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1.Auto erst Tüv, Zulassung oder Versicherung?

Frage von francis francis

Hallo Ihr,

ich habe mein erstes Auto gekauft. Es ist ein alter Polo der stillgelegt ist. Er hat kein Tüv mehr und es gibt auch keine alte Kennzeichen. Jetzt bin ich allerdings etwas verwirrt. Wie geh ich nun weiter vor? Erst zum Tüv dann zur Zulassungsstelle dazwischen zur Versicherung O.o? Man darf doch kein Meter ohne Kennzeichen fahren... Sry bin da echt etwas verwirrt. Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

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Antworten (8)

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    Antwort von hollihunter hollihunter

    Moin Moin - such Dir zunächst eine günstige Versicherung für Deinen Hobel. Dann ruf bei Deiner Zulassungsstelle an, ob Du mit einem TÜV-geprüften Auto ohne Kennzeichen zur Zulassungstelle fahren kannst (ist der Fahrweg nicht weit, wird dies in der Regel möglich sein) - dort ist meist auch ein Schilderdienst, der mit der Zul.stelle zusammenarbeitet und wo Du gleich Deine Schilder bekommst. Notier Dir, mit wem Du gesprochen hast. Gleiches mit Deiner Werkstatt, vielleicht holen die Dein Kfz ja auch ab. Ist dies nicht möglich, dann Kurzzeitkennzeichen ausstellen lassen und dann geh in die Werkstatt für ggf. Reparaturen und TÜV. Hat Dein Auto TÜV dann zur Zulassungsstelle - gute Fahrt.

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    Antwort von ClubmanGT ClubmanGT

    Erst zur Zulassung, Tages oder Wochenkennzeichen (genauen Namen weiss ich jetzt nicht) besorgen, kostet aber einiges. dann tüven lassen, dann zur Versicherung und mit vorläufiger Vers-Karte, TüvBericht usw zur Zulassung und zulassen. Oder Auto in den Werkstatt-Tüv bringen lassen, spart das Kurzzeitkennzeichen, und dann Vers. und Zulassen

    Kommentar von angy2001 angy2001angy2001

    Ohne TÜV gibts doch auch keine Tages-/Wochenzulassung oder?

    Kommentar von francis francis

    Aber beim TÜV wollen die mein aktuelles Kennzeichen wissen und ohne darf ich nicht vorfahren. (zitat vom Angestellten beim Tüv) Der meinte man kann mit der bestätigung von der Versicherung ein Kennzeichen ohne Plakette bekommen und damit fahren. stimmt das?

    Kommentar von FilmFilm FilmFilmFilmFilm

    auch ein sog. Kurzzeitkennzeichen bedarf der Vorlage eines TÜV/AU Berichtes.

    Kommentar von ClubmanGT ClubmanGTClubmanGT

    also, bei meinen alten Vehikeln wurde immer der Werkstatt-TÜV durchgeführt, da brauchts kein Kennzeichen, ist sowieso billiger als die ganze Kurzzeitkennzeichengeschichte, zumal man bei Mängeln dieselben direkt in der Werkstatt reparieren lassen kann. Und dann endlich zur Versicherung und Zulassung

    Kommentar von hardwood hardwoodhardwood

    Nein, das ist nicht richtig. Das sog. Kurzkennzeichen ersetzt die private rote Nummer. Für ein Kurzkennzeichen benötigt man nur die Versicherungsbestätigung und Ausweis. Normalerweise benötigt man für ein Kurzkennzeichen nicht einmal Fahrzeugpapiere. Allerdings muss das fahrzeug verkehrstauglich sein.

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    Antwort von setus setus
    1. Versicherung
    2. Zulassungsstelle
    3. TÜV

    Hier hat schon jemand geschrieben: erst zum Tüv. Gegenfrage: wo wolle die ihre Stempel draufpappen wenn noch kein Kennzeichen dran ist ? Besorg Dir eine sogenannte "rote Nummer" (Zulassungsstelle oder Versicherung) um an alle diese Stellen zu kommen.

    Was hollihunter schreibt finde ich gut und zutreffend.

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    Antwort von eiskenn eiskenn

    hull bei deiner versicherung ein überführungs kennzeichen für 5 tage dan zum tüv !

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    Antwort von massivgrass massivgrass

    Du darfst ohne HU auch keinen Meter fahren. also einfach in eine Werkstatt bringen oder zum TÜV/DEKRA mit einem Anhänger. Wenn alles korrekt in der Zulassungsbescheinigung steht kannst du damit oder mit der Prüfbestätigung vom Prüfer zur Versicherung und dann mit den gesamten Pamphlet zur Zulassungsstelle.

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    Antwort von angy2001 angy2001

    Also erstmal ist der TÜV/ASU dran, musst dich dann wohl zu einer Werkstatt anschleppen lassen. Hoffentlich wird das nicht zu teuer für dich. Als zweites die Versicherung abschließen. Mit beiden Papieren kannst du dann zur Zulassungsstelle gehen.

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    Antwort von FilmFilm FilmFilm

    Du mußt es zuerst beim TÜV vorführen, nur mit TÜV / AU kannst du es überhaupt zulassen, du mußt auch zur Versicherung und dir dort die Versicherung bestättigen lassen (ugs. Doppelkarte)

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    Antwort von quacs quacs

    Ohne Tüv ist eine Zulassung nicht möglich. Um zum Tüv zu fahren besorge dir Kurzzeitkennzeichen. Die sind 5 Tage gültig.

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