Ist mein fasten noch gültig?

2 Antworten

Se*uelle Handlungen sind während des Fastens nicht erlaubt. Erst nach dem Iftār (Fastenbrechen) darf man das mit seinem Ehepartner machen

Macht beide Taubah (Reue) und bereut aufrichtig eure Sünde. Fastet einfach weiter, aber holt den Tag nach Ramadān nach

Während der Fastenzeit dürfen keine sexuellen Handlungen stattfinden. Samenerguss bricht das Fasten.

Sexuelle Handlungen brechen für beide ebenfalls das Fasten.

Nach einem Samenerguss ist Ghusl erfordert. Auch bei der Frau, wenn Samen auf sie gekommen ist. Falls nicht, hat sie aber dein Geschlechtsteil berührt und muss Wudhu nehmen.

Das müssen beide tun:

1. Von dieser begangenen Sünde reumütig zu Allah -erhaben ist Er- zurückkehren. Also bereuen.

2. Diesen Tag nachholen.

3. Die Sühneleistung entrichten, indem ihr einen Sklaven befreit jeweils. Wenn ihr keinen findet, dann müsst ihr zwei Monate hintereinander fasten. Und wenn ihr dies nicht könnt, dann müsst ihr 60 Bedürftige speisen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid