Im Wald masturbieren?

9 Antworten

Wenn jemand im Wald masturbiert und ihn dabei niemand sieht, hat er es dann wirklich getan?

Klar kannst du das machen, aber lass dich bloß nicht erwischen. Würde ich jemanden beim Spazieren gehen wedelnd im Wald vorfinden, wäre meine erste Assoziation, dass du ein Vergewaltiger bist.

Libertinaer  29.05.2015, 13:01

Also meine erste Assoziation als ich deine Antwort gelesen habe, war nicht zitierfähig. ^^ Was sagt uns das über "erste Assoziationen"? ;-)

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Ist das erlaubt

Ja.

Allerdings darfst Du dabei niemanden "ärgern" (für mehr Details s. meinen Kommentar zum § 138a StGB bei Kajjos Antwort).

und wenn ja habt ihr tipps für mich.

Also da muss ich passen. Wenn ich im öffentlichen Raum nackt bin, dann nicht im Wald, sondern halt am See.

Das ist insofern auch rechtlich praktisch, weil es mindestens eine Ordnungswidrigkeit ist, irgendwo nackt durch die Gegend zu laufen(!) (also ganz ohne masturbieren - mit wäre es ohnehin eine Straftat, egal wo: § 138 StGB).

Im Umfeld von Baggerseen gilt das jedoch nach unserer Rechtsprechung nicht. Der BGH hält Nackte am See sowie im näheren Umfeld (ca. 200 m) für in Ordnung (das war früher noch anders).

Wenn man sich aber bekleidet eine schöne Stelle sucht und sexuell aktiv wird, dann greifen halt die § 138 und § 138a.

Auch was das Masturbieren angeht: Exhibitionismus liegt nur vor, wenn dir ein Zuschauer bewusst ist und den das stört (also ähnlich wie bei § 138a EöÄ) - außer beim Sonderfall "Kind" (U14) natürlich - vor einem Kind ist eine sexuelle Handlung immer strafbar, sofern man 14 oder älter ist.

  • Es ist nicht erlaubt, öffentlich sexuelle Handlungen zu vollziehen. 
  • Wenn dich niemand dabei sieht und du wirklich Sorge dafür trägst, dass es niemand sehen kann und dich auch niemand zufällig überraschen wird, dann wird es niemand mitbekommen und insofern ist es dann egal.
  • Wo kein Kläger, da kein Richter...
Libertinaer  23.05.2015, 21:24

Es ist nicht erlaubt, öffentlich sexuelle Handlungen zu vollziehen.

Auf welchem Gesetz basiert deine steile These?

Schau mal lieber genau hin!

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Libertinaer  29.05.2015, 12:58
@Kajjo

Ja, ich dachte mir schon, dass Du das glaubst. Deswegen empfahl ich dir ja auch, genau hinzusehen! :-/

Was steht denn überhaupt im § 183a StGB "Erregung öffentlichen Ärgernisses"? Nun, erstmal, was nicht drinsteht. Dort steht nicht: Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt, wird (...) bestraft.

Oh, nicht?! Genau das hätte man bei deiner Behauptung doch eigentlich erwarten sollen, oder?! ;-o

Auch steht dort nicht: Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch ein Ärgernis erregt, wird (...) bestraft.

Nanu?! Das würde deine Behauptung schon widerlegen, ist aber immer noch nicht vollständig! =;-o

Vielmehr heißt es: "Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird (...) bestraft".

Sprich: Es geht in dem Paragraphen überhaupt nicht darum öffentlichen Sex zu bestrafen, sondern darum, eine Provokation mittels öffentlichem Sex zu bestafen - wenn man bewusst ein Ärgernis erzeugt bzw. erzeugen will. Und dass einem das bewusst war, müsste vor Gericht natürlich auch nachgewiesen werden. 8-}

Ergo: Z.B. Sex irgendwo in der Natur ist nicht per se strafbar. Wenn dich jemand dabei sieht, du ihn aber nicht bemerkst, ist der Sex immer noch nicht strafbar. Wenn man erwischt wird, es merkt und sich der Betrachter nicht daran stört, ebenfalls nicht. Und wenn alle mögen: Mitmachen ist natürlich ebensowenig strafbar. 8-)

Aber wenn man erwischt wird, es also merkt, und, obwohl das auf Ablehnung stößt, dennoch einfach weitermacht, dann macht man sich strafbar (weil: wissentlich). Oder z.B. wenn man Sex auf seinem gut einsehbaren Balkon hat, um die Zeugen Jehovas von gegenüber ein wenig aufzumischen (weil: absichtlich). Wie bereits gesagt: Nicht der Sex ist strafbar, sondern die gezielte Provokation!

Beispiel: Wenn ein prüder Wanderer im Wald persönlich(!) Menschen erkennbar(!) beim Sex sieht (und zwar direkt mit eigenen Augen und z.B. nicht durch ein Fernglas!) ohne selbst bemerkt zu werden, dann mag dieser Wanderer das - angesichts seiner verklemmten Einstellung zur Sexualität - zwar für regelrecht abartig halten und sich entsprechend ärgern. Aber wenn er eine Anzeige macht, dann würde ihm spätestens ein Gericht erklären, dass das nunmal ein "unvermeidbares Lebensrisiko" sei, wenn man durch die Landschaft streichend auf sexuell aktive Menschen trifft. Ein "normaler", sexuell unverkrampfter Wanderer wird einfach schmunzelnd seinen Blick abwenden und weitergehen (oder er folgt der weitverbreiteten Schaulust und sieht, zumindest zeitweise, heimlich zu - wenn aber jemand freiwillig zusieht, dann kann er später nicht vor Gericht erklären, dass ihn das so geärgert hat, dass er einfach nicht wegsehen konnte ^^).

Generell strafbar ist Sex im öffentlichen Raum nur in Kirchen ("Störung der Religionsausübung"") sowie auf Friedhöfen ("Störung der Totenruhe").

PS: Übrigens liegt selbst im öffentlichen Raum dann "keine Öffentlichkeit vor, wenn die sexuelle Handlung versteckt erfolgt, der Betreffende also derart agiert, dass sie nach seinem Willen und seinen Vorstellungen für andere nicht erkennbar bleibt." (Laubenthal) U.a. vom einfachen Rock bis zum sprichwörtlichen Gebüsch gibt es also eine Menge, was das Entstehen einer Öffentlichkeit im rechtlichen Sinn verhindern kann - und damit auch eine Strafbarkeit.

Meine Quelle ist übrigens das "Handbuch Sexualstrafrecht", Springer Verlag (nicht dass ich vor dem Lesen anderes gedacht hatte ^^ - aber die rechtlichen Feinheiten stammen aus dem Buch). Wie kamst Du denn zu deiner Interpretation? Und jetzt sag nicht Wikipedia! =;->

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Dackelhirn666  29.05.2015, 19:05
@Libertinaer

Interessant, wie man einen so kurzen Gesetzestext so total unterschiedlich interpretieren kann!

Und natürlich schön, dass der Gesetzgeber so überhaupt nicht an Kajjos Willen und Vorstellungen interessiert ist! (grins)

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Libertinaer  29.05.2015, 19:27
@Dackelhirn666

Interessant, wie man einen so kurzen Gesetzestext so total unterschiedlich interpretieren kann!

"Selektive Wahrnehmung": Was man nicht sehen will, sieht man auch nicht. Homophobe Eltern sehen ja oft auch nicht die Homosexualität des eigenen Kindes - selbst wenn das für alle Anderen mehr als offensichtlich ist. =;-o

Ähnliches gilt wohl auch hier, wenngleich es angesichts der Kürze und Deutlichkeit des Gesetzestextes sowie meiner ausdrücklichen vorhergehenden Warnung wohl schon ein ziemlich extremes Beispiel ist ...

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Du kannst das tun darst aber nicht entdeckt werden da das erregung öffentlichen ärgernisses ist und das kann teuer werden ... also lieber aufpassen ;)

Na ja, kommt darauf an, im welchem Wald. Wenn es dein eigener ist, dann gibt es keine Probleme. Wenn es aber in einem anderen Wald passiert und du erwischt wirst, kann es Ärger geben.