Wer haftet auf einem Geburtstag wenn dort jugendliche Alkohol trinken?

6 Antworten

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Auf jeden Fall der Veranstalter wenn er über 21 ist! Bis 21 gilt ja noch das Jugendstrafgesetz! Aber alles ist gestattet solange sich keiner Beschwert. So könnten zum Beispiel die Eltern des Minderjährigen der Alkohol getrunken hat den Veranstalter (wenn er volljährig ist) bzw. dessen Eltern anzeigen, da er seine Aufsichtspflicht verletzt hat! Außerdem ist es Erwachsenen (über 21) verboten Minderjährigen hochprozentigen Alkohol zur Verfügung zu stellen. Wenn das raus kommt gibt es ärger...

LeaderG  11.01.2010, 16:26

Also erstanmal hat ein beliebiger 21 jähriger, auch als Gastgeber, KEINE Aufsistpflicht. Die haben nur die Eltern.

Und 2. ist es auch einer Privatparty nicht verboten alk an Personen unter 18/16 auszuschenken, da sich §9 explizit auf Verkausstellen, Gaststätten und die Öffentlichkeit bezieht. Und eine Privatparty ist, wie der Name schon sagt, nicht öffentlich.

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Fabulous84  25.01.2010, 16:32
@LeaderG

Das will ich mal sehen! Wenn ich nem Kind ne Flasche Vodka gebe und das sich tot säuft? Meinst nicht das ich da gewaltig ärger bekomme? Ich glaube schon das es generell verboten ist Jugendlichen Alk zu geben und der der ihnen den Alk gibt wird auch zur Verantwortung gezogen!!!

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Gar keiner. Da es sich um eine Private Party handelt gibt es da keine einschränkungen. Das JuSchG geilt ja, wie ihr sicher wisst, nur in der Öffentlichkeit (§9).

Es kann natürlich trotzdem ärger gegben wenn jemand ernsthaft zu schaden kommt. Aber das ist dann mehr so was in der richtung unterlassene HIlfeleistung oder Fahrlässigkeit. Ist alles schon vor gekommen.

Aber wenn sich da einfach nur ein paar besaufen ist das nicht verboten. Und wenn du die nicht grade abfüllst oder liegen lässt ast du auch keine Probleme.

Auf jeden Fall auch derjenige, der dem 16jährigen den Alkohol zum trinken gegeben hat.

LeaderG  11.01.2010, 16:28

Wiso? Ist doch nicht verboten.

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ich würde sagen der Veranstalter,wenn er über 18 ist!!

Aber was ist mit den Elter des Jugendlichen? Der Veranstalter (der Geburtstag hat) kann ja nicht für alle das "Kindermädchen" spielen?

LeaderG  11.01.2010, 16:27

Nö, muss er auch nicht. Und die Eltern auch nicht.

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