Strafe zahlen ja nein?

5 Antworten

Bei dem Schreiben ist ein Widerspruch dabei, von daher erst mal richtig lesen und keine Behörde sagt wer ein Bild gesendet hat.


IbrahimNasri 
Fragesteller
 18.05.2024, 21:34

Da steht ein Name eines Zeugen,weshalb ich mal davon ausgehe,dass er dies gemeldet hat.

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Deine Beschreibung ist nicht nachvollziehbar!

Du behauptest:

Mein Nachbar hat dies fotografiert und der Stadt gesendet.

Wenig später heißt es in einem Kommentar:

Da steht ein Name eines Zeugen,weshalb ich mal davon ausgehe,dass er dies gemeldet hat.

Tatsachen und Spekulationen sind nicht dasselbe.

Du schreibst:

Nun liegt eine Geldstrafe vor in Höhe von 25Euro und möchte fragen ob ich diese zahlen sollte oder nicht.

Die Stadt verhängt keine Geldstrafen, sondern Bußgeldbescheide. Ich bin sicher, du findest in dem Bescheid nicht ein einziges Mal den Begriff "Geldstrafe" - oder?

Ein tatsächlicher Sachverhalt ist für eine Bewertung jedoch unverzichtbar.

Meine persönliche Meinung ist:

Wenn dein Nachbar als Zeuge genannt wurde, könntest du ihn doch einfach mal fragen, was ihn zu seiner Entscheidung veranlasst hat.

Dies ist jedoch nicht der Fall,da weder ein Schild noch irgendetwas darauf hingewiesen hatte das ich im Halteverbot stehen würde

Was verstehst du unter "irgendwas"?

Bist du sicher, dass du nicht doch vielleicht unzulässig hast? Vorstellbar wäre z.B. das Parken bei abgesenktem Bordstein, etwa im Bereich von Ausfahrten. In diesem Fall wäre der Vorwurf, falsch geparkt zu haben begründet. Auch dann, wenn du die Ausfahrt nicht versperrt hast.

Parken auch andere Fahrzeuge in diesem Bereich der Straße?

Was glaubst du könnte dein Nachbar für ein Motiv gehabt haben?

Ob du den Bußgeldbescheid über 25,- EUR bezahlen sollst, kann aufgrund deiner widersprüchlichen Angaben leider nicht seriös beantwortet werden.

Die Frage, die hier zu klären ist, ist Folgende:

Hat die Bußgeldstelle einen einklagbaren Anspruch gegen dich?

Du schreibst:

jedoch habe ich einen Brief von der Stadt erhalten,indem steht ich hätte mein Auto im absoluten Halteverbot geparkt.

Es ist unwahrscheinlich, dass die Bußgeldstelle Informationen von Bürgern, ungeprüft als Parkverbot behandelt und auf gut Glück ein Busgeld verhängt.

Als Alternative zum Bezahlen bleibt dir leider nur der Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Wenn du sicher bist, nicht gegen die Verkehrsregeln verstoßen zu haben, gibt es auch keinen Grund dafür zu büßen.

Was ist denn überhaupt mit den Fotos? Handelt es sich dabei ebenfalls nur um eine Annahme?

Was für mich nicht so recht verständlich ist, ist Folgendes:

Wenn das Ordnungsamt jedes Vergehen verfolgen müsste, das ich täglich sehe, hätte es viel zu tun.

Parken auf dem Radweg oder Behindertenparkplatz. Parken vor Ein- und Ausfahren. Parken ohne gültigen Parkschein, um nur einige zu nennen.

Wäre dann nicht auch Bußgeld für alle ein Bußgeld fällig, die ich während der Fahrt beim Telefonieren fotografiert habe?

Mein persönlicher Tipp:

Im Internet gibt es Angebote von Anwälten, die eine kostenlose Unterstützung gegen Bußgeldbescheid versprechen.

Kostenlos ist lediglich die erste Einschätzung des Anwalts. Die fällt erfahrungsgemäß vielversprechend aus.

In Erwartung, sich das Bußgeld ersparen zu können, erteilt man dem Anwalt dann oft ein Mandat (Auftrag), damit dieser das Widerspruchsverfahren abwickelt.

Leider ist diese Dienstleistung nicht mehr kostenlos. Akteneinsicht beantragen, den Widerspruch formulieren, den Mandanten informieren, usw. Diese Leistungen stellt der Anwalt in Rechnung. Da kommen schnell ein paar Hunderte zusammen, die der Mandant erst einmal bezahlen soll, bevor der Anwalt Klage beim Gericht einreicht.

Häufig wird dem Mandanten erst jetzt klar, auf was er sich eingelassen hat. Rechtlich ist die Forderung des Anwalts in der Regel nicht zu beanstanden. Und tatsächlich sind die Kosten auch im Kleingedruckten zu finden. Nur das liest halt kaum jemand.

Zahlt der Mandant nicht, legt der Anwalt seine Vertretung nieder. Am Ende ist der Betroffene keinen Schritt weiter. Dafür hat er die Anwaltskosten am Hals, die der Anwalt notfalls auch einklagt.

Als wirklich lieber 3 x fragen und sich bestenfalls schriftlich bestätigen lassen, was unverständlich ist.

Konkrete Fragen stellen:

"Welche Leistung des Anwalts ist kostenlos"?

"Welche Leistungen stellt der Anwalt in Rechnung"?

"Mit welchen Kosten muss der Mandant als Unterlegener in einem Widerspruchsverfahren rechnen"?

Fazit: Entweder du machst dir die Mühe und kannst nachweisen, das du nicht im Halteverbot geparkt hast, oder du bezahlst lieber die 25,- EUR und hast deine Ruhe.

Viel Erfolg!

Es gibt auch Orte an denen man auch ohne Schild nicht einfach sein Fahrzeug abstellen darf.

Verkehrsberuhigte Bereiche, Gehwege, Radwege oder Radfahrstreifen, abgesenkte Bordsteine/ Querungshilfen, Kreuzungseinmündungen, zu enge (Restbreite mind. 3,05m) oder unübersichtliche Straßen, Einfahrten oder Ausfahrten, linker Fahrbahnrand.

Bevor du wegen 25 Euro dagegen vorgehen willst, würde ich micht erstmal erkundigen, ob man dort wirklich das Auto abstellen darf.

Womit ist denn der angebliche Verstoß begründet? Wurde nachträglich ein Schild aufgestellt, steht jetzt ein Schild? Gibt es andere Gründe, die ein Halteverbot auch ohne Schild rechtfertigen?

Wenn Dir eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird, muss ja irgendeine Begründung dabei stehen.

Wenn ein Bild existiert das ein Parkvergehen eindeutig dokumentiert wirst du bezahlen müssen.

Kannst du belegen das du eindeutig richtig geparkt hast dann lohnt sich ein Einspruch