hausfriedensbruch.

    §123 STGB

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    Antwort von piimboolii piimboolii

    Wenn ein Mensch ungebeten und gegen den Willen der Bewohner die Schwelle der Wohnungstür übertritt. Kann angezeigt werden und ggf. in einer einstweiligen Verfügung enden, dass Abstand gehalten werden muss

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    Antwort von jockl jockl

    Letzteres zuerst, ja ein Hausmeister, gleich welcher Gebäudeart hat Hausrecht. Dieses jedoch ist dem Miet-Besuchsrecht nachgelagert. Ansonsten ist es kein Hausfriedenbruch, solange die angeführten oder vergleichbaren Möglichkeiten jedermann zugänlich sind und man diese für sich in Anspruch nimmt.

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    Antwort von eXpertAudio eXpertAudio

    Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB liegt dann vor, sobald ein anderer vorsätzlich gegen Deinen Willen Dein Grundstück betritt. Dem Täter muss dabei bewusst sein, dass Du seine Anwesenheit nicht wünschst.

    Was bezweckt der Nachbar denn mit dem Sturmklingeln? Wenn Du die Polizei rufst, könnte die zunächst einen Platzverweis aussprechen. Das wäre ersteinmal ein Warnschuss für den Nachbarn und gleichzeitig ein (auch vor Gericht) unmissverständliches Zeichen, dass seine Anwsenheit auf Deinem Grundstück nicht erwünscht ist.

    Ich hoffe, ich konnte dir helfen! Grüße eXpertAudio

    Kommentar von Wolpertinger WolpertingerWolpertinger
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    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    § 123 Strafgesetzbuch: Hausfriedensbruch (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

    Mehr ist nicht dazu zu sagen bzw. zu schreiben. Noch Fragen?

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    Antwort von SYLPET SYLPET

    hausfriedensbruch beginnt mit dem betereten fremder gründstücke ohne genemigung

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    Antwort von ratzenlady ratzenlady

    Hausfriedensbruch ist es meines Wissens nach erst, wenn man jemandem dem Gelände/Gebäude verwiesen hat und dieser nicht geht/wiederkommt. Aber man sollte da das Gesetz nochmal genau studieren...

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    Antwort von sluginsland sluginsland

    Sobald du dich weigerst, meinen Besitz trotz Aufforderung zu verlassen. Oder ihn betrittst obwohl es klar ist, dass du das nicht sollst. In einem Treppenhaus hast du nichts zu suchen, wenn du da nicht jemanden BEsuchen willst. Ein Ohr wird man dir aber nicht gleich abdrehen....

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    Antwort von opague1 opague1

    hier noch eine Bemerkung zu dem Thema .
    oft werden richtige " Herr Wichtigs " zu Hausmeistern gemacht .. darf der jeden der ein Haus mit mehreren Mietern betritt FRAGEN WO ER HIN WILL ???? und entscheiden : Du kommst hier nit rein ????

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    Antwort von nettermensch nettermensch

    hausfriedensbruch ist es schon dann, wenn ein fremder nur ein bein in deiner wohnung zu stehen hat. dann kanste ihn schon anzeigen.

    Kommentar von jockl jockljockl

    Schon das 4. Mal heute von diamantenbestück und bedingt falsch. Was ist wenn der zunächst Fremde das Betreten mit Zustimmung des Mieters vollzieht.

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    Antwort von FilmFilm FilmFilm

    Erst wenn bereits ein Hausverbot verhängt wird und derjenige dieses missachtet , gilt es als Hausfriedensbruch.

    Kommentar von eXpertAudio eXpertAudioeXpertAudio

    Falsch!

    Kommentar von FilmFilm FilmFilmFilmFilm

    Dann würde ja jeder Fremde oder Postbote Hausfriedensbruch begehen ,oder ..

    Kommentar von jaundnu jaundnujaundnu

    sondern?

    Kommentar von jaundnu jaundnujaundnu

    es muss erst jemand des hauses verwiesen werden.sonst dürften ja keine kunden in kaufhäuser etc..nene,das ist quatsch.

    Kommentar von FilmFilm FilmFilmFilmFilm

    sehe ich auch so

    Kommentar von jockl jockljockl

    Falsch ist richtig, das Hausrecht des Hausmeisters ist dem Mietrecht nachgelagert.

    Kommentar von FilmFilm FilmFilmFilmFilm

    Wir werden jetzt aber nicht schlauer !!!

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