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1,9 Promille, unfall, was wird auf mich zu kommen?

Frage von stefanriese stefanriese

Ich hatte letzes wochenende richtigen mist gebaut nach der party wollte ich auf dem schnellsten weg über die autobahn heimfahren. da ich ziemlich angetrunken war bin ich einem lkw hinten rein gefahren. zum glück ist niemand verletzt wurden. dannach aufs revier gepustet das ergab 2,0 promille. dann bluttest hab ich gerade nen anruf bekommen das es 1,9 waren.

den führerschein hatten sie mir gleich nach dem unfall abbekommen,wie lange habe ich fahrverbot? ich bin noch in meiner ausbildung und verdiene nicht viel. probezeit hab ich rum.

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Antworten (13)

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    Antwort von Trilobit Trilobit

    Du hast kein Fahrverbot, sondern bist den Lappen komplett los.

    In ein paar Jahren darfst du eine MPU machen, und wenn du dann als verantwortungsvoller Verkehrsteilnehmer betrachtet wirst, darfst du dich zur Prüfung anmelden. Fahrstunden, auch die Pflichtstunden, darfst du meines Wissens schon vorher absolvieren, aber da solltest du sicherheitshalber in der Fahrschule nachfragen.

    Kommentar von stefanriese stefanriese

    paar jahre? ich habe gehört 9 monate stimmt das nicht?

    Kommentar von SevenStarMantis SevenStarMantisSevenStarMantis

    Ich glaube, der Unfall setzt das Strafmass höher.

    Kommentar von cara1002 cara1002cara1002

    KOmmt auf das Urteil des Richters an, bei wem dsa ganze wohl landen wird. Aber ein paar Jahre sind übertrieben, es werden wohl ein paar Monate + MPU

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Wegen der MPU könnten es dann auch ein paar Monate mehr werden, immerhin muss man sie bestehen.

  • 2
    Antwort von Pilaris Pilaris

    Jemand der so rücksichtslos ist und dem auch die Leben anderer so egal sind, der hat es nicht anders verdient - Lappen weg - hoffe für eine lange Zeit!!!

  • 2
    Antwort von SevenStarMantis SevenStarMantis

    Die Strafe wird nicht hoch genug sein, für das, was Du hättest anrichten können !

    Du wirst sicher den FS ganz abgeben müssen.

    Kommentar von stefanriese stefanriese

    muss ich dann eine neue prüfung machen?

    Kommentar von SevenStarMantis SevenStarMantisSevenStarMantis

    Weiß ich nicht. Glaube ja... Rufe mal in ner Fahrschule an. Die sagen es Dir.

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    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Alles weiter entscheidet jetzt ein Gericht. Aber du kannst dich schon mal auf mindestens 12 Monate einrichten, Anschließend darfst du mit Sicherheit zur MPU. es kann also durchaus sein das du ein paar Jahre lang keine Fahrerlaubnis hast Die moralische Entrüstung spare ich mir jetzt mal.

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    Antwort von Ylva82 Ylva82

    Hatte auch so en Fall in der Fam.(leider)Lappen ist für en gutes Jahr weg,genau wie richtig viel Kohle.und ne MPU und alles wird folgen.Kannst jetzt schonmal aufhören auch nur 1 Glas zu trinken da du in bestimmten abständen kontroliert wirst.

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    Antwort von mienche mienche
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    Antwort von newcomer newcomer

    Betrunken Auto gefahren ? Bewährungsstrafe, 7 Punkte und ein paar Tausend Euro Strafe, Haftpflichtversicherung holt von dir den Fremdschaden zurück

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    Den LKW Schaden musst du selbst bezahlen

    Kommentar von stefanriese stefanriese

    das muss ich noch mit meiner versicherung klären.. mist der hatte viel schaden:-(

    Kommentar von tastaturenpirat tastaturenpirattastaturenpirat

    nein, muss er nicht..das zahlt die versicherung stell dir mal vor der hätte was teures wie nen sateliten geladen xD wär ja unbezahlbar

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    sie forden Regress!

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Ja bis zu 10.000€

    Kommentar von cara1002 cara1002cara1002

    Nein, es kann höchstens sein das er den Schaden der Versicherung in Raten zurück zahlen muss - aber wie gesagt, das verlangen nicht alle Versicherungen. Außerdem kann es sogar sein das man bei 1,9 Promille auf unzurechnungsfähigkeit gehen kann. Heißt nicht das ich das beführworte, jeder der alkoholisiert fährt hat nicht alle Tassen im Schrank (milde ausgedrückt)

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    Antwort von ausblick ausblick

    Ein jahr Führerschein entzug und Ca. 1500,00€ Geldstrafe danach MPU ca. 450,00€. Mein rat wäre suche schnell eine Selbsthilfegruppe auf, damit bei der MPU gesehen wird das du gegen dein Wahres problem etwas tust. Denn 1,9 heist Alkohol gewohnt und kann schon ausgelegt werden das du öfters gefahren bist. Beim Vergehrsamt sagen sie dir wie es weiterlaufen kann. Wichtig ist, das du dir Gedanken über dein Alkoholkonsum machst. danach wird es schon wieder.

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    Antwort von bulli66 bulli66

    führerschein ist für längere zeit weg. eine mpu ist fällig. punkte und geldstrafe für dich.

    möglicherweise fordert die versicherung das geld für den unfallgegner von dir zurück bzw. zahlt gar nicht erst. kommt auf versicherungsklausel bei deiner versicherung an.

    das einzig gute an dem unfall: es wurde niemand verletzt

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    Antwort von Elfe79 Elfe79

    Ich denke den führerschein bist du los... was hat dich eigentlich geritten so noch autozufahren ??? bei 1,9 war es ja nicht nur 1-2 bier oder?? sei froh das nicht mehr passiert ist... ich denke die kosten des unfalls wirst du auchtragen müßen da alkohol im spiel war....da mußt du schon nen verdamm guten rechtsschutz haben ich hoffe du lernst was draus

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    Antwort von cara1002 cara1002

    Fahrverbot? Ich denke das du deinen Führerschein nicht vor 4 Monaten "zurück beantragen" kannst und zusätzlich musst du wohl die MPU machen.

    Ein Bekannter hatte ungefähr das selbe mit gleichem Promillegehalt.

    Kommentar von cara1002 cara1002cara1002

    Ergänzung: Ein dickes Bußgeld wird dir wohl auch auferlegt werden.

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    Antwort von tastaturenpirat tastaturenpirat

    kannst du dich daran überhaupt so richtig erinnern?

    Kommentar von stefanriese stefanriese

    grob hab dann dannach den schaden an beiden autos bsz. lkw aufn bildern gesehn

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    Antwort von linabe linabe

    Abgesehen von der Verantwortungslosigkeit wirst du dir ein Busticket kaufen können, ist auch billiger als ein Auto. Das kannst du annoncieren.

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