Ist es strafbar Bilder/Videos von Teenagern anzusehen?

6 Antworten

Wenn du auf einem großen Porn-Portal etwas siehst musst du wir wohl keine Gedanken machen. Die Seiten mit dem illegalem Kram sehen anders aus und das erkennst du und dann machst du dich auch strafbar und solltest deinen Browser schließen, den PC verbrennen, bloß keine Anzeige erstatten und niemals wieder daran denken.

Die meisten seriösen Pornoseiten sind absurd genau, wenn es zu CP kommt. Es ist leichter strafbares Material auf Seiten wie Facebook oder imgur zu finden als z.B. Pornhub.

Pass nur darauf auf keine zwielichtigen Seiten zu besuchen, dann bist du safe.

Ist es strafbar sich solche Bilder/Videos anzusehen?

Nein.

Auch das Ansehen von Kinderpornografie wäre - natürlich - nicht strafbar.

Danach gezielt suchen und abspeichern hingegen schon.

Als "Teen" ist man allerdings auch nicht zwangsläufig minderjährig. Selbst ggf. dann nicht, wenn man jünger aussehen sollte.

Deswegen verlangt die Kassiererin beim Alkoholkauf ja auch einen Ausweis, und geht nicht einfach nach Augenschein ...

Strafbar oder nicht, mach es nicht. Ist nicht gut für dich und kann viel Aerger bedeuten.

Jain...

Es gibt legale und illegale Jugendpornografie...

Legale wäre, wenn dir ein/e minderjährige/r im Einvernehmen sexuelle Bilder und videos schickt solange diese von dir nur zum privaten Gebrauch verwendet werden!

Auf internetseiten ist die frage wie alt die Darstellerin wirklich ist.. 18 und jüngeres aussehen ist legal, unter 18 ist es illegale Jugendpornografie da du ja nicht ihr persönliches Einverständnis hast hierbei ist es egal ob du diese Bilder und videos zum privaten oder kommerziellen sowie zum teilen im Gebrauch hast

Maldweister74 
Fragesteller
 02.07.2019, 02:06

Wäre es erlaubt, wenn der Teenager ein Model ist (bei einer Agentur z.B.) und die Eltern nichts dagegen haben?

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Maldweister74 
Fragesteller
 02.07.2019, 02:11

OK, gerade das gefunden:

Verbreitung pornographischer Schriften § 184 ff StGB Das Anbieten, Zeigen, Verkaufen und sonstiges Zugänglichmachen von pornographischen Bildern, Darstellungen oder Filmen an Personen unter 18 Jahren ist strafbar (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr). Ob „einfache“ oder „harte“ Pornographie (höherer Strafrahmen) vorliegt wird im Einzelfall entschieden. Bereits der Besitz von Kinderpornographie ist für Jugendliche und Erwachsene verboten! 
Bereits der Besitz von Kinderpornographie ist für Jugendliche und Erwachsene verboten! Der Besitz von Jugendpornographie ist für Erwachsene strafbar. So darf z.B. ein Volljähriger keine pornographischen Bilder der minderjährigen Freundin auf dem Handy gespeichert haben! Jugendliche, die jugendpornographische Medien besitzen, die einvernehmlich entstanden sind, machen sich nicht strafbar.
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