Ist mein fasten noch gültig?
Es geht um Ramadan. Meine Frau hat mich mit ihrer Hand zum Samenerguss gebracht ich habe danach aber nicht richtig geduscht sondern in der Arbeit mein ganzen Körper mit einem feuchten Tuch sauber gemacht.
2 Antworten
Se*uelle Handlungen sind während des Fastens nicht erlaubt. Erst nach dem Iftār (Fastenbrechen) darf man das mit seinem Ehepartner machen
Macht beide Taubah (Reue) und bereut aufrichtig eure Sünde. Fastet einfach weiter, aber holt den Tag nach Ramadān nach
Während der Fastenzeit dürfen keine sexuellen Handlungen stattfinden. Samenerguss bricht das Fasten.
Sexuelle Handlungen brechen für beide ebenfalls das Fasten.
Nach einem Samenerguss ist Ghusl erfordert. Auch bei der Frau, wenn Samen auf sie gekommen ist. Falls nicht, hat sie aber dein Geschlechtsteil berührt und muss Wudhu nehmen.
Das müssen beide tun:
1. Von dieser begangenen Sünde reumütig zu Allah -erhaben ist Er- zurückkehren. Also bereuen.
2. Diesen Tag nachholen.
3. Die Sühneleistung entrichten, indem ihr einen Sklaven befreit jeweils. Wenn ihr keinen findet, dann müsst ihr zwei Monate hintereinander fasten. Und wenn ihr dies nicht könnt, dann müsst ihr 60 Bedürftige speisen.