5 jähriger Sohn hat in Ferienwohnungmatraze gepinkelt- Vermieter will Reinigungskosten 60 Euro

12 Antworten

Nach welcher Anspruchsgrundlage soll der Vermieter die 60€ einfordern? Solange er keine findet, bleibt er auf dem Schaden sitzen!

Kinkerlieschen  17.12.2010, 10:36

Sachbeschädigung? "§ 823 I BGB regelt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Da hast du deine Grundlage..

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resui  17.12.2010, 12:39
@Kinkerlieschen

Das Kind hat den Schaden verursacht, nicht die Eltern. Das Kind ist nach § 828 (1) BGB nicht verantwortlich, da keine 7 Jahre alt. Die einzige mögliche Anspruchsgrundlage, die mir einfällt, ist § 832 (1) Satz 1 BGB: "Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit [...] der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt." Aber ob der Sohn nicht gepinkelt hätte, wenn die Eltern ihn ordnungsgemäß beaufsichtigen würden? Siehe Satz 2 ebendort. Nur wenn die Eltern verpflichtet wären, eine Unterlage auf die Matratze zu legen (ich weiß nicht, ob das der Fall ist), müssten sie den Schaden ersetzen. Allerdings vor allem ihre Haftpflichtversicherung. In diesem Fall muss die Haftpflichtversicherung der Eltern die Forderung entweder akzeptieren und (bei fehlendem Selbsbehalt) begleichen, oder als unberechtigt abwehren.

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ich würde mal mit dem versicherungsmenschen reden. man kann die ja auch mal wechseln, wenn keine kulanz möglich

also bei einem kleinen Kind sorge ich als Mutter vor und nehme sowas mit. Natürlich müssen sie die 60 Euro bezahlen. Wenn sie irgendwo hin fahren, fordern sie doch auch ein einwandfreies Bett.

Laut Gerichtsurteil des Gerichtes Braunschweig müsst ihr nicht zahlen, da bei Regelgerechter Nutzung (also schlafen) von einem Missgeschick oder einer Erkrankung auszugehen ist. Ein entsprechender Schaden muss vom Vermieter kalkuliert und selbst behoben werden.

Die Matratze müßt ihr bezahlen, das ist doch keine normale Nutzung. Wie soll der Vermieter wissen das euer Sohn ins Bett macht. Auf Nachfrage hätte er euch sicher einen Nässeschutz besorgt.