Ab wann darf man Nacktbilder versenden?

8 Antworten

Wenn die Bilder von dir sind, ab sofort.

Der / die Empfänger müssen aber damit einverstanden sein, sonst ist das ein Straftatbestand.

Ab 18, da gibt es keine Quelle, da alles drunter Kinderpornografie ist. (Oder Jugendpornografie)

Doch selbst ab 18 ist es nicht pauschal erlaubt, beispielsweise ist es trotzdem verboten wenn sich dein Gegenüber belästigt fühlt.

Ab immer.

Das Problem ist unter Umständen das Empfangen.

Hey,

Fakt ist: nur Nacktbilder mit Einverständnis sind legal.
wie die meisten sexuellen Handlungen ist das verschicken und der Besitz von nacktbildern ab 14 erlaubt.
https://elternseite.at/de/themen/sexting-kind-schuetzen

LG


atm77  05.03.2022, 13:37
wie die meisten sexuellen Handlungen ist das verschicken und der Besitz von nacktbildern ab 14 erlaubt.

Fun Fact: Unter 14 ist man gar nicht strafmündig und dann demzufolge nicht belangt werden.

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LemonFreak22  05.03.2022, 13:48
@atm77

Stimmt. Aber so steht’s halt im Gesetz, dafür kann ich ja nix

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atm77  05.03.2022, 13:49
@LemonFreak22

Aber es sollte halt auch erwähnt werden, dass man auch unter 14 folgenlos Nackbilder machen und verschicken kann.

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LemonFreak22  05.03.2022, 13:50
@atm77

das war nicht die Frage. Wenn du der Meinung bist etwas muss erwähnt werden, schreibe eine eigene Antwort

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https://de.wikipedia.org/wiki/Sexting#Situation_in_Deutschland

In Deutschland kann Sexting bei Minderjährigen eine Strafbarkeit bis zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe wegen § 184b oder § 184c des StGB begründen.
Während nach § 184b sexuelle Darstellungen von Kindern unter 14 Jahren ausnahmslos verboten sind, lässt § 184c im Fall sexueller Darstellungen Jugendlicher zwischen 14 und 17 eine Straffreiheit zu für den Fall, dass das fragliche jugendpornografische Material „ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen“ hergestellt wurde.
Da jedoch insbesondere der §184c erst seit November 2008 Rechtsgültigkeit hat, [17] bleibt zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzuwarten, wie die deutsche Rechtsprechung diese neue Norm auf die Problematik des „Sexting“ anwenden wird.