6 Monate Knast wegen Körperverletzung, was tun?

6 Antworten

Einen sehr verantwortungsbewußten Freund hast Du da. Er mag zwar noch nicht gewußt haben das schon ein Haftbefehl gegen ihn vorlag, aber damit rechnen mußte er. Oder hat er gedacht das das Gericht Witze macht als es in zuz 6 Monaten verurteilte? Er war bei der Verhandlung ja dabei. Er hat schlichtweg gelogen!

Es ist sehr wahrscheinlich so das er nach der Verhandlung auf freiem Fuß blieb. Er hat dann, von der Staatsanwaltschaft, eine Ladung zum Strafantritt bekommen. Dieser hat er nicht Folge geleistet. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft einen Vollstreckungshafbefehl erlassen und die Polizei hat ihn einkassiert.

Diese 6 Monate muß er nun absitzen, auch mit kosternpflichtigem Anwalt.

Du kannst überhaupt nichts tun, außer ihn ab und an besuchen. Alle Anträge auf frühere Enlassung nach 2/3 der Haftzeit (Halbstrafe gibt es für ihn nicht), Hafturlaub, evtl. Unterbringung im offenen Vollzug (wenn er nicht schon dort ist), kann nur er selbst stellen.

Kann sein, dass er von dem Haftbefehl  nix wußte. Er wußte aber totsicher von den Umständen, die zu dem Haftbefehl geführt haben^^ (z.B. Geldstrafe nicht bezahlt, Bewährungsauflagen nicht eingehalten o.ä.)

DU kannst da leider nicht viel tun. Außer ihm ggf. bestätiigen, dass er bei einer Haftentlassung bei Dir wohnen kann. Und wenn Du es schaffst, ihm vielleicht einen Job besorgen. Das könnte helfen.. Aber ansonsten kannst Du nur abwarten, bis er entlassen wird. Und halt mit der Haftanstalt zusammen arbeiten, wenn Du darum gebeten wirst.

Wenn es 6 Monate Freiheitsstrafe sind, wusste er es, denn die werden nur in einer mündlichen Verhandlung verhängt.

Vermutlich hat er den Gestellungsbefehl zum Strafantritt verbaselt, oder nicht beachtet.

Daher der Haftbefehl. Wäre er freiwillig hingegangen, würde er vermutlich schnell im offenen Vollzug gewesen. Nun kann es passieren, dass er es, wegen der kürze, voll absitzen muss.

Du kannst versuchen über das Aktenzeichen an die Staatsanwaltschaft zu kommen. Das ist die Vollzugsbehörde. Die können auf Antrag die Strafe nach 3 Monaten (Halbstrafe), oder 4 Monaten (2/3) zur Bewährung aussetzen, bzw. dies befürworten. Die Aussetzung macht dann die Strafvollstreckungskammer.

Suche dir ein Anwalt und kläre es mit ihn was du machen kannst 

Dein Freund wusste sicher von dem Haftbefehl.

Womit kennst Du Dich nicht aus? Geh zu einem Anwalt und lass Dich dort beraten.