Hallo, wir haben ein kleines Problem und zwar folgendes...
Meine Freundin (17) und ich (22) haben seid 3 monaten einen sohn! wir leben schon seid 3 jahren zusammen! sie hatte in der vergangen heit einige probleme mit dem jugendamt (schule etc.) nun ist sie seid einer woche in einer mutter kind einrichtung, das jugendamt hatt uns dazu "gezwungen" ansonsten hätten sie uns den kleinen weggenommen!
es besteht KEINE kindeswohlgefärdung dies haben wir auch schriftlich durch einige "hilfeplan gespräche"
nun ist es so, das sie dort nicht bleiben kann, dort geht sie im wasten sinne "kaputt" psychich machen sie dort die betreuer fertig usw...
nun wollen wir das sorgerecht auf ihre mutter übertragen, den sie darf dort jederzeit gehen, nur der kleine würde dann wegkommen jedoch wenn die oma das sorgerecht hatt, kann das jugendamt nichts machen, da der kleine dann bei ihr wohnen würde (10 meter von uns weg) sie ist so sehr am ende das sie auch abhauen würde, dies jedoch würde bedeuten das der kleine für immer weg ist! (ist unsere befürchtung)
nun ist meine frage... wie gibt man das sorgerecht bzw. das aufenthaltsbestimmungs recht ab und wie lange dauert es! damit die beiden so schnell wie möglich dort weg kommen!
Liebe Grüße
sorry sky... das sie mit 14 ausgezogen ist steht nicht da.... ich nehme mal an es gab in der vergangenheit mit dem jugendamt probleme, da sie 14 jahre zu beginn der beziehung war und er bereits 19... und meines wissens schreitet ein jugendamt nur dann ein, bereits etwas in der vergangenheit vorlag und kein jugendamt der welt verbietet einen vater den kontakt zu seinem kind, wenn nicht etwas gravierenden aktenkundig hinterlegt ist....
sehe ich das falsch, falls ja, habe ich nüsch geschrieben
Er schrieb jedenfalls, daß er mit seiner 17jährigen Freundin seit 3 Jahren zusammen lebt. Da war sie 14. Und das ist schoooon sehr - wie soll ich sagen - ungewöhnlich...
merkwürdie frage und merkwürdige einstellung einzelner menschen, kinder machen ja aber dann abgeben wollen, habe ich kein verständnis, und ohne grund ist das jugendamt nicht tätig