1. Arbeitstag-krank
Habe neuen Arb.vertrag unterschrieben. 1.Arb.tag war 15.5. . War leider ab diesem Tag krank. Bekam dann am 26.5. vom Arb.geber die Kündigung zum 9.6. Bis zu diesem tag ging auch meine Krankschreibung. (Meldung ist fristgemäss an AG erfolgt u.auch Krank.schein.) Warte immer noch auf Arbeitsbescheinigung und meinen Lohn für die 3 Wochen. Wer zahlt?
5 Antworten
Die Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen während der Probezeit ist rechtlich OK.Eine Pflicht zur Entgeltfortzahlung besteht für den Arbeitgeber nicht,da der Anspruch darauf erst nach vier Wochen ununterbrochener Tätigkeit entsteht.
Du bekommst auf Antrag Krankengeld von deiner Krankenkasse,die sich das Geld aber vermutlich von der Haftpflichtversicherung des schuldigen Unfallgegners wiederholen wird.
Ob er dir überhaupt Lohn ausbezahlen muss ist so eine Sache,da du keinen einzigen Tag gearbeitet hast.Ich würde als Arbeitgeber keinen Lohn bezahlen.Bei mir würde es so aussehen derjenige hätte keine Lust.Das fängt ja schon sehr schlecht an.Wie kann man nur am 1.Arbeitag schon krank sein? Das verstehe ich nicht.Sorry.Kannst du dir vorstellen,das würden jedesmal ein paar Leute machen,das wären Kosten für den Arbeitgeber,die nicht haltbar sind.Lohn zu erhalten ohne das man einen einzigen Tag gearbeitet hat.Willst du den noch einfordern? Entschuldigung das geht gar nicht.Das ist unmoralisch,auch wenn es dir zustünde.
Dann musst du zu deinem Unfallverursacher gehen,der muss dir den engangenen Lohn bezahlen.Gehe zu einem Rechtsanwalt und klage dort.Dann kannst du Schmerzensgeld und den engangenen Lohn einklagen durch deinen Rechtsanwalt.Die gegnerische Versicherung muss da zahlen.
Danke für Deinen Rat. Werde das mal versuchen.
Da hast Du wahrscheinlich geloost. Dein Arbeitgeber muß nichts zahlen. Siehe hier:Krank in der Probezeit: Ab wann Sie zahlen müssenNach § 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) müssen Sie erst dann Entgeltfortzahlung leisten, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen bestanden hat. In den ersten vier Wochen der Probezeit brauchen Sie also nicht zahlen. Wird der Mitarbeiter in dieser Phase der Probezeit krank, so muss er sich an seine Krankenkasse wenden.
Achtung: In Tarifverträgen kann bestimmt sein, dass Sie Entgeltfortzahlung bereits in den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses, mithin also auch schon zu Beginn der Probezeit, zahlen müssen.
Erkundige Dich bei Deiner Krankenkasse.
Die Arbeit muss, glaube ich, nicht zahlen.
Du hast keinen Handschlag getan und erwartest allen Ernstes auch noch Geld dafür? Respekt!
Leider hatte ich einen Autounfall an dem ich nicht der Schuldige war. ?
Ja. Und? Zahlst du einem Handwerker Geld, der drei Wochen lang nicht erscheint um z.B. dein Wohnzimmer zu tapezieren?
Dann musst du zu dem Unfallverursacher gehen und von ihm Ausfallzeit bezahlen lassen,aber nicht bei deinem Ex-Arbeitgeber.Nehme einen Anwalt und der klagt dir den engangenen Lohn ein.
Imgrunde ist das alles richtig.Leider hatte ich einen Autounfall an dem ich nicht die Schuldige war.