Stimmt es wirklich dass man im Normalfall auch schon Sex haben darf wenn man 12 oder 13 ist?

10 Antworten

Wenn beide unter 14 sind, ist das strafrechtlich nicht relevant.

Es wird nicht bestraft. Nur bei jemandem, der älter als 13 ist.

Hallo 20janine07👋

Unter 14 kann man (in der Theorie ) nicht belangt werden, weil keiner der Beteiligten über 14 ist und demnach nicht bedingt strafmündig. Nichtsdestotrotz könnten Zivilklagen angestrebt werden oder das Familiengericht kann Urteile fällen, diese können dann unterschiedlich aussehen, siehe im nächsten Absatz mehr. 👇

Also nein, so ganz stimmt das nicht, was der Lehrer sagt. In der Realität gilt das Motto: "Wo kein Kläger da kein Richter." was nicht heißt, dass man generell ohne Konsequenz davon kommen kann.

Ich zitiere: "Wenn aber zwei Kinder, die beide erst 13 Jahre alt sind, aneinander sexuelle Handlungen vornehmen, liegt keine Strafbarkeit vor, da beide noch nicht strafmündig sind und somit den Tatbestand erst garnicht verwirklichen können. Beide können demnach nicht bestraft werden. Sehr wohl kann aber das Familiengericht Erziehungsmaßnahmen anordnen; sprich, dass die Eltern des Kindes professionelle Hilfe bei der Erziehung erhalten oder dergleichen. Es kann auch dazu kommen, dass die eine Seite die andere Seite zivilrechtlich in Anspruch nimmt. In diesem Fall werden die Kinder von ihren gesetzlichen Vertretern (Eltern) vertreten."

Unter 14 sind Jugendliche, oder eher Kinder nach Gesetzlaut, nicht straffähig.

Wenn zwei 12 Jährige weiß der Geier warum meinen das tun zu müssen, passiert denen also nichts. Aber an die Eltern wird dann trotzdem herangetreten, weil dann geschaut wird was zur Hölle da falsch läuft.

Was soll ein Normalfall sein?

Wer jünger als 14 ist, kann nicht bestraft werden, wenn er mit einem/einer ebenfalls jünger als 14 Jahre alten Person Sex hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung