Sex mit 11 JAHREN haben?
hallo. meine schwester ist 11 und hat eine `Beziehung´ begonnen sie will jetzt sex mit ihm ich glaube sie spinnt !! was sagt ihr?
Das Ergebnis basiert auf 56 Abstimmungen
17 Antworten
Gesetzlich darf man erst mit 14 Sex haben, d.h. wenn sie erwischt wird, werden deine Eltern angeklagt.
Außerdem: mit 11 Sex? Damals wurde mit 11 noch mit Puppen gespielt ;)
Das stimmt nicht so richtig wenn der Geschlecht partner 14 oder älter ist wird er haften müssen egal ob einvernehmlicher Geschlechtsverkehr oder nicht. Was passiert wenn beide unter 14 sind weiß ich leider nicht aber die Eltern werden nicht angeklagt da bin ich mir sicher
Jugendliche (also ab 14) und Erwachsene, die mit Kindern (also unter 14) Sex haben, landen - wenn es raus kommt (egal ob z.B. die Eltern einverstanden sind) - vor dem Staatsanwalt.
Sind beide unter 14 und damit Strafunmündig können die Beiden nicht bestraft werden - wobei sich spätestens mit Eintritt einer Schwangerschaft das Jugendamt für die beteiligten Familien interessieren dürfte...
Hier sind also erstmal die Erziehungsberechtigten gefragt um die Kinder in ihre Schranken zu weisen - schon aus eigenem Interesse.
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Man soll sich fragen, woher kommt dieser drang nach Sex? Ist sie in der Pubertät, wenn ja, dann lass sie ihre sexuellen Erfahrungen machen. Sowas dient die sexuelle Selbstbestimmung.
Wie alt ist ihr Freund?
Selbstverständlich!
Es heißt ja schließlich You Only Live Once, oder?;)
Auch wenn sie sich wahrscheinlich nichts von dir sagen lässt, würde ich ihr doch klar machen, dass das nicht normal ist, weil ihr Körper noch viel zu wenig dafür entwickelt ist und sie auch großen (psychischen) Schaden dadurch bekommen kann. Ich würde ihr auch drohen, ( und auch tun) das euren Eltern zu sagen, die dann wohl andere Maßnahmen ergreifen werden.
wenn sie mit einen erwachsenen sex hat, dann bekommt sie schaden. (wie groß hängt davon ab, wie sie das verarbeitet).
ABER nicht wenn sie sex hat mit jemanden der viel älter ist als sie.
dieser satz "egal ob z.B. die Eltern einverstanden sind" verbricht gegen GG Artikel 1 und 6.