2 Minijobs? Mit 16?

5 Antworten

  • Wenn das Einkommen aus 2 Minijobs die Summe von 450,- € im Monat übersteigt, so werden beide Jobs voll sozialversicherungspflichtig.
  • Die private KV endet für dich und du musst dich in der gesetzlichen pflichtversichern.
  • Lohnsteuerkarten gibt es nicht mehr. Allerdings würde einer der Jobs in Klasse I der andere in Klasse VI abgerechnet, so sich dann die Frage stellt wie sinnhaft der zweite noch ist, da du hohe Abgaben hättest und diese erst im Rahmen der ESt-Eklärung erstattet bekommen könntest.
  • Besser wäre es den ersten Job als Midijob (mind. 451,- € Verdienst) zu führen und den anderen als pauschal versteuerten Minijob.
  • Kindergeld ist einkommensunabhängig.

Und betrifft das in irgendeiner Weise dann auch das Kindergeld, oder den Unterhalt von meinem Vater?

Kindergeld nicht, aber eigenes Einkommen wird unterhaltsbedarfsdeckend angerechnet.
Dein Vater müsste also weniger Unterhalt für dich zahlen.

Kindergeld wird bis zum 18. Geburtstag ohne jede Bedingung gezahlt.

Zu den Minijobs solltest Du auf den Internetseiten der Minijobzentrale nachlesen.

Wenn die Jobs als geringfügug angemeldet waren, dann werden Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert, sobald die Bemessungsgrenze überschritten wurde und die KK nachträglich davon erfährt.

Du musst aber ohnehin Deinen ersten Arbeitgeber informieren, wenn Du eine zweite Tätigkeit aufnehmen willst. U.U. kann das dann zur Kündigung durch den ersten führen.