2 Minijobs? Mit 16?
Hey,
ich hab bald für ein halbes Jahr Pause, nach diesem Jahr und würd daraus gerne soviel wie möglich machen.
Wie würde das aussehen wenn ich zwei 450€ jobs mache, bei denen ich insgesamt dann über 450€ bekomme? Ich hab gelesen da bin ich dann sozialversicherungspflichtig, was heißt das genau, macht das auch nen Unterschied wenn ich jetzt privatversichert bin? Und was hats bin der Lohnsteuerkarte auf sich, ich les überall nur das man die dem Arbeitgeber gibt, aber bei zwei jobs müsste man da noch irgendwas anderes regeln?
Und betrifft das in irgendeiner Weise dann auch das Kindergeld, oder den Unterhalt von meinem Vater?
danke schonmal ;)
5 Antworten
- Wenn das Einkommen aus 2 Minijobs die Summe von 450,- € im Monat übersteigt, so werden beide Jobs voll sozialversicherungspflichtig.
- Die private KV endet für dich und du musst dich in der gesetzlichen pflichtversichern.
- Lohnsteuerkarten gibt es nicht mehr. Allerdings würde einer der Jobs in Klasse I der andere in Klasse VI abgerechnet, so sich dann die Frage stellt wie sinnhaft der zweite noch ist, da du hohe Abgaben hättest und diese erst im Rahmen der ESt-Eklärung erstattet bekommen könntest.
- Besser wäre es den ersten Job als Midijob (mind. 451,- € Verdienst) zu führen und den anderen als pauschal versteuerten Minijob.
- Kindergeld ist einkommensunabhängig.
2 minijobs werden zusammengerechnet. du bist dann pflichtversichert, biste sowieso, wenn du dich nicht befreien lässt, Lohnsteuerkarten gibts nicht mehr, du gibst dem AG nur deine Steuer PIN, das reicht. mfg
Und betrifft das in irgendeiner Weise dann auch das Kindergeld, oder den Unterhalt von meinem Vater?
Kindergeld nicht, aber eigenes Einkommen wird unterhaltsbedarfsdeckend angerechnet.
Dein Vater müsste also weniger Unterhalt für dich zahlen.
Kindergeld wird bis zum 18. Geburtstag ohne jede Bedingung gezahlt.
Zu den Minijobs solltest Du auf den Internetseiten der Minijobzentrale nachlesen.
Wenn die Jobs als geringfügug angemeldet waren, dann werden Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert, sobald die Bemessungsgrenze überschritten wurde und die KK nachträglich davon erfährt.
Du musst aber ohnehin Deinen ersten Arbeitgeber informieren, wenn Du eine zweite Tätigkeit aufnehmen willst. U.U. kann das dann zur Kündigung durch den ersten führen.