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.-Wenn jemand...

Frage von Sn00py Sn00py

während dem Schlafwandeln einen Mord begeht, kommt er dann ins Gefängnis oder in die Psychiatrie`?

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Antworten (15)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von InfoDieter InfoDieter

    Das Problem, wenn jemand im Schlafwandel eine strafbare Handlung begeht, liegt darin, ob in diesem Fall überhaupt eine vom menschlichen Willen getragene Handlung vorliegt.

    Wenn nun nachgewiesen werden kann, dass dieser Mord z.B. auf Grund einer reflexartige Reaktion erfolgte, und es sich um keine willensgesteuerte Handlung handelt, so würde es in diesem Fall ausnahmsweise an einer zurechenbaren Handlung scheitern.

    Eine solche willenslosen Handlung würde keine strafrechtlichen Sanktionen zur Folge haben. Doch ist eine solche totale willenslose Handlung in der Praxis sehr nachzuweisen, so dass letztendlich derartige Fälle über §§ 20, 21 StGB (Schuldunfähigkeit bzw. beschränkte Schuldfähigkeit) gelöst werden.

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Wo hast Du das denn gelesen?

    Kommentar von InfoDieter InfoDieterInfoDieter

    Das jede strafbare Handlung eine vom menschlichen Willen gesteuerte Handlung voraussetzt ist eigentlich etwas Selbstverständliches, so dass diese Prüfung im "Normalfall" keine Bedeutung hat. Begeht jemand einen Diebstahl oder einen Mord, so liegt ganz klar eine menschliche Handlung vor. So nach dem Motto "Ich habe jetzt vor dich zu erschießen.".
    Problematisch wird die Handlungsebene, wie Strafrechter sie nennen erst, wenn eine Handlung durch ein reflexartiges Handeln verursacht wird.
    Außer bei Schlafwandler kann ein solche Problem etwa auch in den Fällen auftreten, wo etwa ein Autofahrer reflexartig sich vor die Augen fasst, weil eine Fliege vor seinen Augen fliegt, und er somit in dieser Schrecksekunde einen Unfall verursacht hat.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    wie willst Du denn die Mord-Merkmale bei einem Schlafwandler verwirklichen; (z.B. Tötung zur Verdeckung einer Straftat oder Tötung aus Mordlust usw.)?

    Kommentar von InfoDieter InfoDieterInfoDieter

    Wenn beim Schlafwandler festgestellt wird, dass dieser ohne jeglichen menschlichen Handlungswillen die Tötung begangen hat, ist für den Strafrechtler die Prüfung zu Ende. Strafrechtlich kann der Schlafwandler nicht belang werden.
    Es wäre allenfalls in solchen Fällen zu prüfen, ob eine Unterbringung in eine Psychatrie nach den Landesunterbringungsgesetzen in Betracht kommt.

  • 1
    Antwort von Dickerchen123 Dickerchen123

    Hei

    in den USA gab es vor Jahren tatsächlich mal so ein Fall. Ein Polizist hat während des Schlafwandelns seine NAchbarin erschossen. Wurde freigesprochen. Wie das hier wäre, keine Ahnung. Ist wohl auch schwer nachweisbar, dass wirklich geschlafwandelt (??) wurde.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Kann man sicher Nachweisen, das jemand Schlafwandelt. Ob man das dem Richter beweisen kann ist ne adnere Frage.

    Hier wäre der Mann wegen Schuldunfähigkeit frei gekommen.

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Das kann man nicht nachweisen. Und Amerika ist nicht Deutschland.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Ich behaupte einfachmal das die Gehirnströme bei einem Schlafwandelndem Menschen deutlich anders sind als die eines "normalen" Menschen. Das kann man messen, eventuel auch noch nachträglich, das weiss ich nicht.

    Das es solche Fälle gibt, beweist ja das man es irgendwie nachweisen kann.

    Und ich denke mal, wenn man das nachweisen kann, wird man nicht ins Gefängnis kommen.

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    Antwort von Miss101 Miss101

    In den Knast.. Tut mir leid für dich. Wer war den der unglückliche ? ^^

    Kommentar von Sn00py Sn00pySn00py

    :D:D

  • 1
    Antwort von Lunanie Lunanie

    Es gibt verhandelte Fälle, in denen Schlafwandler freigesprochen wurden, weil sie zum Zeitpunkt der Tat nicht zurechnungsfähig waren - da sie ja geschlafen haben. Das zu beweisen ist allerdings sehr schwierig und ich denke, in Deutschland hätte man weit weniger Chancen, mit einem Mord während des Schlafwandelns davonzukommen.

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    Antwort von NNF199 NNF199

    Letzteres wohl eher falls man den Schlaf nachweisen kann. Sonst ins Gefängnis

  • 1
    Antwort von jojos2331 jojos2331

    in die Psychratie kommt er bestimmt :D

    aber ein schwere frage die du da stellst^^

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Es gibt zwar ein paar aufsehenerregende Urteile aus den USA. Im Deutschen Recht ist es jedoch kaum möglich nachzuweisen, dass man schlafgewandelt sei.

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    Antwort von Dabbel Dabbel

    Hallo, unser Strafrecht baut auf willentliche menschliche Entscheidungen. Wurde die Tat ohne geringsten Handlungswillen vollbracht, so kann jemand nicht dafür verantwortlich sein. Er handelt schuldunfähig. Da es sich dabei höchstwahrscheinlich um einen Einzelfall ohne Wiederholungsgefahr handeln würde, gäbe es weder Gefängnis noch Psychatrie. mfg Dabbel

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    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    Weder noch.

    Wenn er das beweisen kann, dann ist man in dme Moment Schuldunfähig gewesen und wird nicht verurteilt.

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Wie will man denn Schlafwandeln beweisen? Wäre man dazu in der Lage, wüsste man ja auch, das man schlafgewandelt ist. Und eben dies können Schlafwandler nicht!

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Irgendwie kann man das schon nachweisen, bsp. durch Gehirnwellenanalyse.

    Oder wenn jemand schon dafür bekannt ist das er schlafwandelt. Oder es Zeugen gibt.

    Irgendwie wird man das schon nachweisen können, es gab ja shcon Prozesse zu dem Thema.

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    Antwort von bachweide8 bachweide8

    Die Richtung des Charakters muss einschlägig sein, aber ich denke nicht an schlafwandeln, eher an Hypnose, aber auch da mussen Anlagen vorhanden sein.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Was soll jetzt Charakter und Hypnose damit zu tun haben?

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    Antwort von Juma99 Juma99

    Wenn man schlafwandelt, kann es kein Mord sein sondern 'nur' Totschlag. Aber er käme in die Psychatrie und vllt. in den Bau.

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    Antwort von flyrobbin flyrobbin

    In den Zirkus.

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    Antwort von Minki111 Minki111

    psychatrie. ins gefängnis eher net, weil er es ja dann unabsichtlich getan hat.

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    Antwort von Kathy0905 Kathy0905

    Da man nicht zurechnungsfähig war.. kommt man wohl eher in eine Psychatrie.

    Aber vorher müsste man abklären ob derjenige wirklich Schlafgewandelt ist :-)

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    Antwort von Johnboy Johnboy

    Keine Ahnung..klingt aber sehr unwahrscheinlich^^

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