Die Frage wird häufiger auf allen möglichen Plattformen gestellt:
Die für mich passendste Antwort auf eine ähnliche Frage lieferte Jobst von Steinsdorff, Abschluss Jahrgang 2000 der Uni München:
Erstmal, Rechnen und Mathematik sind zwei Dinge, von ersterem lernt man in der Schule viel, von letzterem wenig.
Rechnen sollte man schon können. Es gibt ja den alten Spruch „judex non calculat“ (der Richter rechnet nicht). Den hört man in Juristenbüros tagein tagaus, meist weil jemand zu faul ist, was auszurechnen oder Mal selbst ein kleines Excel-Sheet zu bauen. Wenn jemand es nicht kann, ist das aber ein Problem. Juristen sind auch im Bank- und Kapitalmarktrecht keine Quant, aber so Konzepte wie Zinsezzinsformel sollte man schon verstanden haben (auch wenn Zinseszins wegen § 248 BGB in Deutschland keine so große Rolle spielt).
Mathematik braucht man nicht unbedingt, aber: Wer keine Begabung für Mathe hat, hat sie auch nicht für Jura. Ich hatte dazu schon schöne philosophische Gespräche mit Mathematikern, mit denen ich zusammengearbeitet habe. In beiden Fällen geht es darum, stark abstrahierte Konzepte zu durchdringen und miteinander zu verknüpfen (und dann ggf. auf Alltagssachverhalte anzuwenden). Juristen benutzen zwar keine schöne Zeichensprache wie Mathematiker, aber es gibt sehr viele Parallelen. Mathematik wird zwar immer als MINT bezeichnet (da kommt ja das M her), ist der Sache nach aber eine Geisteswissenschaft. Und der selbst in der Wikipedia als „Mathematiker“ bezeichnete Pierre de Fermat war eigentlich Jurist.
Da die Schule kaum Mathe macht, sollte man Schulnoten als Indikator nicht überinterpretieren. Und wie das tägliche Leben zeigt, können sich Leute ohne Begabung bei Jura auch einigermaßen durchlavieren. Aber wer sich für juristische Dogmatik begeistern kann, könnte das auch für ein Mathematikstudium und umgekehrt.
Quelle
Besser als er hätte ich das nicht formulieren können.