Ordnungsamt erwischt uns mit Vodka was wird passieren?

4 Antworten

Probleme sind ohnehin ausschließlich für den Volljährigen denkbar, der euch den Verzehr des Vodkas ermöglicht und gestattet hat, denn nur er verstößt gegen das Jugendschutzgesetz.

Wenn dieser nicht zu ermitteln oder es gar nicht dazu gekommen ist, bleibt es beim erhobenen Zeigefinger und dem Platzverweis.

Gruß S.

Ja es ist verboten zum Schutz der Jugendlichen aber weitestgehend sanktionsfrei.

Der Platzverweis ist schon passiert und gilt für 24 Stunden.

Wenn sich die Leute vom Ordnungsamt die Mühe machen wollen und die Daten der Eltern ausfindig machen und abschreiben wollen, dann sagt Ihr, ja es stimmt, nur ich habe nicht geraucht und auch keinen Wodka konsumiert.

Wegen dem Rauchen passiert nichts. Selbstschädigung ist nicht strafbar, lediglich der Abgebende macht sich strafbar.

Beim Alkohol bin ich mir nicht sicher, für euch Minderjährige sollte das meiner Erinnerung nach aber auch kein Problem sein.

Ps: Natürlich ist der Alkohol für euch verboten, mit ‚Problem‘ meine ich Konsequenzen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nix, aufregen werden sich höchstens deine Eltern. Ich kenne solche Sprüche noch:"Ist ja kein Wunder, wie oft haben wir dir schon gesagt, du sollst dich nicht mit x und y abgeben. die sind kein Umgang für dich bla la bla."