2 Zentralheizungen an 1 Gaszähler für 3 Parteien

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Entscheidend für die Heizkostnabrechnung ist der Wärmeverbrauch und der Warmwasserverbrauch in den Wohnungen 1 bis 3. Hier sind Wärmemengenzähler zu installieren. Die Kosten für Gas zahlt der Vermieter an den Versorger. Gesetzesgrundlage: Heizkostenverordnung. Wie wurde denn bisher abgerechnet?

MarVin1291 
Fragesteller
 17.12.2014, 11:33

Aktuell ist es so, dass unser Verteilerschlüssel 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten sind. Wir haben jeder für sich an jeder Heizung in der Wohnung Ablesegeräte von techem. Die Einheiten werden zusammengezählt und entsprechend aufgeteilt. Das Problem was nun aber besteht: Wenn Mieter 1 ( der mit der eigenen Heizung ) auszieht, und die Vermieterin die Heizung nicht komplett abschaltet, läuft diese Weiter, verursacht weitere Kosten die Wir dann mittragen müssen, weil nicht unterschieden werden kann, wieviel wir ( Mieter 2 und 3 mit einer gemeinsamen Heizung ) verbraucht haben. Und das kann es doch nicht sein oder?

Gerhart  17.12.2014, 17:18
@MarVin1291

Falls der Mieter 1 auszieht und es gäbe keinen neuen Mieter, dann ist der Eigentümer/Vermieter mit den Heizkostenanteil aus 30% des Ausgezogenen zu belasten. Es gibt keine neue Aufteilung der 30:70 Regelung.

MarVin1291 
Fragesteller
 18.12.2014, 08:05
@Gerhart

Und wenn der Vermieter das trotzdem überträgt und nicht selber trägt ? Gibt es eine Rechtssprechung die man als Grundlage einer Klage nehmen kann? Mein Ziel ist es für den Ernstfall gerüstet zu sein und genau zu wissen, wass der Vermieter darf und nicht, damit wir nciht weiter beschissen werden.

Gerhart  18.12.2014, 12:26
@MarVin1291

Du kannst dieser Abrechnung widersprechen, den Kostenanteil nicht bezahlen, einer Anpassung der BK widersprechen und die erhöhten BK nicht tragen. Sollte der Vermieter gerichtlich mahnen, dann ebenfalls schriftlich auf dem Formblatt widersprechen. Sollte der Vermieter danach klagen, wirst du den Prozess gewinnen. Also keine Panik.

MarVin1291 
Fragesteller
 18.12.2014, 13:07
@Gerhart

Vielen Dank! Dann weiß ich Bescheid - Super danke dir!

Hallo Zusammen, danke für eure Antworten.

Aktuell ist es so, dass unser Verteilerschlüssel 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten sind. Wir haben jeder für sich an jeder Heizung in der Wohnung Ablesegeräte von techem. Die Einheiten werden zusammengezählt und entsprechend aufgeteilt. Das Problem was nun aber besteht: Wenn Mieter 1 ( der mit der eigenen Heizung ) auszieht, und die Vermieterin die Heizung nicht komplett abschaltet, läuft diese Weiter, verursacht weitere Kosten die Wir dann mittragen müssen, weil nicht unterschieden werden kann, wieviel wir ( Mieter 2 und 3 mit einer gemeinsamen Heizung ) verbraucht haben. Und das kann es doch nicht sein oder?

Es gibt noch andere Zählmöglichkeiten wie Zb direkt an den Heizkörpern wo dann drüber abgerechnet wird

peterobm  17.12.2014, 09:04

Klar, aber es bleibt immer eine Mischabrechnung. Es zahlen ALLE für den gesamten Verbrauch. Möchtest du für deinen Nachbarn mitzahlen?

da ist der streit vorprogrammiert zwei Heizungen auf einen Zähler,normalerweise sollte jede Partie einen Gas zäler Haben

MarVin1291 
Fragesteller
 18.12.2014, 08:06

"Normalerweise" .... Pflicht ist es aber anscheind keine?

Eine Gesetzesgrundlage kenne ich zwar nicht, aber aus dem Grund der genauen Abrechnung sollte es auf jeden Fall schon sein. Die Wärmemengenzähler können nur den Verbrauch ermitteln. Da aber nur ein Zähler vorhanden ist, ist das schlicht unmöglich. Es sollte nachgebessert werden.

Gerhart  17.12.2014, 17:13

Die Gasuhr zählt den Gasverbrauch der beiden Heizungen aber nicht den Wärmeverbrauch in den Mietwohnungen.

MarVin1291 
Fragesteller
 18.12.2014, 08:07
@Gerhart

Für den Wärmeverbrauch haben wir die techem Ablesegeräte direkt an den Heizkörpern, aber um die geht es hier nicht. Es geht ausschließlich darum, dass 2 Heizanlagen über einen Zähler laufen und man meiner Meinung nicht nachvollziehen kann, wieviel Gas jede Heizungsanlage benötigt.