Darf man mit 19 Sex haben?
Hey Leute,
Ich schreibe gerade mit einem extrem süßen 19 jährigen.... Idk ob ich mich ihn ihn verliebt habe aber dann kamen wir auf das Thema Sex dürfte ich mit 14 einen 19 bzw mit einem 20 Sex haben ??
Danke im voraus!
9 Antworten
In Deutschland haben Jugendliche ab 14 Jahren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung - d.h. sie dürfen ihre Beziehungs- und Sexpartner unter allen wählen, die selbst ebenfalls mindestens 14 Jahre alt sind. Eine Alters-Obergrenze für den Partner kennt das deutsche Recht nicht - d.h. es spielt erst einmal KEINE Rolle, ob der Partner 14, 24 oder 84 ist! Das Einverständnis der Eltern ist dabei auch NICHT erforderlich!
Voraussetzung ist stets, dass der Sex freiwillig stattfindet, kein Geld dafür fließt und keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer/Schüler...) ausgenutzt wird.
Theoretisch könnten Eltern einer 14- oder 15-jährigen zwar einen über-21-jährigen anzeigen, was aber nur in seltenen Ausnahmefällen Erfolg hat. Dazu muss nämlich ein Gutachter nachweisen, dass der über-21-jährige die Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen AUSGENUTZT hat. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn dem/der Jugendlichen nicht bewusst ist, was Geschlechtsverkehr bedeutet und welche Folgen dies haben könnte. Alleine der Hinweis auf das Alter oder den Altersunterschied ist dazu NICHT ausreichend. Erst 2016 hat ein Gericht entschieden, dass eine 15-jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf:
Ein solcher Altersunterschied ist natürlich schon eine echte Herausforderung für die Liebenden und auch schon 4 oder 5 Jahre machen es Teenagern oft nicht leicht eine Beziehung auf Augenhöhe zu führen.
Wenn der jüngere Partner zu etwas gedrängt wird, was er nicht möchte oder nur nachgibt, weil er glaubt dies dem Älteren "schuldig" zu sein, ist dies meist der Anfang vom Ende... .
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Ja, du darfst. Solange es nicht dein Lehrer oder sowas ist.
Doch, darf er, wenn er die Tatbestände des Strafgesetzes nicht erfüllt.
Witzig, erst fragst du ob du mit ihm Sex haben darfst und wenn dir bestätigt wird dass es völlig legal ist, behauptest du das Gegenteil. Was soll der Quatsch? Wenn du denkst dass du es besser wüsstest (was du offensichtlich nicht tust), warum fragst du dann überhaupt?
Nein, darfst Du nicht. Er würde strafrechtlich verfolgt werden.
Du darfst mit 14 Jahren nur mit einem Partner schlafen, der noch nicht volljährig, also noch nicht 18 ist.
Der Jung ist 19…wenn Du ihn nicht in den Knast bringen willst, lass es. Dir würde übrigens nichts passieren.
Doch, darf sie und nein, würde er nicht. Ab 14 darf man in DE mit jedem älteren Menschen legal Sex haben, solange kein Abhängigkeitsverhältnis besteht.
Seh ich nicht so..-der Partner darf noch nicht volljährig sein! Aber, gehen wir auch mal davon, vom rechtlichen Alters-Aspekt weg…ich, als Elter würde den Anzeigen. Und dann soll der mal argumentieren, inwiefern keine Beeinflussung, also keine Abhängigkeit da war. Wird ihm sehr schwer fallen, dies, da sie fast noch ein Kind ist, glaubhaft darzulegen. Er braucht auf jeden Fall nen sehr, sehr guten Anwalt.
Du könntest ihn anzeigen, es würde nur nichts passieren. Das hypothetische "Kind" wird ja auch befragt.
Eltern können sowas nicht verhindern, wenn keine konkrete Gefährdung besteht. Das würde dir auch das Jugendamt bestätigen. In Deutschland haben Jugendliche ab 14 Jahren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, egal wie die Eltern das finden.
Seh ich nicht so..-der Partner darf noch nicht volljährig sein!
Damit liegst du falsch. Zeige mir doch mal den deiner Meinung nach entsprechenden § der GV einem Volljährigen mit einer 14 Jährigen grundsätzlich verbietet.
Eltern können sehr wohl es verhindern, schon mal von Aufsichtspflicht Verletzungen gehört
Seh ich nicht so.
Wie DU das siehst, spielt allerdings keine Rolle. Eine Rolle spielt ausschließlich das Gesetz. Und das verbietet es - zumindest in Deutschland und Österreich - NICHT, dass ein 20-jähriger Sex mit einer 14-jährigen hat. Da kannst du so viel anzeigen wie du willst.
Na klar haben die das Recht auf Sex. Selbstbestimmung…darum geht s doch aber nicht! Es geht drum, ob Volljährige das Recht haben, mit 14jährigen zu poppen! Und das haben sie eben nicht - nicht mal, wenn die 14jährige drum bettelt, oder die Eltern ne Einverständniserklärung geben….
Du hast ja sicherlich viel Wissen und Erfahrung in Sachen GV…wieviel Jahre hast Du aber schon auf einem Jugendamt gearbeitet, da Du Dich so gut auskennst?
Davon würde ich gerne mal ne seröse Quelle sehen, die Eltern ermöglicht den GV ihrer Kinder zu verbieten.
Es geht drum, ob Volljährige das Recht haben, mit 14jährigen zu poppen! Und das haben sie eben nicht
Naja gut, sie haben zwar nicht das Recht, aber gewiss auch nicht das Verbot das nicht zu tun.
Und wenn du glaubst, dass sie das haben, dann hier die DRITTE Aufforderung den deiner Meinung nach entsprechenden § der das grundsätzlich verbietet, zu zeigen.
Die Aufsichtspflicht wird nicht verletzt wenn sich Teenager sexuell entfalten.
Und ich habe bereits mehr als genug mit dem Jugendamt zusammengearbeitet um darüber Bescheid zu wissen.
Wenn der entsprechende Teenie Sex mit einem Volljährigen will, kann man das, wie bereits gesagt, nur verhindern wenn man beweisen kann, dass von der Person eine konkrete Gefahr ausgeht.
Dir würde übrigens nichts passieren.
Kann man so pauschal nicht unterschreiben. Auch 14 Jährige haben sich an das Gesetz zu halten. Auch wenn es sicherlich ungewöhnlich wäre, das eine 14 Jährige einen 20 Jährigen zum Sex nötigen, vergewaltigen oder sonst was tun würde.
Auch deine Eingangbehauptung
Nein, darfst Du nicht.
und den Rest des 1. und 2. Absatzes ist so pauschal klar falsch. Das deutsche Gesetz erlaubt grundsätzlich GV mit jedem über 14 Jahren, sofern man nicht gegen das Strafgesetz verstößt.
Na, Du bist ja extrem pauschalisierend 😆 (grundsätzlich). Mit 14 hat man einen speziellen, da Übergang vom Kind zum Jugendlichen, Schutzstatus! Das heißt, wenn das Mädel hier unbedingt poppen muss, dann nur mit jemandem, der einen maximalen Altersunterschied von 3 Jahren hat. Sie darf also problemlos mit nem 17jährigen, bzw. Umgedreht…er darf (ohne Bezahlung!). Volljährigen, die sich unbedingt an nem halben Kind vergreifen müssen, wird Beeinflussung auf Grund der größeren Reife unterstellt.
Wo Pauschalisiere ich denn? Und was pauschalisiere Ich?
Die Regel mit 3 Jahren Altersunterschied, meine ich, existiert nur in der Schweiz. (Kann mich irren was das angeht.) Das deutsche Recht kennt das mit Sicherheit nicht.
Wenn du meinst, dass ich damit falsch liege, zeige mir doch bitte den § der das vorschreibt.
Hab s doch oben mit dem 😆markiert…Du hast geschrieben „grundsätzlich“.
Grundsätzlich ist mir aber egal, was Du denkst - ich weiß, was richtig ist…und das muss ich Dir nicht beweisen.
Hier geht s drum, dass dieser 20jährige keinen Fehler macht - nur das ist relevant
Gut. Ich werte das dann mal als:
Ich bin nicht in der Lage meine Behauptungen zu belegen und flüchte mich jetzt in ein „Ich muss dir nichts beweisen.", um meine Argumentationslosigkeit bloß nicht zugeben zu müssen.
Ja, das wäre legal, ab 14 ist es erlaubt, egal wie alt der Mann ist.
Wenn er schon Volljährig ist, könnte es zu Problemen kommen wenn es jemand erfährt und es meldet. Es darf auch nicht unter Zwang passieren.
Nein…er ist schon volljährig!