Unser Hausmeister berechnet uns für die Reinigungsarbeiten im Jahr ca. 4.000 EURO. Nach seiner Auskunft handelt es sich dabei um einen Bruttobetrag, in dem 19% MwSt. enthalten sind.
Meine Frage: Muss er wirklich für die Entlohnung für seine Leistung Mehrwertsteuer bezahlen?
Im zweiten Fall dürften dann die einzelnen Posten aber nicht berechnet werden, sondern nur sein Gehalt.