450€ und Teilzeitarbeit?

2 Antworten

geht das?

Selbstverstandlich!

muss ich meinen Arbeitgeber (Teilzeit) Bescheid geben?

Grunsatzlich: Nein!

Informieren musst Du Deinen Arbeitgeber nur dann, wenn das vertraglich vereinbart wurde oder die Möglichkeit besteht, das der Nebenjob mit berechtigten Interessen des Arbeitgebers kollidieren könnte.

Das wäre dann der Fall, wenn es sich um eine Konkurrenztätigkeit handelt, arbeitsrechtliche Vorschriften verletzt werden (z.B. das Arbeitszeitgesetz) oder der Hauotjon beeinträchtigt wird (z.B. durch Übermüdung) - die letzten beiden Gründe dürften bei der Kombination Teilzeitjob/Minijob aber kaum eine Rolle spielen.

Und auch nur in diesen Fällen dürfte der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit überhaupt verbieten.