1

2 verschiedene Krankheiten länger 6 Wochen (kein Unterbrechung des KS) Krankengeld/Lohnfortfortzahlu

Frage von gutefrage2009 gutefrage2009

Einer Freundin ist mit der 1. Krankheit 5 Wochen krankgeschrieben, der Krankenschein endet an einem Freitag. Am Wochenende ist keine Arbeitszeit. Eine neue (hat nichts mit der alten

zu tun) längere Krankheit wird am darauffolgenden Montag durch einen anderen Arzt festgestellt. Besteht nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit noch Anspruch

auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, oder tritt da schon das Krankengeld ein? Habe schon eine Menge im Internet gefunden nur leider nichts zu diesem Fall....

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 8
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Da es eine andere Krankheit ist, muss der Arbeitgeber wieder zahlen.

    So einen Arbeitnehmer würde ich sofort zum Vertrauensarzt schicken, denn das stinkt zum Himmel.

  • 0
    Antwort von SpaceLady3004 SpaceLady3004

    finde einen teilder antworten unverschämt , wir hatten vor einen jahr das gleiche problem, mein mann war 6 wochen krank ,er hatte eine blutvergiftung mit üblen folgen . montags als er wieder zur arbeit sollte , hatte er irre schmerzen ,ab zum arzt dann bekam ich einen anruf von der sprechstundenhilfe , das mnein mann mit dem krankenwagen ins krankenhaus gebracht wurde .nierensteine . dann war er auf dem tag genau wieder 6 wochen krank .der arbeitgeber hat die vollen 12 wochen bezahlt. ich bitte euch schreibt nicht einfach " das stinkt zum himmel " ihr wisst nie was wirklich los ist , lasst lieber eure finger von der tastatur , bevor ihr andere weh tut.

  • 0
    Antwort von manfredguenter manfredguenter

    Die Antworten sind alle richtig. Ich möchte mich deshalb nicht mit einer Antwort anschließen. Ich glaube nicht an Zufälle und denke deshalb, dass hier zu Lasten von Kollegen/innen und dem Arbeitgeber getrickst wird und da mache ich nicht mit. Wenn ja, ziemlich übel, wenn nein, solltest du dein Geld bekommen.

  • 0
    Antwort von Rolfe Rolfe

    Das Hinzutreten einer neuen Erkrankung führt normalerweise nicht zum Beginn einer neuen 6-Wochenfrist. Aber: Da die alte Krankheit am Freitag beendet war und die neue erst am Montag begonnen ist, gibt es den Beginn einer neuen 6-Wochenfrist. Allerdings wird der AG ggf. den MDK einschalten, was man ihm nicht verdenken kann...

  • 0
    Antwort von critter critter

    Die 6-Wochen-Frist gilt für 1 Krankheitsart. Wenn eine 2. Krankheitsart anschließt, beginnt die 6-Wochen-Frist wieder von vorne.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.