3 Jahre Sicherheitsdienst >>> SACHKUNDE automatisch?

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Hallo SeppRSMF, Schau mal :

Ausnahmen: Von der Sachkundeprüfung sind Personen befreit, die über folgende Ausbildungsabschlüsse - Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Polizeidienst und Bundesgrenzschutz; - Laufbahnprüfung für den mittleren Justizvollzugsdienst; - Feldjäger der Bundeswehr; - Fachkraft für Schutz- und Sicherheit bzw. folgende Weiterbildungsabschlüsse verfügen: - Geprüfte Werkschutzfachkraft - Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft - Geprüfter Werkschutzmeister - Geprüfter Meister für Schutz- und Sicherheit Befreit sind auch Personen, die am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt*) und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig sind. *) Das trifft für Bewachungsunternehmer nur zu, wenn sie zu diesem Zeitpunkt seit mindestens drei Jahren im Besitz der erforderlichen Bewachungserlaubnis sind und mit der Gewerbeanzeige nach § 14 Gewerbeordnung auch gleichzeitig Bewachungstätigkeiten angemeldet haben. Arbeitnehmer waren nur dann befugt im Bewachungsgewerbe tätig, wenn sie auch an der seit 1. April 1996 notwendigen Unterrichtung teilgenommen haben oder wenn sie bereits am 31. März 1996 im Bewachungsgewerbe tätig und aufgrund dieser Stichtagsregelung von der bisherigen Unterrichtung befreit waren. Für diesen Fall gilt die Freistellung von der neuen Sachkundeprüfung aber nur dann, wenn am 1. Januar 2003 gleichzeitig eine ununterbrochene dreijährige Bewachungstätigkeit nachgewiesen werden kann. Die Ausnahmeregelungen sind in § 5 der Bewachungsverordnung (BewachV) detailliert dargestellt. Mg Sherlock007

Die "Prüfungs-Bescheinigung" gilt als Nachweis, dass die §34-Prüfung abgelegt wurde.

Bestimmte Personen..., Berufsgruppen können sich vom Unterricht (den die Prüfung normalerweise voraussetzt) befreien lassen - nicht von der Prüfung selbst.

Für einige Personen ist es nicht notwendig, die Prüfung nachzuweisen, wenn in ihrer bisherigen Tätigkeit bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden.

http://www.heavysecurity.de/unternehmen/jobs/voraussetzungen.html


Wenn Du diese Voraussetzungen erfüllst, bräuchtest Du also die Bescheinigung nicht vorlegen.

Wird diese allerdings verlangt, müsste die Prüfung abgelegt werden (nur die Unterrichtsbefreiung könnte dafür evt. zutreffen...)

Meines Wissens nach geht bei IHK ohne Prüfung gar nichts.

Zur Verdeutlichung aus einer der Antworten:

Von der Sachkunde befreit ist, wer am 1. Januar 2003 eine ununterbrochene dreijährige Bewachungstätigkeit nachweisen kann.

Alle anderen machen die Sachkunde (Ausnahmeregeln wie PVB etc jetzt mal aussen vor, weil die hier wohl weniger zutreffen).