1

Wie lange hat man Ausgang mit 16 Jahren

Frage von kleinsandra kleinsandra

Hallo,

beruflich gibt es immer wieder die Diskussion, wie lange Mädchen (oder Jungs) mit 16 Jahren in der Woche, bzw. am Wochenende raus dürfen. Ob Eltern ihre Kinder abholen sollten oder ob sie Bus fahren sollten.

Privat habe ich dazu natürlich eine Meinung, rechtlich weiß ich auch wie es aussieht, aber ich hätte gerne die Meinung von anderen Müttern und vielleicht auch eine Begründung warum ihre Mädels bis X vor die Tür dürfen.

Danke!!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (11)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von nicky3611 nicky3611

    Also bei mir ist das so,das es darauf ankommt wo sie ist,und mit wem sie unterwegs ist..In der Woche,wenn Schule ist,darf sie bis ca.21Uhr raus! Am WE auch bis 23-24Uhr,wenn ich weiß wo sie ist(Kino,Geburtstagsparty ect.)Hat sie die möglichkeit mit Bahn oder Bus zu fahren(mit mehreren),dann hol ich sie an der Haltestelle ab.Ansonsten hol ich sie vor Ort ab..

  • 2
    Antwort von Dougan Dougan

    Nach dem Jugendschutzgesetz mit 16 bis Mitternacht. Danach nur noch in Begleitung Volljähriger oder Erziehungsbrechtigter.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Na dann zeig mal wo das steht: http://bundesrecht.juris.de/juschg/

    Kommentar von Biggi2007 Biggi2007Biggi2007

    Dougan hat recht. von 16-18 dürfen sie bis Mitternacht raus. Unter 16 nur bis 22Uhr.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Und? Wo soll das stehen?!

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    War ja klar, da kommt nie was wenn man nachfragt.

    Kommentar von Biggi2007 Biggi2007Biggi2007

    Siehe meine Antwort oben. Ich habe keine Zeit, den ganzen Tag am PC zu sitzen, und meine Kommentare zu überprüfen.

    Kommentar von Dougan DouganDougan

    Genau so sehe ich das auch, aber die Antwort kommt dennoch.

    http://bundesrecht.juris.de/juschg/BJNR273000002.html#BJNR273000002BJNG000200000

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Schön, das steht was von Kneipen, Discos und Kinos. Aber nichts von der Straße von meinem Haus. Man sollte seine Quellen schon lesen.

  • 1
    Antwort von gretelline gretelline

    Wenn du doch alles beser weisst warum stellst du hier die Frage. Es ist schon immer so gewesen das man mit 16J.bis 24Uhr draussen sein darf lass dich doch mal von der Polizei erwischen denn weisst du es ganz genau.

    Kommentar von Biggi2007 Biggi2007Biggi2007

    Ein extra DH für Dich greteline.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Seit wann ist das so?

    Es gibt dafür kein Gesetz.

    Kommentar von Biggi2007 Biggi2007Biggi2007

    Natürlich gibt es dafür ein Gesetz. Befrage Dein Polizeirevier, die Beamten werden Dir das schon genau sagen.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Brauche ich nicht. Erstmal sind auch deren Aussagen icht verlässlich und zweitens gibt es z.B. diese schöne seite hier (http://www.gesetze-im-internet.de/index.html) auf der man fast jedes Bundesgesetz einsehen kann. Übrigens auch so ziemlich jede Bundesverordnung.

    Du musst hier deine Aussagen belegen können, nicht umgekehrt. Ich kann meine insofenr belegen, das du dir jedes Gesetz in der BRD ansehen kannst und keines finden wirst da eine Ausganssperre beinhaltet (Von möglichen Notstandsverordnungn im Verteidigungsfall mal abgesehen).

    Das steht übrigens auch im Wikipediaartikel zum JuSchG, denn versteht man auch ohne irgendwas über unsre Gesetze zu wissen.

    Einen Link zum JuSchG habe ich hier ja auch gepostet, da wirst du auch nichts finden was deine aussage belegt.

    Wenn wir jetzt eines der JuSchGs aus Österreich (ist da Ländersache) nehmen, dann werden wir in jedem tatsächlich solche vorschriften finden. Aber da wird hier in Deutschland sind...

  • 1
    Antwort von Eddel684 Eddel684

    Das Jugendschutzgesetz regelt es, leider ist es ein stumpfes geworden, weil es nicht mehr kontrolliert wird(Personalmangel) Ich habe meine Kinder in der Woche bis 22.00 und am Wochenende bis 23.00 "rausgelassen". Manchmal auch bis 24.00, wenn ein uns bekannter Volljähriger dabei war; ihm hatten wir eine schriftliche Erlaubnis mitgegeben. Leider machen sich heute nur noch wenige Eltern einen Kopf dazu, die Kids finden es uncool, aber unsere drei Jungs sagen im Rückblick, dass es gut so war, dass sie sich mit uns sicher fühlten. Halt durch und sei stark, Mutter!!!

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    "Das Jugendschutzgesetz regelt es..."

    Genau das tut es nicht.

  • 1
    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    Rechtlich ist es so das Jugendliche raus dürfen solange sie wollen, bzw. solange die Eltern erlauben.

    Wenn die Eltenr nichts dagegen haben und die Jugendlichen das wollen ist es auch gut wenn die abgeholt werden, nachts mit dem Bus durch die halbe stadt und dann noch weit laufen kann shcon nervig sein. Aber man sollte sich nicht aufzwingen. Ist zumindest meine Meinung als Jugendlicher.

    Und ich dneke man sollte den Jugendlichen schon freiraum lassen. Also ab einem gewissem alter und abhänig von der Reife (15 z.B.) sollen die schon selbst entscheiden wie lange sie weg sind. Hat zumindest bei mir super funktioniert. Gab nie Probleme :D

    Kommentar von Biggi2007 Biggi2007Biggi2007

    Rechtlich dürfen Jugendliche von 16Jhr. nicht raus, solange es die Eltern erlauben, sondern nur bis 22Uhr. Wenn sie privat irgendwo sind, und z.B. um 23 Uhr mit dem Bus nach Hause fahren,die Polizei sie kontrolliert, sind die Eltern dran. Ich weiß das so genau, da unser Sohn vor 3Jhr. 16 war, und ich mich damals extra kundig gemacht habe.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Dann kannst du mir ja sicher zeigen in welchem Gesetz das steht. Und den genauen § mit Absatz und satz nicht vergessen.

    Ansonsten solltest du dich villt mal wirklich informieren und hier nicht meine, richtige antwort kommentieren.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    War ja klar, da kommt nie was wenn man nachfragt.

    Kommentar von Biggi2007 Biggi2007Biggi2007

    Glaubst Du ich sitze vorm PC und warte auf Deinen Kommentar? Das was ich geschrieben habe, weiß ich von einem Polizeibeamten, direkt vom Polizeirevier, weil ich mich damals erkundigt habe. Und dieser Beamte sagte mir: "Ihr Sohn kann um 3 Uhr Nachts auf der Strasse tanzen, wenn wir ihn aber erwischen, wird er nach Hause gebracht, und sie bekommen Post vom Jugendamt". Reicht Dir das? Außerdem steht auch im Jugendschutzgesetzt: Von 14-16Jhr. dürfen sie bis 22Uhr raus, und von 16-18Jhr. bis 24Uhr.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Nein, das reicht mir nicht. Die Aussage (Sofern es die gab) ist falsch. Und wenn das angeblich im JuSchG steht zeig mir die Stelle, hier ein Link: http://bundesrecht.juris.de/juschg/

    Kommentar von Biggi2007 Biggi2007Biggi2007

    Du hast Recht, und ich meine Ruhe. Ich bekam dieses von Polizeibeamten gesagt, und habe mich daran gehalten, und stell Dir vor, mein Sohn lebt noch.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Das ist schön, aber war er glücklich damit?

    Was ich schlimmer finde das du von einer Deutschen Polizei solche Informationen bekommst. Dennen ist ihr Ansehen wohl auch nichts mehr wert. Traurig sowas. Dagegen sollte man mal was machen.

    Kommentar von Biggi2007 Biggi2007Biggi2007

    Du wirst es nicht glauben, er war glücklich,und mir dankbar, da ein Freund von ihm Nachts auf der Strasse, mit anderen, von der Polizei aufgegriffen,und nach Hause gebracht wurde, die Eltern bekamen eine Anzeige. Es war ca 1Uhr Nachts, und der Junge war 16!

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Gut, damit steht fest das die Sache nicht stimmt.

    Eine Anzeige kann ein Normalbürger rnicht bekommen, die bekommt die Polizei.

    Wegen was sollen die Angezeigt worden sein?

    Wenn du jetzt sagen willst "Verletzung der Aufsichtpflicht", lass es gleich. Das gibt es nicht (Ok, im Zivilrecht, aber darum gehts hier nicht).

    In Österreich wäre das u.U. OWI, aber in der BRD gibts keine Rechtsvorschrit gegen die das verstößt. Du konntest hier übrigens auch noch keine zeigen...

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    ... und das obwohl ich das Gesetz das nach deiner Aussage eine solche Vorschrift beinhalten soll, hier verlinkt habe. Übrigens auf eine Seite des BMJ, also wegen der Aktualität brauchst du dir keine Sorgen machen.

    Kommentar von Biggi2007 Biggi2007Biggi2007

    Höre bitte auf, das was ich hier schreibe in Frage zu stellen! Es ist eine Unverschämtheit von Dir zu schreiben:"Gut, damit steht fest das die Sache nicht stimmt".Eben dieser Junge hat es mir selbst erzählt. Warum sollte er mich anlügen Warum sollte mich der Polizeibeamte belügen? Wenn Du Deine Kinder Nachts draussen rum laufen läßt, ist das Deine Sache. Ich hätte früher dabei kein gutes Gewissen gehabt.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Er muss dich cniht angelogen haben , vielleicht haben ihn seine Freunde angelogen oder der Beamte hatte einfach keine Ahnung. Das kommt leier ab und an vor.

    Es geht hier nicht um deine Privaten erfahrungen, sondern um die Rechtliche situatioon, und die sieht heute (Und nicht zur der Zeit an der deine Sachen stadttgefuinden haben) nunmal so aus, das es kein Gesetz gibt das jemandem verbietet auf einer Öffentlichen Straße zu sein (Von eventuellen Notstandverordnungen im Verteidigungsfall mal abgesehen). Vor vielen Jahren kann es so ein Gesetz villt gegeben haben, aber nicht heute und nicht in Deutshcland. In Österreich sicher. Aber da sind wir nicht.

    Bisher konntest du mir auch kein entsprechendes Gesetz zeigen und ich bin mir sicher das sich das in der nästen Jahren icht ändenr wird.

  • 1
    Antwort von Beccy28 Beccy28

    Ich hab eine Tochter, sie ist zwar erst 4 und ich weiß auch nicht wie es in 12 jahren ist. Ich bin in meiner Erziehung konsequent und stelle klare Regeln auf. Wäre meine Tochter 16, dürfte sie in der Woche bis 8 Uhr raus, im Sommer evtl. eine Stunde länger. Am Wochenende bis 10. Möchte sie auf eine Party gehen, bis 12. Sie müsste am we allerdings vorher sagen wo sie sich aufhält und was sie vorhat.

    Lg, Rebecca

  • 0
    Antwort von schumaennchen schumaennchen

    soweit ich weiß, liegt es allein im ermesssen des erziehungsberechtigten, es sei denn die junge dame / der junge her möchte bars,disco oder ähnliches besuchen, da ist es max. bis 24.00 uhr erlaubt.

    wenn aber z.b. meine jugendlichen "kinder" die erlaubnis von mir haben bis nachts um 3 hier im ort "abzuhängen" dann kann auch keine polizei etwas dagegen zun!

  • 0
    Antwort von Saahira Saahira

    Meine Tochter durfte MIT MIR zusammen immer und das auch schon als kleines Mädel (sodern Ferien oder Wochenende) bis "Open End" on Tour sein bei Party´s oder Festivals.

    Alleine dann (sofern ich wusste wo sie sich aufgehalten hat und MIT WEM) unter der Woche während der Schulzeit bis Einbruch der Dunkelheit und am WE so lange wie sie wollte (sofern ich WUSSTE WO SIE sich aufhält und ich mein Ok fürs Event gegeben habe). Und sie konnte auch JEDERZEIT anrufen wenns ihr nicht gefallen hat und sie abgeholt werden wollte..mein Habibi hat sie umgehend abgeholt dann ;-)

    Während der Schulzeit dann allerdings pünktlich um 22 Uhr unter der Woche zuhause und kurz drauf dann "Lichtaus" ;-) da morgens wieder der Wecker klingelt.

    Inzwischen ist sie (fast) volljährig und ihr redet niemand mehr rein ;-)

  • 0
    Antwort von tinafritz1992 tinafritz1992

    Meine Tochter darf bis 23:30 Uhr, aber das liegt daran, dass der nächste Bus erst um 0:30 Uhr kommt. Und das wäre mir zu spät! Allerdings gibt es auch schon mal für besondere Fälle Ausnahmeregelungen ;)) In der Woche, wenn Schule ist, dann ist um 22:00 spätestens Zapfenstreich!

  • 0
    Antwort von Engelchenx333 Engelchenx333

    Jede Mutter hat ne andere Meinung. Meine will das ich schonum 10 zuhause bin weil sie agst um mich hat aber wenn ich bei jmd penne dann bleib ich eh solang wie ich will ( :

  • 0
    Antwort von sebi2009 sebi2009

    so lange wie die eltern es wollen, dürfen sie draussen bleiben.

    Kommentar von Biggi2007 Biggi2007Biggi2007

    Das stimmt nicht.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Belege das.

    Kommentar von sebi2009 sebi2009sebi2009

    das man das gesetz beachten muss ist klar, aber wenn es sagt bis 24uhr, und die eltern aber nur bis 22uhr, darf man trotzdem nur bis 22 uhr raus.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Dem Gesetz ist aber egal wer, wann draußen ist.

    Kommentar von Biggi2007 Biggi2007Biggi2007

    @ Aronphoenix: Dem Gesetz vielleicht, nicht aber den Gesetzeshütern, die das Gesetz vertreten.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Da die nur Gesetze vertreten können die es gibt, interesiert die das auch nicht. Außer sie wollen ihren Job riskieren...

    Kommentar von sebi2009 sebi2009sebi2009

    das man das gesetz beachten muss ist klar, aber wenn es sagt bis 24uhr, und die eltern aber nur bis 22uhr, darf man trotzdem nur bis 22 uhr raus.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.