3 schichtsystem 6 Tage

5 Antworten

leider ist das okay:

ArbZG

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

ArbZG

§ 6 Nacht- und Schichtarbeit (1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.
(2) Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn abweichend von § 3 innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Zeiträume, in denen Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 Nr. 2 nicht zur Nachtarbeit herangezogen werden, findet § 3 Satz 2 Anwendung.(5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.
...
(5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.

Anmerkung Werktag heißt montag bis freitag

Antitroll1234  16.11.2014, 14:19

Anmerkung Werktag heißt montag bis freitag

Werktag ist Montag bis Samstag ;-)

cat64k  16.11.2014, 14:20
@Antitroll1234

ja stimmt, wollte ich eigentlich schreiben, freudscher verschreiber :)

danke für den hinweis :D

Rechtlich gibt es keine Bedenken. Die 6-Tage-Woche mit je 8 Std/Tag ist nach dem § 3 Arbeitszeitgesetz zulässig.

Was steht denn zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag? Wieviele Stunden/Woche an welchen Wochentagen? Gibt es einen Betriebsrat? Steht zu Überstunden etwas im Arbeitsvertrag? Werden sie bezahlt oder gibt es ein Zeitkonto und Freizeitausgleich?

Ist das rechtens. Kein Tag frei

Wieso hast Du bei 6 Tagen in der Woche keinen Tag frei ?
Die Woche besteht aus 7 Tagen.

Und auch eine Schichtlänge incl. Pausen von 8 Stunden ist nichts ungewöhnliches bei einer 6 Tage Woche.

Cliff  16.11.2014, 14:13

Samstag Nachtschicht - Montag Frühschicht? Selber erlebt!!!

Antitroll1234  16.11.2014, 14:15
@Cliff

Ist doch nichts dabei wenn eine Ruhezeit von 11 Stunden dazwischen liegt.
Und eine 6 Tage Woche besteht, es bleibt ein freier Tag an einem anderen Tag.

cat64k  16.11.2014, 14:19
@Cliff

du kennst meine Arbeitszeiten noch nicht.

KW 44: Mo 12:00 bis 19:30
Mi: 01:00 bis 9:30
Do: 7:00 bis 18:45
fr: 10:00 bis 16:00
sa: 12:00 bis 20:45




und KW 45 ging dann mit So 22:00 bis Mo 07:00 weiter ;-)

Wende Dich an die zuständige Gewerkschaft.

Die können mit dir alles machen. Bist du festangestellt oder Zeitarbeiter - Betriebsgröße?