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6 Stunden Berufsschule dann noch arbeiten?

Frage von Farbenspiel Farbenspiel

Hallo,

ich bin jetzt ins dritte Lehrjahr gekommen und ich frage mich nun, wenn ich zwei mal Schule mit a 6 Stunden Unterrichtszeit habe, noch in den Betrieb muss. Ich Arbeite Samstags auch 3 1/2 Stunden und einen Tag habe ich nach der Berufsschule frei. Ist das rechtlich?

Danke

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Antworten (17)

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    Antwort von AlexGay AlexGay

    Klar doch. Schau mal im Arbeitsvertrag was deine Arbeitszeit ist. Vermutlich um die 8 Stunden pro Tag?

    Ja, arbeiten ist nicht mehr so schön wie die Schule. Das erkennt man aber nicht schon als Schüler ... ;)

    Kommentar von FlyingTaxi FlyingTaxiFlyingTaxi

    Erzähl keinen Mist, Schule ist ätzend! ;)

    Arbeiten geht viel mehr ab, da tut man wenigstens was sinnvolles, bekommt Geld und kann sich selbst aussuchen, was man lernt und wann man lernt. Und man weiß wofür!

    Kommentar von AlexGay AlexGayAlexGay

    Ich meinte vor allem die Arbeitszeiten ... und Schulferien sind auch viel länger als Urlaub.

    Kommentar von FlyingTaxi FlyingTaxiFlyingTaxi

    Jupp. Aber man ohne Geld nicht verreisen, womit der Urlaub auch nur halb so schön ist, wenn man keine reichen Eltern hat :P

    Ist eh alles Ansichtssache ^^

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    Antwort von TrialGenial TrialGenial

    Anrechnung der Berufsschulzeit auf die betriebliche Ausbildungszeit

    a) Anrechnung bei Jugendlichen

    Wie der Berufsschulunterricht bei Jugendlichen auf die betriebliche Ausbildungszeit anzurechnen ist, ist gesetzlich geregelt im Jugendarbeitsschulzgesetz (§ 9 Abs. 2 JArbSchG):

    Ein Berufsschultag pro Woche mit mehr als 5 Unterrichtsstunden à 45 min wird wie 8 Zeitstunden angerechnet. Somit darf der Jugendliche andiesem Tag nicht mehr im Betrieb beschäftigt werden.

    Ein zweiter Berufsschultag in der Woche wird mit der tatsächlichen Unterrichtszeit plus Pausen ohne Wegzeiten angerechnet. Sind in einer Woche zwei Berufsschultage mit jeweils mehr als 5 US, ist der Jugendliche also verpflichtet, an einem der beiden Tage (an welchem bestimmt der Ausbildungsbetrieb) noch arbeiten zu kommen.

    Bei Blockunterricht (mindestens 25 Stunden) ist wie eien Vollzeitwoch zu rechnen.

    b) Anrechnung bei Erwachsenen

    Für erwachsene Auszubildende fehlt eine gesetzliche Anrechnungsregelung. Das Bundesarbeitsgericht hat aber Anfang 2001 entschieden, wie die Anrechnung der Berufsschulzeit zu erfolgen hat (BAG Beschluss vom 23.03.2001).

    Das Wichtigste in Kürze: Berufschulunterricht (inkl. Pausen- und Wegezeiten) liegt innerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit dann wird er voll auf die (tarifliche) Ausbildungszeit angerechnet. Die (tarifliche) Ausbildungszeit wird also insoweit durch den Berufsschulunterricht ersetzt.

    wenn aber Berufschulunterricht (inkl. Pausen- und Wegezeiten) liegt außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit, dann wird nichts angerechnet. Dies kann dazu führen, daß die Ausbildungszeit insgesamt (Berufsschule + betriebliche Ausbildung) größer als die tarifliche Ausbildungszeit ist. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 h darf aber in keinem Fall überschritten werden.

    Weiter INFOS hierzu findest du hier: http://www.hwk-koeln.de/AusundWeiterbildung/02Berufsausbildung/12Wichtige_Urteil...

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    Antwort von Eternity85 Eternity85

    Ach...leute das ist gar nicht rechtlicht.........weil du nur insgesamt 2 stunden für: von schule zu arbeit und umziehen zeit hast.......ich weiss nichr wie lange es bei dir die fahrt dauert ...aber diese zeit ist dann auch ARBEITSZEIT...und dann willst du noch für n paar minuten arbeiten......neh da hatte ich an deiner Stelle was gesagt......

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    Antwort von Farbenspiel Farbenspiel

    Die 6 Stunden Schule zählen dann aber als volle 6 Stunden Arbeit so das ich nur noch 2 Stunden zur Arbeit muss?

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    Antwort von FlyingTaxi FlyingTaxi

    Ja, das ist rechtlich geltend, wenn ich davon ausgehe, dass in deinem Ausbildungsvertrag eine 40h Woche verankert ist.

    Bei 6h Unterricht bist du von 8.00 bis 13.30 Uhr in der Schule. Das heißt, du hast an diesen Tagen erst 5,5 von 8 Arbeitsstunden des Tages geleistet + Mittagspause (in deinem Fall abgegolten mit Anfahrtsweg und Schulpausen). Du darfst also deine restliche Arbeitszeit in deiner Firma leisten.

    Kommentar von Farbenspiel FarbenspielFarbenspiel

    Nein, ich habe einen 36,5 Stunden Vertrag.

    Kommentar von FlyingTaxi FlyingTaxiFlyingTaxi

    Na dann - duchrechnen. Deinen Arbeitgeber interessieren die Wochenstunden. Da solltest du auf deine Zeit kommen.

    Musst schauen, ob du einen strengen Arbeitgeber hast oder nicht. Ich hatte Mitleidende, die mussten dafür an anderen Tagen länger arbeiten, weil sie nach der Schule nicht mehr zur Arbeit gehen konnten. Gibt aber auch kulantere Chefs (wie bei mir zum Beispiel)

    Schau, dass du einen guten Eindruck beim Chef machst. :)

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    Antwort von ZaPSTaR ZaPSTaR

    Uns wurde in der BS immer gesagt, dass wir uns nach der 2 Doppelstunde nicht mehr im Betrieb melden müssen.

    Aber: Slebst wenn es nicht rechtlich wäre. Willst du dich jetzt echt mit deinem Chef gerichtlich oder so auseinandersetzen? Wenn ja wünsch ich dir viel Spaß in deinem letzten Jahr...

    In der Ausbildung muss man auch ma was wegstecken

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    Antwort von nettermensch nettermensch

    ob es rechtlich ist, ist erstmal dahingedtellt, sei doch erstmal froh, das du ne lehrstelle hast. ich würde noch arbeiten gehen, eigentlich stellt sich die frage gar nicht

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    Antwort von Pininfarina Pininfarina

    Also du musst nur so viele Stunden arbeiten, wie in deinem Vertrag steht. Ich muss zum Beispiel 8 Stunden pro Tag arbeiten. D. h. von 08:00 bis 16:30 Uhr. Dazwischen eine halbe Stunde Pause. Als ich noch zur Schule gegangen bin musste ich danach auch noch zum Betrieb, aber bis 16:00 Uhr, weil die Schule schon um 07:30 begonnen hat.

    Kommentar von TalaPran TalaPranTalaPran

    mir ging es genauso. Unterrichtsbeginn 7:30 - 6 Stunden und dann noch bis zum Geschäftende in den Dienst.

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    Antwort von TalaPran TalaPran

    genau dies Frage wurde hier heute schon gestellt: Muss ich nach der Berufschule noch mal an die Arbeit?

    Das hat nichts mit Recht zu tun. Dein Lehrherr oder dein Ausbildungsverantwortlicher kann dir das erklären.

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    Antwort von HummelPups HummelPups

    ja, da du täglich mehr wie 6h Arbeitszeit hast. Wenn deine Schule quasi um de Ecke ist ist das gut möglich...ich persönlich bin davon verschont geblieben :) (hatte aber auch bis 4 Schule und bischen Weg bis zur Arbeit)

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    Antwort von troloc troloc

    Ein Arbeitstag hat 8 Stunden, nach 6 Stunden Berufsschule sind also noch 2 Stunden übrig. Der Ausbildungsbetrieb kann also verlangen das man noch in den Betrieb kommt. Die Gesamtwochenarbeitszeit (40 Stunden ?) sollte aber nicht dauerhaft überschritten werden, wegen der Samstagsarbeit.

    Kommentar von FlyingTaxi FlyingTaxiFlyingTaxi

    er hat ja sogar noch den Tag nach der Berufsschule frei für den Samstag. Überschreiten kann er die 40h also so leicht nicht... ^^

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    Antwort von SchneeMoewe SchneeMoewe

    Es gibt eine Regelung, dass man in den Betrieb muss, wenn die Schule früher wie 8 Stunden zu Ende geht, Ausnahme, der Unterricht ist schon vor 12 Uhr beendet. So wars bei uns. Wobei der Arbeitsweg von Schule zum Betrieb auch noch gezählt wird, vondemher wars bei mir, wegen des zu großen Weges eh immer unnütz und ich musste vom Chef nicht. Das du frei hast nach der Schule ist ja schön für dich. Solange du in der Woche auf deine Arbeitszeit kommst ist ja alles in Butter.

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    Antwort von paggio paggio

    Das solltest du einmal mit deinem Berufsschullehrer besprechen.

    Kommentar von TalaPran TalaPranTalaPran

    nein mit dem Lehrherrn. Der entscheidet das. Nicht zur Arbeit zu fahren kommt einer Dienstverweigerung gleich und ist ein Entlassungsgrund.

    Kommentar von paggio paggiopaggio

    Der Lehrherr gibt dir eine Auskunft zu seinen Gunsten.

    Kommentar von FlyingTaxi FlyingTaxiFlyingTaxi

    Auch Ausbilder genannt :)

    Kommentar von paggio paggiopaggio

    Ja,richtig.

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    Antwort von dietmar632 dietmar632

    normal 8 Stunden am Tag

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    Antwort von Kathy0905 Kathy0905

    Bist du Minderjährig?

    http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html#Arbeitszeit%20f%C3%BCr%20Minderj%C3%A4hrige

    schau mal hier steht viel über die Arbeitszeiten der Azubis.

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    Antwort von YamahaDgx620 YamahaDgx620

    bei uns war es so das du sobald du 5 stunden schue lhattest nicht mehr arbeiten gehen musstest ( NRW) kenne jedoch nicht die einzelnen sonderregeln, samstag arbeiten ist da auch noch so eine sache denke mal du musst nicht aber ruf doch mal bei nem ausbildungsberater an der gilft dir weiter

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    Antwort von supergirl2271 supergirl2271

    das kommt darauf an wie alt du bist und wieviel Stunden du in der Woche arbeitest.Aber ich kenne das auch so dass man 1 tag nach der Schule frei hat und 1 Tag noch zum Betrieb muss

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