während dem Schlafwandeln einen Mord begeht, kommt er dann ins Gefängnis oder in die Psychiatrie`?
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InfoDieterInfoDieter
Das Problem, wenn jemand im Schlafwandel eine strafbare Handlung begeht, liegt darin, ob in diesem Fall überhaupt eine vom menschlichen Willen getragene Handlung vorliegt.
Wenn nun nachgewiesen werden kann, dass dieser Mord z.B. auf Grund einer reflexartige Reaktion erfolgte, und es sich um keine willensgesteuerte Handlung handelt, so würde es in diesem Fall ausnahmsweise an einer zurechenbaren Handlung scheitern.
Eine solche willenslosen Handlung würde keine strafrechtlichen Sanktionen zur Folge haben. Doch ist eine solche totale willenslose Handlung in der Praxis sehr nachzuweisen, so dass letztendlich derartige Fälle über §§ 20, 21 StGB (Schuldunfähigkeit bzw. beschränkte Schuldfähigkeit) gelöst werden.
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InfoDieterInfoDieter Das jede strafbare Handlung eine vom menschlichen Willen gesteuerte Handlung voraussetzt ist eigentlich etwas Selbstverständliches, so dass diese Prüfung im "Normalfall" keine Bedeutung hat. Begeht jemand einen Diebstahl oder einen Mord, so liegt ganz klar eine menschliche Handlung vor. So nach dem Motto "Ich habe jetzt vor dich zu erschießen.".
Problematisch wird die Handlungsebene, wie Strafrechter sie nennen erst, wenn eine Handlung durch ein reflexartiges Handeln verursacht wird.
Außer bei Schlafwandler kann ein solche Problem etwa auch in den Fällen auftreten, wo etwa ein Autofahrer reflexartig sich vor die Augen fasst, weil eine Fliege vor seinen Augen fliegt, und er somit in dieser Schrecksekunde einen Unfall verursacht hat.Kommentar von
Guppy194Guppy194 wie willst Du denn die Mord-Merkmale bei einem Schlafwandler verwirklichen; (z.B. Tötung zur Verdeckung einer Straftat oder Tötung aus Mordlust usw.)?
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InfoDieterInfoDieter Wenn beim Schlafwandler festgestellt wird, dass dieser ohne jeglichen menschlichen Handlungswillen die Tötung begangen hat, ist für den Strafrechtler die Prüfung zu Ende. Strafrechtlich kann der Schlafwandler nicht belang werden.
Es wäre allenfalls in solchen Fällen zu prüfen, ob eine Unterbringung in eine Psychatrie nach den Landesunterbringungsgesetzen in Betracht kommt. -
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Dickerchen123Dickerchen123
Hei
in den USA gab es vor Jahren tatsächlich mal so ein Fall. Ein Polizist hat während des Schlafwandelns seine NAchbarin erschossen. Wurde freigesprochen. Wie das hier wäre, keine Ahnung. Ist wohl auch schwer nachweisbar, dass wirklich geschlafwandelt (??) wurde.
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AronphoenixAronphoenix Kann man sicher Nachweisen, das jemand Schlafwandelt. Ob man das dem Richter beweisen kann ist ne adnere Frage.
Hier wäre der Mann wegen Schuldunfähigkeit frei gekommen.
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Volker13Volker13 Das kann man nicht nachweisen. Und Amerika ist nicht Deutschland.
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AronphoenixAronphoenix Ich behaupte einfachmal das die Gehirnströme bei einem Schlafwandelndem Menschen deutlich anders sind als die eines "normalen" Menschen. Das kann man messen, eventuel auch noch nachträglich, das weiss ich nicht.
Das es solche Fälle gibt, beweist ja das man es irgendwie nachweisen kann.
Und ich denke mal, wenn man das nachweisen kann, wird man nicht ins Gefängnis kommen.
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Miss101Miss101
In den Knast.. Tut mir leid für dich. Wer war den der unglückliche ? ^^
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Sn00pySn00py :D:D
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LunanieLunanie
Es gibt verhandelte Fälle, in denen Schlafwandler freigesprochen wurden, weil sie zum Zeitpunkt der Tat nicht zurechnungsfähig waren - da sie ja geschlafen haben. Das zu beweisen ist allerdings sehr schwierig und ich denke, in Deutschland hätte man weit weniger Chancen, mit einem Mord während des Schlafwandelns davonzukommen.
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NNF199NNF199
Letzteres wohl eher falls man den Schlaf nachweisen kann. Sonst ins Gefängnis
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jojos2331jojos2331
in die Psychratie kommt er bestimmt :D
aber ein schwere frage die du da stellst^^
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Volker13Volker13
Es gibt zwar ein paar aufsehenerregende Urteile aus den USA. Im Deutschen Recht ist es jedoch kaum möglich nachzuweisen, dass man schlafgewandelt sei.
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DabbelDabbel
Hallo, unser Strafrecht baut auf willentliche menschliche Entscheidungen. Wurde die Tat ohne geringsten Handlungswillen vollbracht, so kann jemand nicht dafür verantwortlich sein. Er handelt schuldunfähig. Da es sich dabei höchstwahrscheinlich um einen Einzelfall ohne Wiederholungsgefahr handeln würde, gäbe es weder Gefängnis noch Psychatrie. mfg Dabbel
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AronphoenixAronphoenix
Weder noch.
Wenn er das beweisen kann, dann ist man in dme Moment Schuldunfähig gewesen und wird nicht verurteilt.
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Volker13Volker13 Wie will man denn Schlafwandeln beweisen? Wäre man dazu in der Lage, wüsste man ja auch, das man schlafgewandelt ist. Und eben dies können Schlafwandler nicht!
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AronphoenixAronphoenix Irgendwie kann man das schon nachweisen, bsp. durch Gehirnwellenanalyse.
Oder wenn jemand schon dafür bekannt ist das er schlafwandelt. Oder es Zeugen gibt.
Irgendwie wird man das schon nachweisen können, es gab ja shcon Prozesse zu dem Thema.
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bachweide8bachweide8
Die Richtung des Charakters muss einschlägig sein, aber ich denke nicht an schlafwandeln, eher an Hypnose, aber auch da mussen Anlagen vorhanden sein.
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AronphoenixAronphoenix Was soll jetzt Charakter und Hypnose damit zu tun haben?
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Juma99Juma99
Wenn man schlafwandelt, kann es kein Mord sein sondern 'nur' Totschlag. Aber er käme in die Psychatrie und vllt. in den Bau.
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Minki111Minki111
psychatrie. ins gefängnis eher net, weil er es ja dann unabsichtlich getan hat.
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Kathy0905Kathy0905
Da man nicht zurechnungsfähig war.. kommt man wohl eher in eine Psychatrie.
Aber vorher müsste man abklären ob derjenige wirklich Schlafgewandelt ist :-)
Wo hast Du das denn gelesen?