Schwester oder cousine einen Blowjob geben?

5 Antworten

StGB § 173 Beischlaf zwischen Verwandten:

(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

Sexuelle Handlungen zwischen Eltern und Kindern bis zum 18. Lebensjahr werden als sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen gemäß § 174 des Strafgesetzbuchs mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bestraft.

-> im prinzip nur penetration, aber sowas ist auch moralisch einfach verwerflich

Ist doch egal, macht was euch spass macht. Wenn ihr das macht viel Spass an dieser Stelle!😏

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

deine cousine darfst/kannst du ja sogar heiraten, das ist von daher kein problem. mit deiner schwester ist es rechtlich(!) - was die family sagt wenn sie es mitkriegt, keine ahnung - auch kein problem, solange dein penis nicht in ihre vagina eindringt. aber wenn du schon so fragst, denkt an die verhütung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ich wichse schon ganz gern

Solange es beiderseits freiwillig ist, gibt es keine gesetzliche Verbote. Ob es moralisch bedenklich ist, ist nicht Thema der Frage und ausserdem abhängig von Kultur und Erziehung.