Ist es bereits Hausfriedensbruch, wenn man Haustürschilder liest? Oder ist es bereits strafbarer Hausfriedensbruch, wenn man durch fremde Hochhausflure geht und dort einen Aufzug benutzt, obwohl man dort niemanden besucht? Oder ist es erst dann Hausfriedensbruch, wenn der Hausmeister jemanden des Hauses verweist und der "Eindringling" trotzdem im Haus verbleibt? Oder darf jeder einfache Hochhausmieter rechtsverbindlich Fremde des Hauses verweisen?
Antworten (11)
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5Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
jaundnujaundnu
hausfriedensbruch ist erst hausfriedensbruch,wenn sich eine person gegen den willen des hausherrn in dessen haus befindet/aufhält. türschilder lesen und mit dem aufzug fahren,ohne jemanden zu besuchen ist kein hausfriedensbruch. also,wenn mehrere parteien in einem haus leben,dann kommt es schonmal vor,dass sich fremde dort aufhalten. sobald jemand,der das hausrecht hat,einen gast des hauses verweist,dieser sich aber weigert zu gehen,begeht er hausfriedensbruch.
§123 STGB
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3Antwort von
piimbooliipiimboolii
Wenn ein Mensch ungebeten und gegen den Willen der Bewohner die Schwelle der Wohnungstür übertritt. Kann angezeigt werden und ggf. in einer einstweiligen Verfügung enden, dass Abstand gehalten werden muss
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2Antwort von
jockljockl
Letzteres zuerst, ja ein Hausmeister, gleich welcher Gebäudeart hat Hausrecht. Dieses jedoch ist dem Miet-Besuchsrecht nachgelagert. Ansonsten ist es kein Hausfriedenbruch, solange die angeführten oder vergleichbaren Möglichkeiten jedermann zugänlich sind und man diese für sich in Anspruch nimmt.
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2Antwort von
eXpertAudioeXpertAudio
Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB liegt dann vor, sobald ein anderer vorsätzlich gegen Deinen Willen Dein Grundstück betritt. Dem Täter muss dabei bewusst sein, dass Du seine Anwesenheit nicht wünschst.
Was bezweckt der Nachbar denn mit dem Sturmklingeln? Wenn Du die Polizei rufst, könnte die zunächst einen Platzverweis aussprechen. Das wäre ersteinmal ein Warnschuss für den Nachbarn und gleichzeitig ein (auch vor Gericht) unmissverständliches Zeichen, dass seine Anwsenheit auf Deinem Grundstück nicht erwünscht ist.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen! Grüße eXpertAudio
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§ 123 Strafgesetzbuch: Hausfriedensbruch (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Mehr ist nicht dazu zu sagen bzw. zu schreiben. Noch Fragen?
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1Antwort von
SYLPETSYLPET
hausfriedensbruch beginnt mit dem betereten fremder gründstücke ohne genemigung
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1Antwort von
ratzenladyratzenlady
Hausfriedensbruch ist es meines Wissens nach erst, wenn man jemandem dem Gelände/Gebäude verwiesen hat und dieser nicht geht/wiederkommt. Aber man sollte da das Gesetz nochmal genau studieren...
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1Antwort von
sluginslandsluginsland
Sobald du dich weigerst, meinen Besitz trotz Aufforderung zu verlassen. Oder ihn betrittst obwohl es klar ist, dass du das nicht sollst. In einem Treppenhaus hast du nichts zu suchen, wenn du da nicht jemanden BEsuchen willst. Ein Ohr wird man dir aber nicht gleich abdrehen....
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0Antwort von
opague1opague1
hier noch eine Bemerkung zu dem Thema .
oft werden richtige " Herr Wichtigs " zu Hausmeistern gemacht .. darf der jeden der ein Haus mit mehreren Mietern betritt FRAGEN WO ER HIN WILL ???? und entscheiden : Du kommst hier nit rein ???? -
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nettermenschnettermensch
hausfriedensbruch ist es schon dann, wenn ein fremder nur ein bein in deiner wohnung zu stehen hat. dann kanste ihn schon anzeigen.
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jockljockl Schon das 4. Mal heute von diamantenbestück und bedingt falsch. Was ist wenn der zunächst Fremde das Betreten mit Zustimmung des Mieters vollzieht.
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0Antwort von
FilmFilmFilmFilm
Erst wenn bereits ein Hausverbot verhängt wird und derjenige dieses missachtet , gilt es als Hausfriedensbruch.
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eXpertAudioeXpertAudio Falsch!
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FilmFilmFilmFilm Dann würde ja jeder Fremde oder Postbote Hausfriedensbruch begehen ,oder ..
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jaundnujaundnu sondern?
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jaundnujaundnu es muss erst jemand des hauses verwiesen werden.sonst dürften ja keine kunden in kaufhäuser etc..nene,das ist quatsch.
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FilmFilmFilmFilm sehe ich auch so
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jockljockl Falsch ist richtig, das Hausrecht des Hausmeisters ist dem Mietrecht nachgelagert.
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FilmFilmFilmFilm Wir werden jetzt aber nicht schlauer !!!
Quelle: http://kuerzer.de/K4CsqP3ft