400€ Kraft fristlos kündigen wegen Respektlosigkeit?
Kann man eine 400€ Kraft wegen respektlosem Verhalten (geschäftsschädigende Unterstellungen, freche Antworten, keine Antworten geben, unverschämte Wortwahl etc, weglaufen während des Gesprächs, unverschämte Zettel) fristlos kündigen oder besteht auch bei Aushilfskräften ein Kündigungsschutz?
10 Antworten
Abmahnen und bei nochmaligen Verstoß kündigen.
Fristlose Kündigungen ohne Abmahnung sind nur schwer durchzusetzen!
Ja, das sind gute Gründe für eine fristlose Kündigung, die gesetzlich vertretbar sind.
was du geschrieben hast reicht für eine FRISTLOSE Kündigung völlig aus , egal ob Vollzeit oder Teilzeit
Nein, 2 bzw. 3 Abmahnungen sind, rechtlich gesehen, nicht der Freibrief zur Kündigung... das ist ein weitverbreiteter Irrglaube...
Aushilfskräfte heißen Aushilfskräfte, weil sie zur Aushilfe Kraft leisten! Da diese aber AUS-helfen wenn Not am Mann ist, sind sie nicht als feste Mitarbeiter planbar und unterstehen keinem Kündigungsschutz sofern dies nicht über einen Vertrag anders geregelt wurde. Ich gehe davon aus, dass Du sie auch nur zahlen musst, wenn sie entsprechend Stunden geleistet haben. Also sofort kündbar.
Dankeschön!
Das kommt schon einmal auf den Arbeitsvertrag an. Ansonsten greift der allgemeine Kündigungsschutz auch bei Aushilfen, wenn auch mit deutlich weniger Konsequenzen (Kosten). Ich würde in jedem Fall, um ganz sicher zu gehen, bei Fehlverhalten abmahnen und dann im Wiederholungsfall fristlos kündigen. Dann müsste sie auf Wiedereinstellung klagen und das macht von den gfB's kaum einer.
Dankeschön! Dann werde ich das wohl zur Sicherheit so machen, auch wenn es schwer fällt, die Person weiterhin bezahlen zu müssen...
Eine Aushilfe wird nie eingestellt im Sinne eines festen Arbeitsverhältnisses. Sie hat weder ein Anrecht aus Konkursausfallgeld, noch auf Krankengeld noch auf Kündigungsschutz! Würde der Betrieb hier wie auf einen festen Mitarbeiter reagieren läuft er sogar Gefahr vorm Arbeitsgericht zu landen und hier Sozialleistungen nachzahlen zu müssen, da er ein Arbeitsverhältnis bestätigt. Und dies ist ein großer Unterschied zum Aushilfeverhältnis
Was meinst du mit " da er ein Arbeitsverhältnis bestätigt" ?
Zwischen Aushilfstätigkeit und geregeltem Minijob besteht ein großer Unterschied. Wenn (auch ohne Vertrag) mündlich eine feste Zusage getroffen wurde (spätestens jedoch nach 4 Wochen eines regelmäßigen Arbeitsverhältbnisses auf Geringfügigkeit), ist das kein Aushilfsjob sondern ein Minijob. Und dieser Unterliegt allen rechtl. Verpflichtungen wie auch der eines normalen Angestellten.
Also ist es nun ein Aushilfsjob oder ein Minijob? das würde im Falle eines Falles der Richter feststellen wollen
das ist falsch, bei festen MAs (egal ob halb- oder ganztags müssen 2 Abmahnungen erfolgen, sofern es keine fristlose Kündigung aus besonderem Grund ( z.b. Diebstahl) gibt.
Hier handelt es sich aber nicht um feste (über den Betrieb versicherte MAs, die unter der geringfügigkeitsgrenze liegen und nicht eingeplant werden dürfen sondern eben AUS-Hilfen sind.